Wie rechne ich das wasser ab in der nebenkostenabrechnung?

2 Antworten

Du kannst keine Abrechnung nach Verbrauch machen, wenn Dir von einzelnen Wohnungen die Zählerstände fehlen. Dann kommt nur die Abrechnung nach anteiliger Wohnfläche oder, bei unterschiedlicher Personenzahl, nach Personen in Frage.

Wir hatten in einem Haus mit drei Wohnungen anfangs immer das Problem, dass es zu einer Wohnung gar keinen Zähler gab und bei den Zählern der anderen beiden Wohnungen war die Eichfrist abgelaufen. Also konnten wir nur nach Personenzahl abrechnen, was von den Mietern akzeptiert wurde.

Wenn es sich nur um Kaltwasser handelt und sich die Bezugspreise nicht geändert haben sollten, ja kein Problem. Bezugspreise lassen sich ja recherchieren bzw. müssten eine Änderung bekannt gegeben worden sein.

Ansonsten hättest Du sowieso das Problem, dass Du zum Stichtag der Änderung die Zähler nicht abgelesen hast.