Hole diese absurde Kündigung aus dem Briekasten und prüfe, welcher Kündigungsgrund angegeben wurde. Der in der angekündigten Kündigung genannte Grund ist unwirksam, findest du den auch im Kündigungsschreiben, brauchst du nichts zu machen, denn diese Kündigung wäre insgesamt unwirksam. Der Vermieter blufft dann wohl und will dich aus der Wohnung treiben. Beantworte diese Schreiben nicht.

Die Handwerker musst du nicht in deine Wohnung lassen. Es gibt auch dafür keinen Grund. Du brauchst weder Mieterbund noch Rechtsanwalt. ein Räumungsklage des Vermieters würde vom Amtsgericht abgewiesen werden.

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Vertragsverlängerungen setzen Zeitmietverträge voraus. Das bedeutet, die Begründung der Mietzeitbefristung fußt nicht auf § 574 (1) BGB oder es gibt sie gar nicht. Daher wäre der Zeitmietvertrag als unbefristet anzusehen und die Verlängerung mt Mieterhöhung nichtig.

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Hausfriedensbruch , Nötigung >>> Strafanzeige bei der Polizei ist möglich, kann auch angedroht werden, zivilrechtlich Unterlassungsklage, Rechtsanwalt wäre zu empfehlen

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Vermieter verlangt hohe Nebenkosten, Barzahlung an der Tür und will Miete erhöhen – ist das rechtens?

Hallo zusammen,

ich habe Probleme mit meinem Vermieter und bin unsicher, ob sein Verhalten rechtlich korrekt ist.

Er kommt wegen der Nebenkostenabrechnung immer persönlich vorbei und verlangt sofort Barzahlung, ohne mir die Abrechnung vorher zur Prüfung zu schicken. Eine Überweisung ist praktisch nicht möglich weil er sich weigert, und ich bekomme seine Übersicht mit Kugelschreiber geschrieben. Im Vertrag steht drauf, das er mir diese 30 Tage geben muss.

Bei der 2024 Abrechnung (ca. 1.200 € Nachzahlung) habe ich mehrere Posten gestrichen, weil sie nicht umlagefähig waren (z. B. Verwaltergebühren). Diese habe ich die letzten Jahre seit 2020 immer gezahlt weil er meinte, das müsse so sein.

Doch dieses Jahr bezahlte ich bar nur 800€, weil ich mit ihm diskutiert habe. Habe dann eine Quittung bekommen, die sollte ich nicht meinem Steuerberater geben, meinte er. Er drohte auch mit einer Mietserhöhung von 300 €, weil ich die Verwaltergebühr nicht zahlen würde. Er hat mehrmals Vertragsbruch begangen.

Zusätzlich will er die Miete stark erhöhen (angeblich auf Mietspiegelniveau von München, aber ich wohne außerhalb). Ich hatte eine Staffelmiete im Vertrag, die aber seit Jahren nicht mehr fortgeführt wurde, trotzdem gab es immer wieder telefonische Erhöhungen. Auch dieses Jahr. Dann schickte er mir ein Brief im Februar mit der Erhöhung, die aber nicht rechtens ist.

Er behauptet außerdem, eine weitere Person würde bei mir wohnen, was nicht stimmt, und er ruft mich regelmäßig an, seit dem ersten Brief. Hab ihm blockiert.

Die Nebenkosten erscheinen mir insgesamt sehr hoch (47 m² Wohnung, deutlich mehr als bei Nachbarn).

Gestern fand ich im Briefkasten einen zweiten Brief, wo er auch gestern gekommen ist. Er wollte von mir 1970 € kassieren in Bar. Hat mich gefragt, ob ich ihm verarschen möchte, dass ich nicht dran gehe.

Dann hat er gedroht, dass wenn ich nicht sofort das Geld habe oder ich nicht da bin, dass er mir 50 € bezahlen lässt.

Weiter meinte er, dass er das Recht hat einmal im Jahr die Wohnung zu inspizieren. Und das er hofft, dass sich der Ton ändert, ich war nie laut zu ihm und habe nur meine rechte verteidigt. Ich war letztes Jahr kaum zu Hause, ich heize nicht. Und andere Parteien im Haus zahlen 400€ an Nachzahlung mit anderen Vermieter. Er meinte die NK sind so hoch wegen den Irankrieg. Mein Vermieter ist 80.

