Wie lange darf Vermieter Kaution behalten?

2 Antworten

Tatsächlich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kautionsrückzahlung jedoch nicht so eng wie oft vermutet. Vielmehr gesteht die Rechtsprechung dem Vermieter eine sogenannte Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten zu, innerhalb der er prüfen kann, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen. 

Quelle: https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/mietkaution-rueckzahlung/#:~:text=Tats%C3%A4chlich%20sind%20die%20gesetzlichen%20Rahmenbedingungen,Anspr%C3%BCche%20aus%20dem%20Mietverh%C3%A4ltnis%20bestehen.

Du hattest also ein ganzes Haus gemietet mit allen Verpflichtungen drum herum, die dann auch noch brav erfüllt hast.

Dennoch hat der Vermieter ein halbes Jahr Zeit, um abzuwarten, ob nicht verdeckte Mängel zu Tage treten. So lange musst Du Dich gedulden. Kleiner Trost für Dich: Die Hälfte der Zeit ist schon rum.