Ich täte da gar nicht mitmachen, so ganz ohne betriebliche Absicherung/ Versicherung/Rente.

Passieren kann immer mal was, man muss ja nicht mal selber etwas lostreten.

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Weil Du es so vereinbvart hast, denn doppelt abrechnen ist nunmal nicht.

Und wenn immer noch kaputt, geht ja kaputter nicht, also gibt es auch kein zweites Geld.

Ist der Schaden an anderer Stelle, ist das Fz. ja vielleicht eher im Bereich wertlos/Totalschaden, als mit Reparatur.

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Nein, für solche Fahrten gibt es kein KZK und eine Versicherung auch nicht, zumindest nicht offiziell. Komme in keine Kontrolle; baue keinen Unfall!

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Was bitte ist das denn für eine Versicherung, bei meiner kann sich kein Fahrer versichern, wird auch bei der Zulassungsstelle nicht eingetragen.

Wer so viel Geld übrig hat für die, sollte die dann auch nach Lösungen fragen.

Diese Mitgliedschaft kommt bestimmt nicht von Deinem Makler, denn eine KH-Vers. benötigt zur Absicherung aller Fahrer rd. 10 EUR/Jahr, so jedenfalls der Marktführer aus Coburg.

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Bestimmt, denn es gilt für die K. ja das Schild vor der K, ist leider nicht auf dem Foto zu sehen.

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Nein, natürlich nicht, auch ich kenne keine Lehrkraft, die etwas dürfen darf. Sie hat zu müssen, wenn sie an der Schule bleiben möchte.

Wer will schon die lieben Elztern am Tisch der Schulleitung sehen.

Und wer sich noch nicht benehmen kann, sollte die Schule wechseln in eine, die seinem Verhalten entspricht.

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BMW

Wir haben alle hinter uns, wollen/müssen fahren, bezahlbare Versicherungsbeiträge bekommen, und nicht ständig in die Werkstätten und uns dann noch erregen über die horrenden Ersatzteilpreise und Löhne.

Somit bleiben nur die aus Bayern.

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Der Gesetzgeber schlägt die Verteilung der Kosten und Lasten nach Wohnfläche vor (außer in Hamburg), Abweichungen davon sind möglich.

Schaue also bitte in Deine Vereinbarungen, was Du damals zu diesem Thema in der Urkunde stehen hast.

Rege an, dass der Vermieter zukünftig Benachteiligungen unterlässt, denn die muss kein Mieter hinnehmen.

Nach Personen ist auch schwierig, denn dazu muss der Vermieter regelmäßig durch die Mietgegentände gehen und feststellen, wer da so wohnt. Die Gerichte in München z.B. erwarten einen monatlichen Durchgang.

Viel Glück.

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Bei Dir nicht, aber bei den Eltern, denn die bekommen ja für Dich.

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Was hat denn Deine Versicherung mit dem Täter zu tun, oder willste doppelt kassieren.

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Das wird nichts, was steht steht, da wird nichts gestrichen.

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Das wird nicht passieren, denn dafür gibt es Ersatzanlagen, wenn es sein muss in den Mietgegenständen.

Und so lange der Strom so günstig bleibt, spart der liebe Bewohner bestimmt auch noch.

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Wer Schlüssel, Papiere, und die Fahrerlaubnis hat, darf fahren.

Auch bei meiner können sich Fahrer nicht persönlich eintragen lassen.

Hat Mutter allerdings bei den Tarifmerkmalen Pflichten und ggf. eine Strafe bei Schummelei vereinbart, sollte sie die Spielregeln den Fahrerkreis betreffend auch einhalten.

Bei meiner, der schlechten, so einige Makler hier, dauert die Umstellung 2 Minuten, wenn über 3 Wochen am Stück gefahren werden soll. Müsste also bei den vielen besseren auch schneller gehen.

Allzeit Gute Fahrt!

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