Kaution?

5 Antworten

Du musst nur mit denen reden und Du könntest zum Beispiel mal beim Arbeitgeber fragen, ob er Dir einen Vorschuss auf Deinen Lohn gibt, damit Du die Anteile zahlen kannst. Außerdem gibt es Banken, deren Geschäft es ist, Geld zu verleihen.

Die Genosenschaftsanteile kaufst du um Mitglied der Genossenschaft zu werden. Damit wirst du Miteigentümer. Erst dann kannst du den Nutzungsvertrag (Mietvertrag) abschließen.

Das ist aber nicht eine Mietsicherheit bzw. Kaution. Diese dient der Befriedigung von Schadenersatzforderungen nach Ende des Nutzungszeitraumes aus dem Vertragsverhältnis. Sie beträgt max. 3 kalte (netto) Monatsnutzungsentgelte (Mieten). Eine Teilzahlng in drei gleichen Raten lässt der Gesetzgeber ausdrücklich zu.

Bei einer Kaution duerfte das nicht verlangt werden. Bei dir handelt es sich aber gar nicht um eine Kaution, sondern um Genossenschaftsanteile. Bei denen ist es erlaubt.

Natürlich. Bei einer Genossenschaft erwirbst Du ja ganz andere Rechte als bei der Anmietung einer "normalen" Wohnung. Du kaufst Dich ja sozusagen teilweise in die Gemeinschaft mit ein.

Red mit dem Vermieter, wie Ihr die Zahlung regeln könnt, vielleicht kannst Du beim AG einen Vorschuss beantragen oder in zwei Raten zahlen.

ja der darf das und das ist auch ein gängiges verfahren. zumindest wars bei mir immer so bisher