Plötzlich Nebenkosten Abrechnung soll ich Anwalt holen?

9 Antworten

... für von Mieter angerichtete Schäden halte ich die private Haftpflicht des Mieters für zuständig,.

Bezüglich der Abrechnung gibt es einzelne, neue Urteile, so auch in einem meiner Fälle.

Siehe ggf. AG Dortmund, Zitat:

Der BGH hat bereits in seiner Entscheidung vom BGH, 07.05.2014 – VIII ZR 234/13 entschieden, dass während des Mietverhältnisses die Kaution nicht zur Befriedigung der Ansprüche gegenüber dem Mieter verwandt werden darf, wenn die Ansprüche des Vermieters streitig oder nicht rechtskräftig festgestellt worden sind. 

Eine Entscheidung darüber, ob diese Rechtsprechung auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Mietverhältnisses anzuwenden ist, hat der BGH bisher nicht getroffen.

Dem hat sich nunmehr das Amtsgericht Dortmund in seiner Entscheidung vom 13.03.2018, Az.: 425 C 5350/17 angenommen.

Es hat entschieden, dass der Vermieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mit Forderungen aufrechnen darf, die der Mieter bestritten hat und die nicht rechtskräftig festgestellt wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
fragnet2010  19.09.2019, 03:48

Oder, anders für den Fragesteller gesagt: Der Fragesteller soll schriftlich den dorch ziemlich erstaunlichen 500 Euro Reinigungskosten der Wohnung widersprechen, eine korrekte Betriebskostenabrechnung verlangen und unter Fristsetzung die Auszahlung der Kaution fordern. Kommt der Vermieter dem nicht nach, sollte der FS sich anwaltlich beraten lassen.

0

Das sind zu wenig Infos um vernünftig antworten zu können.

Wann endete der Mietvertrag?

Wurde ein Übergabeprotokoll gemacht, wenn ja, was steht drin?

Hat der Vermieter es unterzeichnet?

Stehen Klauseln zu Schönheitsreparaturen bzw. Endrenovierungsklausekn in Deinem Mietvertrag?

Bitte den genauen Wortlaut hier reinsetzen.

Renovierungsklauseln wie folgende ist unwirksam:

Der Mieter ist verpflichtet die Küche alle drei Jahre zu streichen.

Solche Klauseln können aber durchaus wirksam vereinbart werden wenn bestimmte Worte gewählt werden, z. B. "Im Allgemeinen"

Hier mal weitere Infos:

https://ratgeber.immowelt.de/a/vorsicht-vor-veraltetem-vordruck-mietvertrag-kann-ungueltige-klauseln-enthalten.html

Hier Infos zu Nebenkostenabrechnung und Fristen:

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.

teile Vermieter erst mal mit dass du zeitnah deinen Anwalt beauftragst alles nachzuprüfen. Eventuell hat Vermieter dann schon zahlungsbereitschaft

Sag ihm erst einmal, das wenn er nicht zahlt, du dir einen Anwalt nimmst. Wird am Ende sowieso darauf hinaus laufen.

Rotrunner2  16.09.2019, 22:25

Danke für die Bewertungen.

0

Es ist richtig, dass die Kaution noch einbehalten werden darf für die letzte Abrechnung der Nebenkosten. Allerdings darf dafür nur ein Teil der Kaution einbehalten werden in einer Höhe, in der etwa eine Nachzahlung zu erwarten ist, nicht die volle Kaution. Einen Großteil der Kaution kannst du also fordern.

Dann kommt es darauf an, ob du vielleicht eine NK Pauschale vereinbart hast anstatt einer Vorauszahlung. Wenn ja, gibt es nichts abzurechnen, somit kann auch nichts einbehalten werden.

Und dann ist die Frage, ob es vielleicht Beschädigungen gibt, die der Vermieter noch abrechnen will. Dazu sollte er dir aber Antwort geben können, oder aber du weißt das bereits aus dem Übergabeprotokoll.

Albaniakosovv 
Fragesteller
 17.09.2019, 11:12

Aber 500 Euro für Nebenkosten das doch happige

0
Renick  17.09.2019, 11:24
@Albaniakosovv

Dazu lässt sich pauschal nichts sagen. Vielleicht zahlst du zu wenig voraus, dann wird natürlich die Nachzahlung höher. Eine Abschätzung der Nachzahlung gelingt am Einfachsten, wenn man sich am Ergebnis der vorherigen Jahre ortientiert.

Erst wenn du die Nebenkostenabrechnung bekommen hast, lässt sich prüfen, ob der Betrag dort korrekt ist. Und die Abrechnung solltest du dir dann genau anschauen, denn der Vermieter könnte darin ja Fehler gemacht haben.

0