Abrechnung anfordern oder lassen?
Am 31.12 meldete sich meine damalige Vermieterin, dass sie „jetzt die Abrechnung für 2023 fertig hat“ und meine neue Adresse benötigt. Die Adresse hatte sie natürlich bereits, ein anderes Thema. Nun ist ja der 31.12 bisschen her, die Abrechnung habe ich bis heute nicht erhalten. Sie hat von meiner Kaution 130€ einbehalten, eben für die Nebekostenabrechnung. Jetzt habe ich weder eine Abrechnung noch den Teil meiner Kaution wieder.
Wie gehe ich vor? Soll ich die Abrechnung und damit auch den Teil meiner Kaution einfordern?
5 Antworten
Abrechnung unter Fristsetzung einfordern (Sie ist ja schon fertig). Kommt die Abrechnung nicht fristgerecht, forderst du die Rückzahlung aller Betriebskosten- Vorauszahlungen ebenfalls unter Fristsetzung. Seit wann ist dein Mietvertrag beendet?
Die vollständige und verzinste Kaution kannst du erst abfordern, wenn die Vermieterin dir eine Kautionsabrechnung übergeben hat. Ich kenne die Bedingungen nach deinem Mietende nicht. Faktum est: Die Besicherung deiner BK-Nachzahlung hat sich erledigt, weil die BK-Abrechnung verfristet ist.
Konversation entsteht, indem man sich meldet. Also ja, nimm doch Kontakt auf nach dem Motto "Sie hatten angekündigt, dass die Abrechnung 2023 fertig ist. Diese ist bis heute noch nicht bei mir eingetroffen. Auch das Thema Kaution ist noch nicht abschließend geklärt". Dann wird sie hoffentlich reagieren.
Da hast du recht. Habe jedoch schon gehört, einfach nichts zu sagen und das Thema „totschweigen“. Werde mich bei der Dame melden.
In einer solchen Situation solltest du definitiv die Nebenkostenabrechnung sowie den einbehaltenen Teil deiner Kaution einfordern. Hier sind einige Schritte, die du unternehmen könntest:
- Schriftliche Erinnerung: Schreibe deiner ehemaligen Vermieterin eine höfliche, aber bestimmte E-Mail oder einen Brief und bitte sie um die Übersendung der Abrechnung sowie die Rückzahlung des Kautionsanteils. Erwähne das Datum ihres letzten Kontakts und dass du seitdem nichts mehr erhalten hast.
- Frist setzen: Gib ihr eine angemessene Frist, um zu reagieren – normalerweise 14 Tage. Dadurch verdeutlichst du, dass du die Angelegenheit ernst nimmst und eine schnelle Lösung wünschst.
- Gesetzliche Regelungen: Weisen darauf hin, dass du gemäß deutschem Mietrecht Anspruch auf eine jährliche Abrechnung und die Rückzahlung der Kaution hast. Laut § 556 BGB muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden. Wenn die Abrechnung zu spät kommt, kannst du die Nachzahlung verweigern, es sei denn, die Verzögerung ist nicht die Schuld der Vermieterin.
- Rechtliche Schritte: Solltest du trotz Erinnerung und Fristsetzung keine Antwort erhalten, kannst du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Das könnte eine Mieterschutzorganisation sein, die dir mit rechtlichem Rat und Unterstützung zur Seite steht, oder im Extremfall die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.
Hallo,
die Rückzahlung der restlichen Kaution würde ich unverzüglich mit Fristsetzung fordern. Mit Ablauf der Abrechnungsfrist für 2023 zum 31.12.2024 gibt es meines Erachtens keine Grundlage mehr für den Einbehalt.
Mit der Forderung zur Zusendung der Nebenkostenabrechnung würde ich persönlich vielleicht noch bis Freitag warten. Spätestens dann solltest du ebenfalls eine Frist setzen. Schließlich hätte die Abrechnung gesetzlich bis zum 31.12.2024 bei dir eingegangen sein müssen. Wenn du ein gutes Verhältnis zur Vermieterin hast, ist es eventuell auch sinnvoll, vorher nochmal telefonisch anzufragen.
