Guten Tag,
ich habe einen sehr "Anspruchsvollen" Mieter,
der am 27.06 auszieht. Dort ist die Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll.
Er hat die Rechtsschutzversicherung beauftragt, welche uns angerufen hat und uns heute (27.06) um 16:34Uhr auf unserem AB gesprochen hat,
dass Sie bei der Wohnunsgübergabe gerne dabei sein möchte, aber Sonntag wie vereinabrt kann Sie nicht.
Wir haben nicht drauf reagiert.
Ich werde Ihr morgen um ca. 16:00Uhr zurück schreiben, dass es früher leider berufsbedingt nicht möglich ist einen Termin zu finden, daher wird die Wohnungsübergabe wie abgesprochen am 29.06.25 um 10Uhr stattfinden.
Der Mieter hat damals die Wohnungstür aufgebrochen, ist bis heute nicht repariert.
Da die Badbeleuchtung nach ca. 3 Monaten nicht vollständig ging, hat er an der Elektronik selber rumgefummelt und die Deckenverkleidung ohne unserer Erlaubnis abgenommen.
Auf seinen Wunsch haben wir eine Elektronikfirma beauftragt. Die Rechnung von der Reparaturmaßnahmen 519,08€ vom Elektriker hat er immer noch nicht bezahlt. (ca. 6 Monate her)
Wir haben eine Mietkaution von 1.500€.
Kann ich diese einbehalten, bis alles wieder Repariert ist?
Ich muss ja Tischler, Maler, etc. beauftragen.
Durch das neue Kabel was der Elektroniker gezogen hat, musste er die Wand aufstemmen, diese wurde 100%tig nicht gestrichen. Kann ich Ihn dafür einen Maler berechnen?
Der Geschiorrspüler in der Küche ist laut Kunden auch kaputt. (verleirt Wasser). Würde ich Ihm auch berechnen. Er hat von uns ein heiles Gerät bekommen.
Ich habe Ihn ein Mietvertrag unterschreiben lassen, wo auch folgendes drin steht:
Die Obergrenze für eine Reparatur/Instandsetzung beträgt maximal 690,-€ inkl. MwSt. im Jahr. Der Mieter hat gem. § 555a BGB die Maßnahmen des Vermieters zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache und gem. §§ 55b bis 55e BGB die Maßnahmen zur Modernisierung zu dulden.
Daraufhin meinte die Dame von seiner Rechtschutzversicherung, dass dies zu hoch sei und garnicht Rechtens ist. Dies habe ich Ihr einfach mündlich bestätigt, dass der Mieter dies eingewilligt hat und auch vom gesetz in Ornung geht.
Also ich würde am Termin jeden Schaden aufnehmen und im Wohnungsübergabeprotokoll mit Schadenshöhe aufnehmen.
Und Ihm dann die Höhe der Rückzuzahlenden Mietkaution nennen, welche ganz genau nach den Reperaturarbeiten ausgezahlt und genannt werden kann.
Und laut letztem Punkt muss er auch eine mangellose und einwandfreie Küche mit Geräten übergeben.
MfG
P.Hübscher