Bestht ein Indexmietvertrag, ist darüber hinaus eine Mieterhöhung ausgeschlossen! Bei unbefristeten MV ohne Indexmiete könnte der Vermieter aller 3 Jahre um 20% erhöhen, also umgerechnet pro Jahr 6,67%, das ist eine viel größere Belastung!

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§ 551(1) BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten ist eine eindeutige Festlegegung und unter (4) b bestimmt der §, dass Abweichungen davon unwirksam sind.

Beispiel: Grundmiete 500€ Betriebskostenvorauszahlung 200€, dann hättest du 600€ zuviel an Kaution übergeben, die du zurückverlangen könntest.

Nun käme es darauf an, ob der Vermieter diese Kaution von 2100€ regelrecht auf ein Treuhandkonto getrennt von seinem Vermögen verwahrt hat, wie der § unter (3) es verlangt. Bevor du also Forderungen stellst, lass dir die gesetzliche Verwahrung der Kaution vom Vermieter unter Fristsetzung bestätigen. Hat der Vermrieter richtig gehandelt, gibt es möglicherweise Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Kaution, denn die Kautionssumme darf erst nach Mietende vom Vermieter beansprucht oder herausgegeben werden.

Wenn du nicht finanziell auf den überzahlten Kautionsteil angewiesen bist, dann solltest du es beim Vermieter belassen. Es bleibt dein Eigentum.

Wenn der Vermieter hier schon meint das das Gesetz brechen zu dürfen, dann kannst du während der Mietzeit oder nach Mietende noch weitere Überraschungen erleben. Deshalb empfehle ich, nimm zum Mietbeginn Zeugen mit, mach Videos vom Zustand der Wohnung und protokolliere alle noch so kleinen und großen Mängel im Wohnungsübergabeprotokoll. Bei großen Mängeln setze dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Behebung und bezahle die erste Miete nur unter Vorbehalt, denn ssonst hättest du kein Recht auf Mietminderung, wenn der Vermieter die Frist ncht enhält.

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Wenn ihr einen zeitmietvertrag habt, dann muss der Befristungsgrund genannt sein. Siehe § 575 -1- BGB. Was ist Sache?

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Es könnte dennoch eine erste Pollution sein, wobei der Samenanteil vermutlich gering ist, so wie du das beschreibst, also freue dich, du wirst jetzt ein Mann.

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Solange die Beteiigten ihre sexuellen Handlungen einvernehmlich machen, ist es nicht strafbar.

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Beim Sprint reichen 4 wochen nicht um eine Zeitverbesserung zu erzielen, weil hier krafttraining die entscheidende rolle spielt, aber Technikverbesserung und startübungen können schon 2-3 Zehntel sek. heraus holen. 800 unund 2000m-Lauf sind Ausdauerdisziplinen. Da sind eventuell Tempolläufe mit 100% eventuell hilfreich. Ein Aufbautraining wird keine Erfolge bringen. Die Zeit ist einfach zu kurz.

Wie groß und wie schwer bist du? Wie sind deine aktuellen Ausgangszeiten?

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Dein Hauptproblem sollte die insolvenzsichere Anlage deiner Kaution sein. Wenn der Insolvenzverwalter zuschlägt und dein Vermieter hat deine Kaution auf seinen Konten vereinnahmt, dann ist dein Geld futsch ! Also Attacke und den Fall prüfen.

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Die Kleinreparaturregel greift hier nicht, weil eine Rohrdichtung nicht der täglichen Handhabung unterliegt. Die Anzahl von Kleinreparturen ist begrenzt, spielt hierbei aber keine Rolle. Du bist nach § 536 c BGB verpflichtet dem Vermieter den schaden zu melden. Setze ihm zur Reparatur eine angemessene Frist und weise ihn auf deine Möglichkeit der Selbsthilfe nach § 536 a BGB hin. Aufrechnung der Kosten gegen die Gesammiete nach § 556b BGB

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Diese BK-Abrecnung ist formal falsch, weil sie den Aberechnungszeitraum nicht vollständig erfasst. Es kann auch ein Schreibfehler sein. Wende dich an den Vermieter und lasse es berichtigen oder erneuern.

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Du hast da alles richtig verstanden, die Sperrfristen gelten hier nicht. Sobald du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist kannst du die Kündigungan an die aktuellen Mieter senden mit Einwurfeinschreiben. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, aber du kannst auch einvernehmlich mit den Mietern den Mietvertrag jederzeit auflösen. Kaufdatum bis GB-Eintrag etwa 3 Monate max., Kündigungsfrist max. 9 Monate. Dann passt das ja.

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Das ist eine versteckte Mietpreiserhöhung , die schon mit der ersten Mietzahlung begonnen hat.

Fordere den Vermieter auf, den Mietvertrag zu ändern - setze dazu eine Frist. Erkläre dem Vermieter, dass er hier eine ungerechtfertigt Bereicherung vornimmt. Ändert er den Vertag nich, klagst du erfolgreich auf Basis § 812 ff BGB

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Hier helfen keine Überzeugungen.

