Zählerstände bei Nebenkostenabrechnung nicht berücksichtigt?
Hallo liebe Community,
ich habe eine kurze Frage, am Wochenende kam die Nebenkostenabrechnung ins haus, hierbei ist mir aufgefallen das die Kosten für Wasser / Abwasser und Heizungskosten nicht nach Verbrauch, sondern Pauschal nach einem Verteiler abgerechnet worden sind. von den Gesamtkosten entfallen von den 3 Positionen immer ca 60 Prozent auf unsere Wohneinheit im 2 Parteienhaus obwohl Zähler für alle genannten Positionen vorhanden sind, in 2019 aber nicht abgelesen wurden.
Kann ich der gesamten Nebenkostenabrechnung widersprechen oder kann ich 15 Prozent der Anteiligen Kosten abziehen? hier wäre es doch so das ich nur von den 50% der Anteiligen Kosten jeweils 15 % abziehen kann oder?
Danke für euere Hilfe im Voraus
Stefan
Nicht ablesen ist kein Grund den Verteilerschlüssel zu wechseln. Was sagt denn der Vermieter dazu?
das werde ich heute abend feststellen :)
4 Antworten
Welcher Abrechnungszeitraum und welcherNutzungszeitraum wurden abgerechnet. Beides muss ausgewiesen sein, ansonsten ist die Abrechnung unwirksam.
Sollte jetzt (Zugang) für KJ 19 abgerechnet worden sein, ist eine Nachzahlung hinfällig.
Welche Verteilerschlüssel sind jeweils mietvertraglich vereinbart?
Hier ist wohl in 19 nicht der Verbrauch erfasst worden, so dass der Anfangsstand für 20 nicht bekant ist, deshalb nach WE Aufteilung.
In dem Fall ist es dein Recht, jeweils deinen Kostenanteil um 15% zu kürzen.
Gekürzt werden können meist nur die Kosten und Lasten für Wärme, allerdings gibt es für 2-Familienhäuser auch Ausnahmen.
Welcher Schlüssel wurde denn angesetzt.
Viel Glück.
Nebenkostenabrechnungen müssen spätestens nach 12 Monaten der Abrechnungsperiode zugestellt werden ansonsten hat der Vermieter sein Recht auf Nachforderungen verwirkt. Wenn deine Nebenkostenabrechnung für 2019 ist und diese erst 2021 zugestellt wurde brauchst du gar nichts mehr nachzuzahlen.
Wenn bei euch überall Wasserzähler und Wärmemengenzähler eingebaut sind muss natürlich dieser Verbrauch in die Nebenkostenabrechnung zumindest anteilig einfließen, zumindest beim Wärmemengenzähler der Heizung.
Wasserkosten sollten in dem Fall nur nach Verbrauch abgerechnet werden wenn überall Wasserzähler vorhanden sind.
Die NK Abrechnung ist für 2020. Der VM hat aber so wie ich vermute keine Anfangsstände notiert. Auf der Abrechnung steht bei diesen Positionen "lt. besonderer Berechnung" wie sich dann der Verteilerschlüssel zu unseren ungunsten berechnet werde ich nachher mal erfragen.
Wohnt der Vermieter mit in dem Haus?
Ist vertraglich evtl. was anderes zur Umlage der genannten Kosten vereinbart?
VM wohnt nicht im Haus, und laut Vertrag werden Heizung, Warmwasser und Wasserversorgung über den Zählerstand abgerechnet. Der VM hat aber versäumt die Anfangsstände zu notieren, wie ich vermute
Also laut Mietvertrag werden die genannten Positionen nach Zählerstand abgerechnet, aber wie du schon gesagt hast, er hat bisher nie eine NK Abrechnung erstellt und Ende 2019 bzw Anfang 2020 wurden keine Anfangsstände notiert.
Welchen Kostenanteil kann ich denn genau um 15 % kürzen? Die betroffenen Positionen komplett oder nur jeweils den Anteil der Über den Zähler abgerechnet wird? Also 50%?