Was können sich Nachbarn erlauben?

Ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zu halten.

Es geht um Folgendes:

Über mir wohnt eine türkische Familie (Mutter, Vater, Sohn (erwachsen ca um die 30 Jahre alt.)

Der Sohn ist aggressiv, und unberechenbar. Selbst seine Eltern lassen ihn alles tun aus Angst vor ihm.

Er trampelt über mir ungelogen wie ein Elefant, Tag und Nacht. Jegliche Gespräche scheiterten, habe ihn angezeigt 2018 da er mich beleidigt und bedroht hat.

Dazu kommt das die Familie ständig Auseinandersetzungen hat und die fetzen fliegen über mir, es wird geschrien und es poltert (vor ein paar Tagen hörte ich ein Geräusch wie als würde der Putz von der Decke rieseln) er hat wahrscheinlich gegen die Decke geschlagen etc.

Ich lebe hier nur in Angst und weiß nicht wie ich mich wehren kann, denn egal was ich tue es scheitert.

Ich habe die Hausverwaltung vor 3 Wochen per Email kontaktiert, da es telefonisch nicht möglich ist, und es kam keine Antwort. Was soll ich bitte tun ? Ich bin ganz alleine, die da oben können machen was sie wollen, die anderen Nachbarn im Haus bekommen es nicht so mit wie ich da ich diejenige bin die unter Ihnen wohnt und alles ertragen muss. Ich habe ständig Herzrasen und fange an zu zittern, weil ich diese Aufregung nicht ertragen kann. Ich wollte auch noch sagen die Polizei rufen bringt auch nix denn er würde direkt wissen das ich es war und der bringt mich um wenn ich das tue, hier im Haus ruft keiner die Polizei weil sie auch Angst haben vor ihm.

Kann ich etwas bei der Hausverwaltung erreichen wenn ich persönlich vorbei gehe und Aufnahmen abspiele ? Habe sogar Videos gemacht in meiner Wohnung als Beweis sodass man auch sieht es ist bei mir zuhause. Ich schlafe ständig bei meiner Mutter und habe auch schon im Keller geschlafen weil meine Nachbarn mich in den Wahnsinn treiben. Niemand weiß seid schlimm es ist über mir gerade weil ich die einzige bin die unter denen wohnt.

Was kann ich tun damit die Familie über mir endlich Ruhe gibt und endlich Rücksicht nimmt ? Ich bin am Ende meiner Kräfte

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Dein Vermieter kann die Personen über dir abmahnen und bei wiederholten Störungen auch fristlos kündigen. Forder das von deinem Vermieter ein.

Außerdem hast du einen Unterlassungsanspruch gegn die Obermieter, den du einklagen kannst. Die Beweise müssen allerdings wasserdicht sein.

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Insgesamt eine BK-Abrechnung nicht anzuerkennen, wenn nur einige Postionen falsch sind, kann eventuell sich negativ auswirken. Wenn hier eine Nachzahlung von den Fehlern des Vermieters erzeugt wurde, dann muss keine oder nur eine geringere Nachzahlung geleistet werden.

Ein Vergleich ist immer günstig für den Rechtsanwalt. Wenig Arbeit und die fette Vergleichsgebühr.

Dennoch sehe ich eine dritte Alternative: Die Nachzahlung, die fehlerhaft sein könnte, von den Fehlern zu befreien und dann zu zahlen. Das käme eventuell etwas kostengünstiger als die 400€ Verlust aus der Kaution und Kosten eines Gerichtsverfahrens samt Anwaltskosten würden entfallen. Der Richer könnte ein Teilurteil gegen dich fällen.

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Deine Monatsmiete beträgt also zur Zeit 1000,00 EUR und ab 1.10. sollst du also 1200,00EUR + Betriebskostenvorauszahlung bezahlen. Ist diese Erhöhung gerechtfertigt? Die Wespenplage kann nach @schelm beseitigt werden. Allerdings im Oktober der Tod Wespen bereits programiert. Du kannst auch selbst ohne Verzug die Wespen beseitigen lassen , siehe dazu § 536a BGB, kostet etwa 150€.

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Zur Abwechslung sollste du eine Frist setzen, bis wann die Trennwand zu errichten ist. Welcher Art sollte denn diese Trennwand sein? Es könnte hier nach den §§ 536a und 556b BGB verfahren werden, wenn der Vermieter in Verzug gerät.