Kommt jeweils bis zum Ablauf der Frist keine Reaktion, kannst du mit einer erneuten Frist rechtliche Schritte ankündigen oder diese bereits einleiten.
Du musst nicht auf die Abrechnung warten, um deine Kaution zurückzufordern. Deine Vermieterin hat keinen Grund mehr deine Kaution einzubehalten und muss diese meines Erachtens unverzüglich zurückzahlen.
Da die Abrechnung nicht fristgerecht bei dir eingegangen ist hat sie in der Regel sowieso keinen Anspruch mehr auf eine eventuelle Nachzahlung. Selbst wenn sie die Verspätung nicht zu vertreten hat und tatsächlich eine Nachzahlung fällig ist, muss sie das erstmal nachweisen. Ist das der Fall, hätte sie dir das aber auch schon vor Ablauf der Frist mitteilen können.
Prüfe die Abrechnung und wenn sie in Ordnung ist, dann solltest Du auch die Nachzahlung leisten. Immerhin geht es dabei um das, was Du verbraucht hast.
Sollte die Abrechnung aber nicht nachvollziehbar oder erkennbar falsch sein, dann fordere die restliche Kaution in vollem Umfang zurück.
2023 war allgemein ein teures Jahr und da die Vermieterin einen Teil der Kaution einbehalten hat, gehe ich davon aus, dass es in der Vergangenheit auch immer was nachzuzahlen gab. Daher meine nicht ganz unrealistische Vermutung.
Ansonsten trifft zu, was ich geschrieben habe und wenn die Abrechnung sowieso schon unterwegs ist...
Im § 556 BGB steht:
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen,
Demnach ist Deine Frage berechtigt. Eigentlich gibt es nur eine Antwort, nämlich, dass Du das bezahlen solltest, was Du verbraucht hast. Aber Du musst nicht und kannst die Vermieterin auf den Kosten, die Du verursacht hast, sitzen lassen.
Es steht aber dann weiter in dem Paragraph:
es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Es kann z. B. gute Gründe dafür geben, warum sie letztes Jahr so spät dran war mit der Abrechnung und dann könnte sie sich darauf berufen und Du müsstest dennoch zahlen.
Wieso viel zu spät, der BGH sagt, 3 Monate nach Eingang der letzten Rechnung, Frist ist dabei egal. Und auf Guthaben haste ja bis zur Verjährung auch einen Anspruch.
Wie kommste denn auf unnötig, keiner verbietet Dir, die von Dir verursachten Kosten zu bezahlen.
Frist ist 3 Monate nach Eingang der letzen Rechnung, wenn lesen, dann bitte auch die Urteile dazu.
Die Abrechnung ist zu spät, das ist schon richtig so. Darüber wer das zu vertreten hat und ob es überhaupt eine Nachzahlungsforderung geben wird brauchen wir hier nicht zu spekulieren. Das hat außerdem mit der Frage nichts zu tun.
Danke dir für deine sachlichen Antworten, manche haben einfach zu viel langweile im Leben 🙂
Worüber redest du jetzt?! Ja eben, lesen!!!! Die FRIST ZUM EINGANG EINER ABRECHNUNG WAR DER 31.12.
Leute, wenn ihr zu viel Langeweile habt geht spazieren oder lernt lesen.
Ich würde noch ein bisschen warten, die Post braucht hier inzwischen durchaus mal gerne eine Woche bis ein Brief zugestellt wird. Feiertage und Wochenenden waren ja auch noch dazwischen.
Danke. Sie hat mir soeben geantwortet, dass die Abrechnung unterwegs ist. Somit also eh viel zu spät. Ich warte jetzt also auf die Abrechnung und fordere dann meine Kaution zurück, richtig?