Darf die Kaution einbehalten werden?

3 Antworten

Ja, in dem Schreiben heißt es die Kaution wird für neue Türen welche vergilbt sind, das Fenster streichen aufgrund von vergilbung und einer angeblich defekten duschwand einbehalten.

Sowie das verschließen der dübellöcher.

Tausend € wofür? Was wurde denn gemacht? Da du die Wohnung unrenoviert bekamst, durftest du sie auch unrenoviert zurückgeben. Das heist, besenrein. Und besenrein heist grob mit dem Besen gereinigt, Fenster nicht geputzt, Spinnweben und eigene Einbauten sowie Dübel entfernt, Dübellöcher unverschlossen. So und nicht mehr.

Nun will dich der Vermieter wegen Vergilbung noch mal abzocken. Gemäß BGB sind Verschlechterung und Abnutzung der Mietsache bei vertragsgemäßem Gebrauch mit der Miete abgegolten.

Außerdem: Die nunmehr geforderte (aus der Kaution) Schadenersatzforderung kannst du getrost mit der Einrede der Verjährung zurückweisen, die ist 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache eingetreten.

Fordere nunmehr die Kaution mit Fristsetzung 31.12.22 zurück und kündige bei Verzug rechtliche Schritte an (Mahnbescheid>>Klage auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereichung gemäß § 812 BGB.

Phantom150 
Fragesteller
 22.12.2022, 21:04

Die Wohnung wurde zum 01.05 gekündigt, heißt sie hätte mir die Nachricht dass die Kaution einbehalten wird zum spätestens 01.11 übersenden müssen?

Denn die Nachricht habe ich erst am 18.12 erhalten, so steht das Datum auch auf dem Brief.

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Phantom150 
Fragesteller
 22.12.2022, 21:18

Ich wurde zum 01.05 gekündigt und die 1000€ Forderung welcher ich nachgekommen bin habe ich am 02.11 bekommen obwohl die Vermieterin die Rechnung mitte Mai schon hatte. Kann ich das Geld auch zurück verlangen? Kam ja einen Tag zu spät 😅

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albatros  23.12.2022, 01:38
@Phantom150

Nicht zu wann dir dein MV gekündigt wurde ist relevant sondern wann du die Wohnung zurückgabst. Von da an läuft die Verjährungsfrist. Wenn also danach mehr als 6 Monate verstrichen sind, ist die Chose verjährt. Die Verjährung wird nur durch Gerichtsanhängigkeit gehemmt.

Außerdem: Es dürfen nur unstrittige Forderungen mit der Kaution aufgerechnet werden. Da du nicht zahlen willst, müsste der Vermieter dich verklagen.

Wegen Einrede der Verjährung würde die Klage abgewiesen.

Wann also hast du die Wohnung zurückgegeben? Hier liegt der Hund begraben.

Da die gezahlten 1000€ unrechtmäßig vereinnahmt wurden, versuche sie zurückzufordern wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).

Du hattest in gutem Glauben irrtümlich gezahlt, obwohl du dazu nicht verpflichtet warst.

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Phantom150 
Fragesteller
 23.12.2022, 13:58
@albatros

Abgemacht war der 01.05, dieser war aber ein Sonntag also wurde der Schlüssel am 02.05 mit übergabeprotokoll übergeben.

Und seitdem habe ich nur von der Vermieterin 2 Briefe erhalten, einmal kam ein Brief am 04.11 an, sie sendete ihn am 02.11 los mit den 1000€ und Thema Kaution jetzt zum 18.12.

Dort ist auch keine Rechnung oder sonstiges bei.

Und es ist die Verwaltung und nicht die Vermieterin direkt die diese Briefe gesendet hat oder unterschrieben.

Also wurde nur im Namen der Verwaltung ohne das ich eine Bestätigung des Vermieters gesehen habe gehandelt

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Phantom150 
Fragesteller
 23.12.2022, 14:02

In dem Schreiben steht aber zum 30.04 verlassen

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albatros  23.12.2022, 14:59
@Phantom150

Damit wird bestätigt, dass das Mietverhältnis fristgerecht beendet wurde. Rückgabe dann mit Schlüsseln 2.5.. Ab dem Tag beginnt die Verjährungsfrist zu laufen. In den folgenden 6 Monaten müsste über die Kaution abgerechnet werden. Dortige Forderungen musst du nur zahlen, wenn du sie anerkennst. Wenn nicht (du zahlst nicht) müsste der Vermieter klagen. Nur wenn das binnen der 6 Monate erfolgt , ist die Verjährung gehemmt. Dann müsste ein Gericht entscheiden, ob die Forderung rechtens ist. Da dich die Forderung erst nach dem Ablauf der Verjährungsfrist erreichte und innert dieser auch nicht geklagt wurde, kannst / konntest du diese mit der Einrede der Verjährung zurückweisen.

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20000 € für Sanierung einer Wohnung, die 5 Jahre von Ihnen benutzt wurde?

Wir hatten den Fall, dass die Mieter eines Reihenhauses, die starke Raucher waren, das Haus verlassen hatten. Ebenfalls "unrenoviert übernommen und unrenoviert zurück".

Es war alles ziemlich verdreckt und vergilbt und es hat fürchterlich nach kaltem Rauch gestunken.

Es war klar, dass wir selbst für die Reinigung aufkommen müssen, was nicht unter den Begriff "besenrein" fiel. Ebenso war es unsere Sache, alle Dübellöcher wieder zu verschließen und neu zu streichen.

Vergilbung ist weder schön noch gut. In dem Fall unserer Mieter war es so, dass die Vergilbung eindeutig dem Suchtverhalten der Mieter, nämlich übermäßiges Rauchen in der Wohnung zu zuordnen war.

Rauchen in der Wohnung kann zwar nicht verboten werden, aber dadurch entstehende übermäßige Abnutzung oder Schäden haben die Mieter zu tragen.

Am Ende ging es ebenfalls in einem Gerichtsprozess um die Kosten für die Beseitigung der Schäden, bzw. um die Rückzahlung der Kaution. Unsere Rechnung war deutlich höher als die Kaution, aber im Rahmen eines Vergleichs, weil nicht exakt zuzuordnen war, was an Arbeitsleistung und Material für die Beseitigung der Rauchschäden zurück zu führen war, wurde uns die gesamte Kaution zugesprochen und die Prozesskosten wurden geteilt. Da wir eine Rechtsschutzversicherung hatten, war das für uns am Ende in Ordnung.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich Dir raten, auf Rückzahlung der Kaution zu klagen und abzuwarten, wie sich die Vermieterseite dagegen wehrt. Evtl. muss auch ein Gericht entscheiden.