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Der Untermieter bezahlt in der Regel eine Pauschalmiete, welche Belege willst du einsehen? Der Wohnungs- oder Hausvermieter ist nicht dein Vertragspartner, der wird dich ganz sicher abweisen.

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Nebenkostenabrechnung von vor 1 Jahr erhalten?

Hi,

ich habe eine Rechnung für Heiz- und Betriebskosten erhalten und die Verwaltungsfirma ist wirklich das aller letzte. Ich möchte sicherstellen, ob die Rechnung auch korrekt und wirklich bezahlt werden muss.

Ich habe keine Rechtschutzversicherung, daher frage ich hier 😁.

"Abrechnungszeitraum" vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

"Tatsächlicher Nutzungszeitraum" vom 01.01.2023 bis 31.01.2023, also nur der Januar.

Wir haben unsere Warmmiete bereits längst bezahlt gehabt. Das ist scheinbar einfach eine Nachzahlung, wenn ich es richtig verstanden habe.

Es sind die gesamten Heizkosten des Wohngebäudes (Groß, insg. 18 Wohnungen) einberechnet und dann auf jeden verteilt worden.

Außerdem unter Betriebskosten dann Sachen gelistet wie, Hauswart, Gebäudereinigung, Winterdienst, Rauchwarnmelder, Mülldienst, Heizungswartung etc. .

Diese Dienste sind selbstverständlich nicht alle im Januar ausgeführt worden...

Was ich merkwürdig finde ist, dass wir ja auf all unseren Heizkörpern eigene kleine Zähler haben. Mir war nur bekannt, dass man die Kosten der "gemeinschafts Räume", also Keller und Wäscheraum, teilt. Wieso werden dann alle Heizkosten des gesamten Gebäudes zusammengerechnet und dann auf jeden einzelnen (auf Quadratmeter) verteilt, wenn es eigene Zähler gibt? Vor allem wir haben nur im Januar dort gewohnt, warum zahlen wir auch die restlichen Monate??

Wir haben auch extra die Zählerstände der Heizkörper abgemessen beim Ausziehen...Die habe ich bei mir auch alle vorliegen.

Das wirkt für mich wie ein Betrugsversuch, um mehr Geld rauszuknöpfen. Die Firma ist für solche Aktionen bekannt und beim Ausziehen hatten wir auch einen Anwalt gehabt, der uns tatsächlich viel Ärger und Geld erspart hat. Diesmal geht es aber "nur" um eine 230 Euro Rechnung, daher weiß ich nicht, ob sich der Anwalt diesmal lohnt.

Ich frage lieber hier erstmal, weil hier unter uns oft wirklich schlaue Füchse oder generell Leute mit solchen Erfahrungen sind.

Daher freue ich mich auf echte Hilfe 🌹

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Heizkosten müssen nach Verbrauch und Umlage nach 30:70 oder 50:50 berechnet werden. Siehe Heizkostenverordnung. Diese Abrechnung kann nur für den Nutzungszeitraum gelten. Nach m² Wfl. abzurechnen wäre in diesem Fall unzulässig.

Fazit : Der Kstenrechung ist zu widersprechen.

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"Mietbindung" - Diese Vokabel kennt das BGB nicht. Ich vermute da entweder einen Zeitmietvertrag über drei Jahre oder einen gegenseitigen Kündigungsverzicht über drei Jahre ab Vertragsbeginn des unbefristeten Mietvertrages. Der Vorvertrag zählt nicht

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Wenn das Erschleichen von Diensleistungen neuerdings keine Straftat ist, könnte es sogar stimmen.

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Dieses Wohnen ist eine Duldung, vermutlich zahlt die Person auch keine Miete oder/und Betriebskosten anteiig. Dher ist ihr eine Frist zum Verlassen der Unterkunft zu setzen und wenn sie die Unterkunft nicht verlässt, ist das Hausfriedensbruch.

Da kann dann die Polizei bei der Entfernung der unliebsamen Person helfen. Die Anmeldung unter eurer Adresse spielt dabei keine Rolle.

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Einkommensteuererklärung bei Einkommen aus Vermietung und Verpachtung an das Finanzamt einmal jährlich. Vermietung über airbnb ist beim Bürgeramt zu erkundigen, weil vielerortens nicht erlaubt, da Entziehung von Wohnraum. Gewerbe anmelden ist nicht notwendig.

