Betriebskostenabrechnung Guthaben wird nicht ausgezahlt?
Hallo zusammen,
hab mal eine Frage ich hatte damals für das Jahr 2017 eine Nebenkostenabrechnung erhalten die in Sachen Trink/Abwasser offensichtlich falsch berechnet wurde und ich sollte 550€ nachzahlen. Es wurde schriftlich mitgeteilt das ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache und eine Korrektur der Rechnung bestehe. Dies ist bis heute nicht passiert und wurde auch noch nicht bezahlt.
Danach die Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2018 habe ich auf Verlangen ausgezahlt bekommen mit +\- 200€ Guthaben.
Die Neuste Nebenkostenabrechnung 2019 ergab bei mir auch wieder Guthaben. Ich habe gebeten das das Guthaben überwiesen wird und bekam als Antwort das es nicht überwiesen wird weil die Abrechnung aus 2017 noch offen ist.
Und nun zur Frage! Darf die Hausverwaltung das Geld einbehalten? Weil Mietrückstände bzgl. der Kaltmiete sind nicht offen nur die fehlerhafte Abrechnung aus 2017.
Wäre über einen Erfahrungsaustausch sehr dankbar.
LG
Rene
2 Antworten
Und was genau sollte der Vermieter in der AR denn berichtigen?
Ich kann eine diesbezügliche Mitteilung in der Frage nicht ersehen.
Wenn keine Einsicht genommen wurde in die Abrechnungsbelege, ist ja ein etwaiger Widerspruch verwirkt, und die Forderung fällig.
Ich kann auch nicht erkennen, ob überhaupt ein Widerspruch fristgerecht eingelegt wurde.
Und wie wurde die Schlupfmenge verteilt?
Die Vermieter verteilen doch die Kosten und Lasten, und nicht den Wasserpreis.
So da seitens der Hausverwaltung nichts passiert ist und ich nicht gezahlt habe hat sich das jetzt über 3 Jahre gezogen und die Ansprüche seitens der Hausverwaltung sind alle verjährt. Thema erledigt 😂
Die Hausverwaltung hat in der Abrechnung die Gebühr für Abwasser und Trinkwasser doppelt pro qm berechnet laut Rechnung zudem wurde um Termin gebeten um die Belege einzusehen und dies wurde ignoriert. Und wieso sollte der Widerspruch verwirkt sein wenn ich der Rechnung widersprochen habe und der HVW mitgeteilt habe wo der Fehler liegt. Ich habe nachweislich 114 qm Wasser verbraucht und laut Statistik Amt war der Wasserpreis inkl. Silage bei 3,51€ das aufgerechnet auf 114 qm sind bei mir 400€ und keine 800€ wie die HVW berechnet. Meine Frage ist nur die ob die HVW ein Guthaben einer späteren Abrechnung einbehalten „darf“ weil eine Abrechnung die Jahre zurück liegt immer noch offen ist aber keine Korrektur stattfindet.