Nebenkostenabrechnung nicht erhalten?
Ich habe die Wohnung im Zeitraum 01.02.2023 bis 31.12.2024 bezogen.
Ich habe bis heute die Abrechnung von 2023 nicht erhalten. Gilt eine andere Frist, da ich 2023 erst ab Februar Mieterin war? Hat die Vermieterin also bis Ende Januar Zeit? Oder müsste ich die Abrechnung maximal heute bekommen?
Falls es sein sollte, dass die Vermieterin die Frist nicht eingehalten hat, was mache ich nun? Muss ich ein Schreiben erstellen, dass die Abrechnung nicht rechtzeitig vorliegt? Einfach schweigen und eventuelle Nachzahlung ignorieren?
1 Antwort
Zuallererst schaust du in deinen Mietvertrag, ob dort ein Abrechnungszeitraum der Betriebskosten angegeben ist. Läuft der vom 1.2. bis 31.1., dann wäre eine Abrechnung noch zu erwarten. Folgt er dem Kalenderjahr dann wäre morgen die Abrechnung verfristet mit der Folge, dass du ein Recht auf ein mögliches Guthaben hättest aber der Vermieter keine Nachzahlung verlangen kann, vorausgesetzt, der Vermieter kann nachweisen, dass er die Verfristung nicht zu verantworten hat.