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Hier läge erst einmal nur ein Hausfriedensbruch vor, den du mit auch mit Gewalt abwehren kannst. Wirst du als Person tätlich dabei angegriffen, darfst du in Notwehr handeln.

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Anwältin einschalten?

Ich habe Streit mit meinem Vermieter.

wir sind im Juli umgezogen und werden voraussichtlich nicht unsere Kaution zurück bekommen.

Der Vermieter möchte die Kaution i. H. v. 2000€ behalten für angebliche Schäden, die ich verursacht haben soll. Die „Schäden“ sieht die neue Mieterin gar nicht und möchte sie auch nicht behoben haben.

Beispiel: ein oberflächlicher Kratzer im Boden. Nachdem ich den Kratzer mit Öl behandelt hatte, war er nicht mehr sichtbar und die Ü50 Vermieterin ist am Boden gekrochen und war frustriert nichts mehr zu finden (nur damit ihr wisst, wie die ticken). Vermieter will den kompletten Boden (auf meine Kosten) erneuern. Die Reparaturen werden so nie stattfinden, denn die neue Mieterin möchte das (Kinder-)Zimmer nicht räumen, solange sie dort wohnt, um den Kratzer beheben zu lassen, den sie nicht einmal sieht.

Trotzdem hab ich die fiktive Rechnung des hauseigenen Handwerkers bekommen und der Vermieter möchte fast die komplette Kaution behalten.

Wie kann ich jetzt vorgehen? Wie läuft es ab, mit Rechtsschutz meine Anwältin einzuschalten? Kommen mehr Kosten als die Selbstbeteiligung auf mich zu? Hab ich eine Chance? Ich hab zum Beispiel gelesen, dass bei fiktiven Rechnungen keine MwSt verlangt werden darf. Die ist aber aufgeführt.

Reden mit dem Vermieter ist zwecklos. Er will die Rechnung auf keinen Fall ändern lassen, weil „der Handwerker schon so viel zu tun hat“. Von den letzten 4 Mietern im gleichen Haus, die die letzten Jahre ausgezogen sind, hab ich ähnliche Geschichten gehört. Er scheint wohl immer pauschal etwa die Höhe der Kaution für angebliche Schäden einzubehalten.

Danke für eure Tipps!

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Zunächst übergibst du diesen Fall deiner Haftpflichtversicherung. Die wehren auch solche kriminellen Forderungen ab, wenn sie nicht zuftreffen. Mit der Expertise der Versichrung in der Hand forderst du deine Kaution beim Vermieter ein.

Will der Vermieter dann immer noch nicht die Kaution herausgeben, dann kannst du eine gerichtliche Mahnung an ihn senden, kommt da ein Widerspruch, wirst du klagen müssen mit oder ohne Anwalt.

Zwischendurch lässt du du dir den Nachweis geben, dass die Kaution auf einem Kautionskonto getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde.

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Aufforderung schriftlich an die Mitmieterin unter Fristsetzung, die Verunreinigungen und Abfälle zu beseitigen, denn sie haftet für ihre Gäste. Wenn sie dem nicht folgt, Reinigungsdienst beauftragen und die Kosten erstatten lassen, notfalls einklagen als Schadensersatz.

Je nach Lage des Mietvertrages eine Kündigung der Missliebigen nach Abmahnung herbeiführen.

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Führen Sie eine Unterlassungsklage gegen beide Frauen. Das Lärmprotokoll der Nachbarn nutzen. Mindern Sie die Gesamtmiete um 10% ab sofort. Der Vermieter ist ja über den Lärm informiert.

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Es steht zu vermuten, dass die Horizontalsperrung nicht mehr intakt ist, vielleicht sogar auch die Vertikalsperrung. Damit ist aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk, die dann die Raumluft befeuchtet. Dazu müsste ein Gutachter Messungen durchführen. Eine Instandsetzung ist seeehr teuer. Da scheut der Vermieter.

Folglich wäre eine Instandestzungsklage zu führen oder die Wohnung zu kündigen.

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Post mit Mängelmeldung an den Vermieter immer als Einwurfeinschreiben senden. Fristen setzen. Werden die Fristen nicht eingehalten, dann gerät der Vermieter in Verzug. Daraufhin kann nach § 536a eine Ersatzvornahme gestartet werden. Die Kosten werden nach § 556b gegen die Gesamtmiete aufgerechnet.

Dann ist der Mangel beseitigt und der Vermieter hat es bezahlt-

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