Immobilien-Miteigentümer: Wie kontrolliert ihr eure Hausverwaltung?
Hallo - an alle Immobilien-Miteigentümer,
Wie kontrolliert ihr eurer Hausverwaltung? (Dabei geht es mir v.a. um Jene von euch die Eine Wohnung als Teil einer gesamten Liegenschaft halten)
Was seht ihr euch dazu - wie an?
Woher wisst ihr bei Dienstlesungen in den Betriebskosten ob die Preise anmessen sind? Wie kann man das gut vergleichen (in der Jahresabrechnung steht meist nur für die Tätlichkeiten eine Zeile und der Preis - Rauchfangkehrer, ... ).
Oder solange euch nichts klar auffälliges auffällt in der Jahresabrechnung lasst ihr alles so wie es ist.
6 Antworten
In der Regel gibt es in jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Beirat. Dieser bekommt von der Hausverwaltung die Rechungslegung zur Prüfung inkl. der Belege. Der Beirat kann somit die Preise verifizieren, d.h. stimmt Rechnung mit Buchung. Dort gibt es aber in der Regel keine/wenige Probleme.
Vielmehr kann man sich Gedanken machen, ob denn jede Dienstleistung und der Umfang überhaupt noch benötigt wird. In einer WEG läuft eigentlich wenig ohne einen Beschluss. (Fast) jede Dienstleitung hat eine gewisse Historie und einen Beschluss. Viele Themen laufen aber über Jahre oder Jahrzehnte durch und werden nicht hinterfragt. Diese zu Hinterfragen ist ein relevantes Thema, was aber in den WEGs immer zu Diskussionen führt. Der Eine möchte gerne mehr Dienstleistung, der andere eher weniger.
Wir auch immer: Gibt es relevante Themen zu besprechen, dann immer dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung setzen lassen. Dann können sich alle äußern.
Die Hausverwaltung entscheidet das nicht, sondern die Eigentümer. Die Hausverwaltung setzt das nur um. Für jeden Dienstleister gab es irgendd wann mal einen Beschluss. Wenn nun irgend wann die Mehrheit der Eigentümer der Meinung ist, dass etwas geändert werden sollte, wird das auf die Tagesordnung der Versammlung gesetzt und beschlossen.
Normalerweise gibt es einen verwaltungsbeirat, der die Hausverwaltung kontrolliert und Einsicht in alle Unterlagen hat.
So wie der Mieter seine Betriebskostenabrechnung.
Die Nebenkostenabrechnung für Wohnungseigentümer sind im Prinzip nichts anderes. Wenn du wissen willst, wie sich die Positionen zusammensetzen, kannst du von deinem Einsichtsrecht gebrauch machen.
Wenn du wissen willst, ob die Kosten angemessen waren, kannst du ja Vergleichsangebote einholen, um diese zu prüfen.
Es gibt doch einen Berat und der Entscheidet über die Vergabe der Aufträge.