In der mündlichen Güteverhandlung (Zivilprozess) wird der Beklagte vom Richter zu einem Sachverhalt befragt und lügt bei seiner Antwort. Der Sachverhalt und die Lüge stehen nicht im direkten Zusammenhang mit der Zivilklage. Die falsche Antwort (Lüge) verzerrt aber die Vorgeschichte der Klage so, dass der Kläger nun als Lügner mit seinen wahrheitsgemäßen Behauptungen in der vorgerichtlichen, anwaltlichen Auseinandersetzung diffamiert wird. Der Richter kann diese Lüge nicht erkennen, weil sie in seiner Beschlussfassung zu dieser Güteverhandlung zunächst und möglicherweise keine Rolle spielen wird.
Kann ich hier eine Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage und Verleumdung in Gang setzen? Zudem liegt vermutlich noch eine Urkundenfälschung vor.