Jobcenter. KEINE Nebenkostenabrechnung 2017!?

4 Antworten

Was Du nicht hast, kannst Du nicht vorlegen, ganz einfach.

Kann sich das JC jetzt querstellen

Nicht, dass ich wüsste. Soll doch das JC die Abrechnung beim Vermieter anfordern.

schleudermaxe  15.08.2019, 06:27

.. aber doch, kene Abrechnung, keine Vorauszahlungen mehr, keine diesbezüglichen Leistung vom JobCenter.

Was haben die Damen und Herren mit uns Vermieter bzw. dem MV zu tun?

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beangato  15.08.2019, 08:15
@schleudermaxe

Nee. Was ich nicht habe, kann ich nicht vorlegen und da darf auch nichts verrechnet werden.

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... natürlich dürfen die, ist doch klar geregelt, was ein Mieter in so einem Fall darf.

Warum soll also das Jobcenter Vorauszahlungen übernehmen, wenn der liebe Mieter keine zu bezahlen hat?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst du denn deine Bemühungen eine Abrechnung zu bekommen nachweisen ?

Wenn ja, dann teile das dem Jobcenter mit und lege dementsprechende Nachweise in Kopie mit einer kurzen Erklärung dazu, dann soll sich das Jobcenter mal an den Vermieter wenden, die Abrechnung steht dir zu und auch ein evtl.Guthaben daraus.

Dein Vermieter hat aber bei einer evtl.Nachzahlung Pech gehabt, die Abrechnung hätte er euch dann spätestens zum 31.12.2018 zukommen lassen müssen.

Eine Verrechnung mit einem evtl.Guthaben darf ja erst nach dem Monat des Zuflusses erfolgen, wenn aber nichts zufließt, dann kann auch erst einmal nichts angerechnet werden, an deiner Mietzahlung inkl.Neben / Heizkosten wird sich ja nichts geändert haben.

schleudermaxe  15.08.2019, 06:30

.... das hört sich für mich etwas wirr an.

Abrechnung verfristet, keine Vorauszahlungen mehr, bis sie kommt.

Solange auch keine Leistung vom JobCenter dafür.

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isomatte  15.08.2019, 07:48
@schleudermaxe

Durch ein evtl.Guthaben oder Nachzahlung aus einer BK - Abrechnung verändert sich in der Regel keine im Mietvertrag vereinbarte Miete zzgl.Nebenkosten.

Warum sollte dann also nicht mehr gezahlt werden ?

Deshalb ja auch die Frage ob sie Nachweise vorweisen kann, die belegen das sie bemüht war eine Abrechnung zu bekommen.

Würde der Abschlag für z.B. Heizkosten nicht an den Vermieter gehen, war bei mir vor einigen Jahren der Fall, da musste ich diesen mit meinem Abschlag für Strom an meinen Energieversorger ( Fernwärme ) zahlen, dann zahlt das Jobcenter erst weiter, wenn die Abrechnung vorliegt und somit die Höhe des neuen Abschlags für Heizkosten feststeht.

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schleudermaxe  15.08.2019, 08:40
@isomatte

... aber darum geht es doch hier gar nicht. Jede Vertragspartei darf nach einer Abrechnung die Vorauszahlungen anpassen, ist doch vielfach ausgeurteilt und wieso Dir nicht bekannt?

Hier fehlt die Abrechnung, also werden die VZ eingestellt als Druckmittel, so ausdrücklich der BGH, wieos Dir auch nicht bekannt.

Und wenn keine VZ zu zahlen sind, übernimmt auch das JobCenter diese Kosten nicht mehr. Warum sollten sie auch?

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isomatte  15.08.2019, 08:49
@schleudermaxe

Dann stelle hier mal bitte dementsprechende Urteile ein !

Wer sagt denn das hier nichts zu zahlen ist, du verstehst hier absolut nichts !

Es besteht dann dennoch weiterhin ein bestehender Mietvertrag und darin sind auch zu zahlende Neben und Heizkosten enthalten.

Wenn du als Vermieter die Zeit hast nach jeder Abrechnung eine Anpassung vorzunehmen, dann mach das halt weiterhin.

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schleudermaxe  15.08.2019, 08:51
@isomatte

... warum so kühn, Du bist doch hier der Macher, und kennst wichtige Urteile gar nicht?

Zudem, auch der Mieter darf anpassen, also bitte!

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isomatte  15.08.2019, 08:53
@schleudermaxe

Wer spuckt denn hier großartig mit Urteilen um sich, dass bist doch wohl du, nun zeig mir mal bitte diese Urteil des BGH !!!

Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag.

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schleudermaxe  15.08.2019, 08:57
@schleudermaxe

google, Zitat:

Weigert sich der Vermieter oder ist er aus irgendwelchen Gründen außer Stande, die Nebenkosten abzurechnen, darf der Mieter die monatlichen Vorauszahlungen für die laufenden Nebenkosten einbehalten, solange bis der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für den vergangenen Abrechnungszeitraum vorlegt. Der Mieter hat im laufenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht. (BGH WuM 2006, 383).

Genau genommen muss der Mieter von seinem Zurückbehaltungsrecht sogar Gebrauch machen, um zu vermeiden, dass ihm der Nichtgebrauch später im Streitfall zu seinem Nachteil ausgelegt wird.

Du bist mir vielleicht so ein Experte, hast nicht einmal google!

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isomatte  15.08.2019, 09:02
@schleudermaxe

Dann hat der FS - ja erst recht kein Problem, dann zahlt das Jobcenter halt nur die Grundmiete weiter, denn die hat mit der BK - Abrechnung bzw.mit den Neben / Heizkosten nichts zu tun.

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schleudermaxe  15.08.2019, 13:47
@isomatte

.... mir schon bekannt, deshalb schreibe ich ja auch so etwas in meine Antwort und Kommentare.

Nur, warum sind sonne elementaren Dinge Dir als Experte unbekannt?

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isomatte  15.08.2019, 15:30
@schleudermaxe

Weil ich kein Experte für Mietrecht bin !

Man kann sich nicht mit allem auskennen.

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schleudermaxe  15.08.2019, 17:31
@isomatte

... aber JobCenter sollten Mietrecht kennen, dachte ich bisher jedenfalls.

Fordern die doch laufend auch von mir Belege und Nachweise von den Whgen meine Mieter.

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isomatte  15.08.2019, 17:53
@schleudermaxe

Diesen Titel habe ich mir nicht ausgesucht, den bekommt man automatisch wenn man genug hilfreiche Antworten zu einem Thema gegeben hat.

Willst mich doch wegen dem Experten hier jetzt nicht weiter nerven !

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Die Abrechnung war nach dem 31.12.2018 "verfristet". Aber wenn du mit einer Rückerstattung gerechnet hast, hättest du dich selbst darum kümmern müssen.

Richi008  14.08.2019, 21:32

Was bedeutet verfristet ? Ungültig ? Nichtig ?

Wir bekommen unsere nebenkostenabrechnung immer 6 Monate nach dem berechnungsjahr. ( für 2018 kommt die Abrechnung 06/19 )

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DerHans  14.08.2019, 22:41
@Richi008

Wenn bei euch das Rechnungsjahr am 30.6. endet, muss die Abrechnung SPÄTESTENS am 30.6. des Folgejahres vorgelegt werden. Danach verfällt ein Anspruch auf Nachzahlung

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