Medizinisch gesehen deutet das auf einen Flüssigkeitsmangel hin. Wieviel trinkst du denn innerhalb 24 h?

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"was ist los mit diesem Scheis Staat!!"

Der Staat, hier die Kommune, ist keine Bank/Sparkasse. Nimm einen Kleinkredit auf und hilf deiner Mutter. Oder deine Mutter sucht sich eine Kautionsbürgschaft, die ist zwar nicht kostenfrei aber erschwinglich.

Wie hoch ist denn die Kaution?

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Schreib dem Vermieter, dass du nach Mietende den Riegel ihm kostenlos überlässt.

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Der Vemieter hat seine Kontrollpflichten bei Rückgabe der Mietwohnung nicht erfüllt. So muss er sich zunächst an den Vormieter halten und unter Fristsetzung die Müllbesetigung fordern. Wird die Frist überschritten, kann die Mietsicherheit des Mieters eingesetzt werden.

Voraussetzung ist aber, dass unzweifelhaft es sich um Eigentum des Mieters handelt.

Gab es denn einen mietvertraglichen Zugang zum Boden?

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Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?

Person A zieht im September aus, die Wohnung wird ohne Mängel übergeben. Im Oktober wird die Kaution gefordert. Ende November Verstirbt A. B ist Erbe und verlangt nun die Kaution, mit dem Hinweis, das das Konto des Erblassers zu Mitte Dezember geschlossen wird. Der VM hätte also bis Dezember Zeit gehabt, die Kaution Ordnungsgemäß zurück zu überweisen. Es erfolgt keine Reaktion.

Der VM forderte B auf einen Erbschein beizubringen um die Kaution und das Geld aus der Nebenkostenabrechnung auf das Konto von B auszuzahlen, das dauert natürlich. Mittlerweile ist der Erbschein da, die 6 Monate, die der VM hat um die Kaution zu zahlen sind vorrüber. Der VM wurde nochmals aufgefordert die Kaution auf das Konto von B zu überweisen, auf dem Anschreiben haben alle im Erbschein erwähnten Personen mit unterschrieben.

Der VM akzeptiert diese Unterschriften nicht, fordert jetzt Vollmachten der anderen Erben, trotz Unterschrift auf der Forderung.

jetzt haben wir 2 Möglichkeiten: Erstens die geforderten Vollmachten einzuholen und schauen, welche Ausreden er diesmal findet, die Kaution nicht zu zahlen. Zweitens laut Auskunft eines Anwaltes ist der VM im Verzug und hätte eigentlich die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen müssen, wenn er einen Erbschein fordert und die Rückzahlungsfristen dadurch abgelaufen sind. Somit gibt es eine Chance neben der Kaution auch Zinsen zu verlangen und ggf auch die Auslagen für den Erbschein zurück zu fordern.

Ergo gibt man dem VM noch eine letzte Chance und besorgt die Vollmachten, oder greift man gleich zum Anwalt?

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Der Anwalt kann auch nicht mehr machen als du es könntest. Wurde denn zur Herausgabe der Mietsicherheit dem Vermieter eine Frist gesetzt? Hast du dich gegenüber dem Vermieter als Vertreter der Erbengemeinschaft ausreichend legimitiert? Die Erbengemeinschaft trägt alle Kosten des Falles gemeinsam.

Der Gesetzgeber hat keine Frist zur Herausgabe einer Mietsicherheit an die Mieterpartei oder deren Rechtsnachfolger festgelegt. Daher besteht kein Rechtsanspruch auf einen Herausgabetermin zeitnah nach Mietende.

Die hier dargestellten Handlungen des Vermieters sind legal.

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Wenn du hier die Klauseln eines Wohnungsmietvertrages vorstellst, dann ist das mit deutschem Mietrecht nicht vereinbar.

Zeitmietverträge können nicht ordentlich gekündigt werden. Sie enden zum Vertragsablauf ohne Kündigung. Mindestlaufzeiten für Mietverträge gibt es nicht.