Meine Fragen:

Ist die Höhe normal? Ich bezahle am meisten.

Darf er Barzahlung verlangen?

Ist die Mieterhöhung so einfach möglich?

Was kann ich gegen den Druck und die ständigen Kontakte tun?

Danke für jede Hilfe!

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Der Vermieter kann Betriebskostenvorauszahlungen am 3. Werktag zusammen mit der Monatsmiete verlangen. Die Höhe ist zunächst von der einer Nachzahlung aus der letzten BK-Abrechnung abhängig. Der Mieter kann diese Vorauszahlung aber auch selbst festlegen, allerdings muss diese Vorauszahlung den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten entsprechen. Dieses Verfahren ist Bestandteil des Mietvertrages. Siehe dazu § 556 BGB.

Barzahlung an der Tür am 3. WT ist möglich, der Vermieter muss darüber eine Quittung ausstellen, wenn er Miete und BK-Vorauszahlung in bar empfängt.

Die Monatsmiete kann der Vermieter nicht nach Belieben erhöhen, wenn im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart wurde. Es gelten die Steigerungen der Staffelung im MV. Und die müssen nicht durch dn Vermieter eingefordert werden sondern sind durch den Mieter zu leisten.

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Mit Eingang der Meldung des Mangels beim Vermieter kann bereits die Mietminderung einsetzen. Nur die Minderung kann ja erst mit der nächsten folgenden Mietzahlung ausgeführt werden. Da ist also kein Raum für Rückforderungen an den Vermieter, der Vermieter muss da auch nichts genehmigen und aus diesem Vorgehen ergibt sich, dass du auf Basis §536 BGB die Gesamtmiete des laufenden Monats tagfertig für die zurückliegende Zeit mindern kannst.

Beispiel: Mangel nachweisbar an den Vermieter gemeldet: 10.06.26, der Vermieter beseitigt den Mangel nicht bis zum 3.WT Juli 2026. Mietminderung der Gesamtmiete Juli 2026 um die %%, die du für angemessen hältst. Lasss dich besser beraten DMB oder RA.

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Abschlag? Hier geht es um Kaufverträge. Eingt ihr euch nicht über Kaufsummen, dann nimmt der Vormieter eben seinen Kram mit, wenn er auszieht oder überlässt ihn dir kostenlos.

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Dein Verständnis für Betriebskostenabrechnungen nach 12 Monaten oder dem Kalenderjahr ist nicht ausreichend entwickelt.

Der Vermieter geht mit allen Betriebskosten nach BtrKVO § 2 immer in Vorleistung und du zahlst pro Mietmonat eine Betriebskostenvorauszahlung auf die Gesamt-BK deiner Wohnung. Nun Rechnet der Vermieer sein BK für deine Wohnung nach 12 Monaten ab und stellt fest, dass du zu wenig im Voraus bezahlt hast. Dunhast daher auf der BK-Abrechnung eine Nachzahlung zu leisten, zu der du nicht extra aufgefordert werden musst. Zahlungsziel nach Erhalt der Abrechnung 30 Tage. Tust du das nicht, gerätst du in Verzug, was Konsequenzen bis hin zur ordentlichen Kündigung nach sich ziehen kann.

Der Vermieter fordert dich auf die kommenden BK-Vorauszahlungen anzupassen. Eiogentlich müsse er den neuen Betrag dir vorschlagen und zwar 2 Monate nach erhalt der BK-Abrechnung beginnend. Aber da ihr beide das festlegen könnt, hat er es jetzt dir überlassen.

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Nachbarn sind unterschiedlich - es gibt Nachbarn als Mieter im gleichen Haus oder Eigentümer bzw. Mieter im Nachbarhaus. In beiden Fällen ist es dir nicht gegeben, diese Nachbarn zu vertreiben. Du kannst also nur selbst weichen.

Aber als Person kannst du eine Sfrafanzeige gegen den Nachbarn x. wegen Kindesmisshandlung bei der Polizei aufgeben und als Zeuge wirksam werden.

