Mietkaution einbehalten?

2 Antworten

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Ich würde sagen nein. Denn der Mieter hat den Schaden ja nicht verursacht, sondern Amazon. Der Mieter ist also nicht haftbar.

Amazon muss gegenüber dem Vermieter den Schaden erstatten. Das ist Sache zwischen Vermieter und Amazon.

Bei Mieter sehe ich hier höchstens eine Mitwirkungspflicht, die aber ja auch bereits mit dem melden des Schadens etc. erfüllt wurde.

So oder so: Wenn nichts besonderes vereinbart wurde, darf der Vermieter die Kaution sowieso durchaus für 6 Monate einbehalten.


anonym276835 
Beitragsersteller
 30.11.2024, 20:26

wie ich gelesen habe aber nur ein Anteil in Höhe von 3-4 Monaten Nebenkostenvorauszahlung, das ist im unserem Fall nichtmal die Hälfte und habe ich ihm auch angeboten

Callidus89  30.11.2024, 20:53
@anonym276835

Er könnte auch einfach die komplette Kaution für die Zeit einbehalten. Es geht hier nicht nur um etwaige Nachzahlungen bei den Nebenkosten, sondern auch um versteckte Schäden, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren.

Nach den meist 6 Monaten, dürfte der Vermieter nur noch einen Anteil der Kaution einbehalten für mögliche Nachzahlungen der Nebenkosten. Er ist dabei in der Pflicht zu begründen, was ein angemessener Betrag ist. Der restliche unstritige Betrag ist unverzüglich zu übergeben.

Das alles wie gesagt nur für den Fall, dass es keine andere Vereinbarung gubt gibt. Bei meinem letzten Umzug hatte ich mit dem Vermieter bei der Übergabe schriftlich vereinbart, dass er nach 1 Monat die Kaution erstattet, sofern keine Mängel entdeckt werden.

Nein, darf er nicht.