Wenn der Grund der Befristung im Verlaufe der Mietzeit entfällt, wird der Zeitmietvertrag zu einem unbefristeten Mietvertrag. Siehe auch § 575 BGB, insbesondere der Absatz (4), der keine abweichenden Formulierungen zulässt.

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Du hast natürlich vom JC die Zusage, dass du die Wohnung mieten darfst und weiter, dass dir das Jc einen Kautionskredit ausreicht. Du hast auch Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft und der Heiz- und Warmwasserkosten gestellt und ab 01.07.2025 genehmigt bekommen?

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Verwaltungstätigkeiten muss der Mieter nicht bezahlen. Aber der Vermieter kann ja die Vertragsänderung mit 160€ als Werbungskosten in der Est-Erklärung vorbringen.

Nebenbei bemerkt, die Untervermietung kann auf Dauer wesentlich teurer werden als 160€, weil der Vermieter eine Untervermietungsaufschlag auf die Miete verfügen kann.

Durch die Bildung eine Mieterpartei in Personenmehrheit ist der Vermieter nun besser gestellt als vorher, denn er hat zwei Mieter, die jeder für sich zahlungspflichtig sind, wenn die Mieter nicht bezahlt würde.

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Bitte bring doch hier nicht nur Stückwerk vor sondern exakte Bezeichnungen der Dimensionen - 37 qm Wasser ist beim besten Willen nur spekulativ nachzuvollziehen. Stell diese BK-Abrechnung hier vor, dann wird die Comunity schon das Richtige herausfinden.

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Der Kommentar zu deiner Frage ist schon so fehlerhaft, dafür muss extra ene Korrektur erfolgen. Du hattest eine Untermietvertrag, der als Zeitmietvertrag bis 31.05.25 gültig war?

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Es gilt zunächst der § 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete. Der Erwerber wollte durch Übergabe eines neuen Mietvertrages an die Mieterpartei diesen § außerkraft setzen. Die beiden Mieter haben zwar das Rechtsgeschäft mit dem Erwerber abgeschlossen aber dennoch ist und bleibt es ungültig und damit unwirksam, weil der Erwerber nicht als Vermieter auftreten durfte, solange er nicht den Status "Eigentümer" durch Grundbuchänderung erreicht hat.

Rechte und Pflichten des Vermieters nach §535 BGB gehen erst dann auf den Erwerber über, wenn der Veräußerer nach § 566 e BGB Mitteilung an die Mieterpartei gemacht hat. Und das kann nur erfolgen, wenn der Veräußerer die amtliche Mitteilung über den Eigentumswechsel laut Grundbuch erhalten hat.

Nun könnte der Erwerber den neuen Mietvertrag aufschiebend ohne Datum der Mieterpartei zur Unterschrift vorgelegt haben. Aber das Wäre eie "arglistische Täuschung" und der Mietvertrag wäre als Rechtsgeschäft anfechtbar.

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Das GEG verlangt eine Dachdämmng oder Dämmung der Bodenfläche unter dem Dach. Das lässt sich sogar sehr leicht selbst machen. Energieeffizentere Fenster könnte auch selbst eingebaut werden. Ob eine Fassadendämmung notwendig ist, hängt von den Mauerstärken und Material der Außenwaende ab,

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2Tage sind wirklich zu wenig Zeit um deine Leistung zu verbessern. Lockeres Laufen ohne Leistunggedanken über 3 bis 4Km wären denkbar. Beim Laufen im Wettkampf selbst solltest zu Beginn ein scharfes Tempo vermeiden.

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Du diskutierst hier nur die Heizungs- und Warmwasserkosten. Betriebskosten sind umfangreicher und Nebenkosten kennt das Mietgesetz nicht.

Welcher Lieferant für Gas, Öl oder Fernwärme ist hier im Spiel?

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Vermutlich hat die Kellerwohnung einen baulichen Mangel - Defekte vertikale und/oder horizontale Sperrung. Damit sind die Zimmeraußenwände ständig feucht. Diese Feuchtigkeit kann mit einem Feuchtemessgerät durch einen Fachmann gemessen werden. Abhilfe könnte da nur ein Luftentfeuchter oder eine Mauerinstandsetzung schaffen, die wiederum sehr aufwändig und teuer ist. Setze deinem Vermieter eine angemessene Frist ......