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Du bist doch nicht für Abhilfe aus Gewärleistungsmängeln verantwortlich. Erkläre dem Vermieter per Einwurfeinschreiben, dass du eine Ersatzvornahme der Reparatur eineiten wirst, wenn die Reparatur nicht bis 18.06.26 ausgeführt wird. Die Kosten rechnest du gegen die Gesamtmiete nach § 556 b (2) BGB auf und telst auch das dem Vermieter mit. Du könntest sogar tagfertig eine Mietminderung von etwa 5 % mit der Julimiete vornehmen.

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Mache mit der Vermieterin einen deal! Vorzeitige Vertragsauflösung mit einer Einmalzahlung deinerseits in Höhe eine Gesamtmiete und Übergabe der Wohnung am 14.07.2026 an die Vermieterin. Stimmt sie nicht zu, dann Herausgabe der Wohnung am 01.09.2026 - also nach Mietende ! wie im BGB vorgesehen und Ende Gelände....

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Rein rechtlich gesehen ist ein PKW-Stellplatz ein Bestandteil der Mietsache und hat im Mietvertrag genannt zu sein mit konkreter Beschreibung des Standortes (Bezifferung ist möglich)Skizze wäre auch denkbar aber unüblich.

Ich denke, dass im jeweiligen Mietvertrag diese Regelung nicht getroffen wurde und daher Streitigkeiten unter den Mietern entstanden sind. Hier muss also eine Erweiterung der Mietverträge vereinbart werden. Ein Aushang erfüllt dieses nicht und der Streit ginge weiter.

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Eine Untervermietung entsteht nur, wenn es einen Hauptmieter gibt. Dahjer kann st du ohneweiteres VERMIETEN aber keine Vortele aus einer Untervermitung ziehen.

Dein Problem ist der Durchgang des Mieters durch deine Wohnung, wei die Treppe ins OG so baulich konipiertund angelegt wurde. Bei mir gibt es dieses Problem auch aber ich habe mich mit den Mietern arrangiert und villeicht habe ich auch großzügigere Platzverhältnisse. Zum dem bedinnt unmittelbar neben meinem Treppenaufgang der Wintergarten mit Ausgang zur Hochterrasse und damit bleiben meine Mieter doch etwas autark, was den den Zugang zurTreppe betrifft.

Generell könnte dein Problem nur durch eine Außentreppe zum OG gelöst werden, das wäre aber sehr kostspielig. Da musst du Nutzen und Kosten gut abwägen. Wen sich die Außentreppe innerhalb dreier Jahre amortisiert, wär es wohl machbar.

Der Mieter hat auch ein Recht auf Abgeschlossenheit seiner Wohnung zum Treppenhaus hin. Das wäre zusätzlich zu berücksichtigen.

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Dieser Laden - ist das ein Sportverein, dann hat er auch eine Satzung. Ist es ein Fitnessstudio, dann gibt es auch AGB´s. Wie nennt sich denn diese Organisation?

Gibt es einen Vorsitzenden oder Geschäftsführer?

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Eine Hausordnung kann nur für ein Haus gelten. Kennst du die Hausordnung der grillenden Nachbarn? Oder meinst du, dass es eine "Hausordnung" für die Reihenhaussiedlung gäbe, die für alle Eigentümer der Reihenhäuser verbindlich und damit vertraglich gilt? Sind die Nachbarn Eigentümer oder Mieter?

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Die Baumsatzung deiner Kommune wird das ab 1.10.2026 zulassen. Vermutlich ist der Baum Gemeinschaftseigentum, den Rückschnitt bezahlt der Verwalter aus der Instandsetzungsrücklage nach Beschluss der ETW_Versammlung.

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Wenn du jeweils pro Jahr einen Darlehensvertrag ohne Befristung mit ein und denselben Schuldner abgeschlossen hast, dann kannst du alle Einzelverträge zum gleichen Zeitpunkt kündigen und eine Frist zur Rückzahlung einsetzen.

Erfüllt der Schuldner deine Forderung nicht fristgerecht, dann befindet er sich im Verzug und du kannst ihm einen Mahnbescheid zustellen lassen. Widerruft er nach Erhalt des Mahnbescheides, ist innerhalb von 6 Monaten Zahlungsklage geboten.

Du kannst auch den Mahnbscheid weglassen und sofort auf Zahlung klagen.

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