Entweder du bestellst den Strom für die Wohnung ab, du kündigst also dem Stromversorger, oder du stellst an die Mitbewohner Rechnungen über Stromverbrauch. Das wird dir aber kaum gelingen, da es nur einen Zähler für die Wohnung gibt.

Normal wäre, der Vermieter bezaht den Wohnungsstrom und teilt pauschal das auf die Bewohner auf.

Am Router änderst du das Passwort und somit guckt der Zahlungunwillige in die Röhre.

Wer hat dich denn verpflichtet, den Stromzaähler auf deinen Namen anzumelden? Das ist schon kurios.

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Ruhestörung Nachbar, was tun?

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem Nachbar der schon seit zwei Jahren Ruhestörung betreibt. Ich war schon mehrfach bei der Hausverwaltung, hatte dort auch schon angerufen oder mehrfach E-Mails geschrieben. Der Nachbar bekam eine Abmahnung und es wurde ein Gespräch mit ihm geführt wo er es abstritt. Dann gab es eine Mieterversammlung bei der ich leider krank war und er angeblich auch, was ich nicht glaube weil der die Musik laut hatte und rumgeschrien hat und die Türen geknallt auf alle Fälle ist er auch nicht dort erschienen.

Die Hausverwaltung sagte immer wieder zu mir schreiben sie weiter Protokoll, das jetzt schon seit 10 Monaten. Ausserdem wollten die, das haben sie auch mehrfach zu mir gesagt ein Gespräch mit mir und mit ihm führen um das zu klären. das hat er jetzt abgelehnt.

Er macht weiter krach und ich habe das Gefühl die Hausverwaltung will nix machen, sie meinten zu mir z.b. schon das müsste ich akzeptieren das er krach machen würde das wären normale Geräusche die in einer Wohnung entstehen würden oder die könnten nix machen, ihnen wäre die Hände gebunden oder er würde die Ruhezeiten einhalten was nicht stimmt.

Ich habe das Gefühl die wollen nix machen, der kann machen was er will, kann immer weiter machen und es passiert nix. Jetzt antworten die auf meine Mail nicht in der ich fragte was sie jetzt machen wollen. Entweder wollen die nix machen oder können nix machen, weil er einen Betreuer hat. Weil die mir z.b. auch eine andere Wohnung angeboten haben, das kommt mir alles komisch vor.

Aber das kann doch nicht sein das nur weil einer krank ist machen kann was er will.

Ausserdem fühle ich mich auch verarscht, weil dauernd zu sagen ich soll weiter lärmprotkoll führen und dann machen die nix oder noch zu sagen mir müsste bewusst sein das ich vor Gericht aussagen müsste, mir kam es so vor das die wollten das ich es gut sein lasse.

Auf alle Fälle frage ich mich was ich jetzt machen soll?`Mieterbund kommt nicht in Frage, das kann ich nicht bezahlen.

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Warum kürzst du die Miete nicht in angemessener Höhe? Warum sprichst du nicht mit dem Betreuer des Lärmenden?

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2 Messungen : Breite = d (Durchmesser der beiden Halbkreise der Kurven)

und Länge a der Geraden.

Formel d*Pi + 2*a = Länge der Laufbahn in m

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Zahlt der Freund Miete an dich, zumindest anteilig zu deiner Miete? Die Antwort entscheidet über sein Verbleiben oder Entfernen aus der Wohnung.

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Elektrischer Zwangsentüfter im Bad einbauen. zeig mal ein aktuelles Foto

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Bedrohe die Kanalnutzer mit Kündigung der Kanalnutzung und sende gleichzeitig einen Vertragsentwurf zur Kanalnutzung mit der darin enthaltenen Kostenteilung. Setze eine Frist, verstricht die fruchtlos, dann schieberst du den Fremkanal auf deinem Grundstück ab und dstellst die Kosten dafür den Fremdnutzern in Rechnung.

Der Abwasserentsorgung deiner Kommune machst du Meldung über diesen Vorgang. Eventuell auch dem Umweltamt. Belies dich in der Abwassersatzung.

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Genaugenommen begehen die 15/16-Jährigen HAUSFRIEDENSBRUCH nach StGB § 123. Das wäre ein Antragsdelikt. Die VERBRECHER werden dann mit Jugendstrafe belegt, vermutlich eine Verwarnung, Wird beim Hausfriedensbruch etwas beschädigt, Anzeige wegen Sachbeschädigung (Beweise sichern) Und Einfahrt versperrt wäre eine Nötigung, zivilrechtlich hättest du einen Unterlassungsanspruch und eventuel einen Schadensersatzanspruch.

Das solltest du den Elten mit Einwurfeinschreiben einefach mal mitteilen, bevor du die große Kelle schwingst. Dein Privatgrundstück sollt aber ganz bestimmt und sichtbar mit einer Grenze bewehrt sein und ein Schild auf das Privatgrundstück hinweisen.

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