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Wie wäre es mit Selbsthilfe und Nutzung des § 536a sowie § 556b BGB?

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Wo kriegt man Hilfe, wenn sich der Mieterverein totstellt?

Moin!

Ich bin vor ca. einem dreiviertel Jahr einem Mieterschutzbund beigetreten, weil ich eine Nebenkostenabrechnung erhalten habe, laut der ich Unsummen (mehr als 1.000€) nachzahlen soll. Da ich vor dem Wechsel des Hauseigentümers grundsätzlich nach jeder Abrechnung ordentliches Guthaben raushatte, gehe ich schwerstens davon aus, dass die Abrechnungen seit dem falsch sind. So trat ich einem, oder viel mehr DEM Mieterschutzbund bei. Werde mal keine Namen nennen.

Da nahm man sich dem Problem zügig an, mir wurden Hoffnungen gemacht "die Abrechnung sei auf jeden Fall wegen so und so zu meinem Nachteil falsch", es wurde um Belege seitens der Hausverwaltung gebeten und Gebrauch vom Zurückbehaltungsrecht gemacht.

Dann stellte sich auf einmal mit Wechsel des zuständigen Anwalts angeblich heraus, dass die Abrechnung doch zu meinem VORteil falsch sei un dich eigentlich noch 1.000€ mehr zahlen müsste, was ich für absolut unmöglich halte. Ich bat den Verein um besagte Rechnungen und Belege dazu, um das besser nachvollziehen zu können und seit dem stellen die sich tot. Wie ich von meiner Hausverwaltung erfuhr, erhält diese ebenfalls seit Monaten keinerlei Rückmeldungen mehr vom Verein.

Ich habe NIE irgendeinen Beleg, irgendeine Rechnung zu Gesicht bekommen, sondern ausschließlich Meldungen erhalten, dass Belege und Rechnungen an den Verein übermittelt wurden und zu Ergebnis XY führten. Keine Nachweise, nix.

Beschwerde beim Dachverband: die baten die Stelle darum, sich dringend bei mir zu melden aber bisher ohne Erfolg.

Beschwerde beim Vorstand: keine Reaktion bisher.

Mittlerweile ist die nächste Abrechnung reingeflattert und wieder soll ich fast 1.000€ nachzahlen + die 1.000€ von letztem Jahr und das binnen 4 Wochen, die in 2 Wochen ablaufen.

Nicht nur, dass ich das Geld nicht HABE, ich sehe nicht ein, Beträge zu überweisen, die niemals stimmen können und einen separaten Anwalt kann ich mir ebenso nicht leisten.

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Kann mir irgendjemand sagen, an wen ich mich wie wenden kann/sollte, damit der Verein, den ich bezahle, damit er sich um sowas kümmert, mal wieder mit mir kommuniziert?

Danke im Voraus!

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Zunächst solltest du gegen die Nachzahlungen der Betreiebskostenabrechnungen für 2023 und 2024 vorgehen. Du kannst die Abrechnungen hier vorstellen und die comunity kann ein erstes Urteil dazu abgeben. Es ist auch möglich, in der Verbraucherschutzzentrale die BK-Abrechnungen prüfen zu lassen.

Wenn der Sitz des Vemieters weit entfernt ist, kannst du dir gegen Entgelt die Kopien der Abrechnung geben lassen, ansonsten musst du dir einen Termin im Büro des Vermieter /Verwaltung holen um vor ort die Abrechnungen zu prüfen. Oder Du holst dir die Abrechnungsunterlagen vom Mieterschutzbund (DMB) zurück.

Eine Klage auf Vertragserfüllung gegen den DMB wäre unnütz und kostspielig,weil es zulange dauern würde. Eine Kündigung der Mitgliedschaft wäre anzuraten.

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der

vervieer ha noch keine Kündigung nach § 568, 573 ff BGB übergeben, also dann bleibt der Schlüssel in deiner Hand und du wohnst weiterhin in der Wohnung. Ohne hinreichenden Grund ist eine Kündigung nicht wiksam.

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