Nebenkostenabrechnung nicht erhalten?

1 Antwort

Zuallererst schaust du in deinen Mietvertrag, ob dort ein Abrechnungszeitraum der Betriebskosten angegeben ist. Läuft der vom 1.2. bis 31.1., dann wäre eine Abrechnung noch zu erwarten. Folgt er dem Kalenderjahr dann wäre morgen die Abrechnung verfristet mit der Folge, dass du ein Recht auf ein mögliches Guthaben hättest aber der Vermieter keine Nachzahlung verlangen kann, vorausgesetzt, der Vermieter kann nachweisen, dass er die Verfristung nicht zu verantworten hat.


mani91 
Beitragsersteller
 31.12.2024, 18:51

Vielen Dank!