Zählerstände bei Nebenkostenabrechnung nicht berücksichtigt?

schleudermaxe  23.08.2021, 14:11

Nicht ablesen ist kein Grund den Verteilerschlüssel zu wechseln. Was sagt denn der Vermieter dazu?

SteMa1980 
Fragesteller
 23.08.2021, 15:33

das werde ich heute abend feststellen :)

4 Antworten

Welcher Abrechnungszeitraum und welcherNutzungszeitraum wurden abgerechnet. Beides muss ausgewiesen sein, ansonsten ist die Abrechnung unwirksam.

Sollte jetzt (Zugang) für KJ 19 abgerechnet worden sein, ist eine Nachzahlung hinfällig.

Welche Verteilerschlüssel sind jeweils mietvertraglich vereinbart?

Hier ist wohl in 19 nicht der Verbrauch erfasst worden, so dass der Anfangsstand für 20 nicht bekant ist, deshalb nach WE Aufteilung.

In dem Fall ist es dein Recht, jeweils deinen Kostenanteil um 15% zu kürzen.

SteMa1980 
Fragesteller
 23.08.2021, 15:35

Also laut Mietvertrag werden die genannten Positionen nach Zählerstand abgerechnet, aber wie du schon gesagt hast, er hat bisher nie eine NK Abrechnung erstellt und Ende 2019 bzw Anfang 2020 wurden keine Anfangsstände notiert.

Welchen Kostenanteil kann ich denn genau um 15 % kürzen? Die betroffenen Positionen komplett oder nur jeweils den Anteil der Über den Zähler abgerechnet wird? Also 50%?

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albatros  24.08.2021, 00:17
@SteMa1980

Den dir berechneten Anteil lt. Abrechnung um 15% kürzen.

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Gekürzt werden können meist nur die Kosten und Lasten für Wärme, allerdings gibt es für 2-Familienhäuser auch Ausnahmen.

Welcher Schlüssel wurde denn angesetzt.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nebenkostenabrechnungen müssen spätestens nach 12 Monaten der Abrechnungsperiode zugestellt werden ansonsten hat der Vermieter sein Recht auf Nachforderungen verwirkt. Wenn deine Nebenkostenabrechnung für 2019 ist und diese erst 2021 zugestellt wurde brauchst du gar nichts mehr nachzuzahlen.
Wenn bei euch überall Wasserzähler und Wärmemengenzähler eingebaut sind muss natürlich dieser Verbrauch in die Nebenkostenabrechnung zumindest anteilig einfließen, zumindest beim Wärmemengenzähler der Heizung.

Wasserkosten sollten in dem Fall nur nach Verbrauch abgerechnet werden wenn überall Wasserzähler vorhanden sind.

SteMa1980 
Fragesteller
 23.08.2021, 15:32

Die NK Abrechnung ist für 2020. Der VM hat aber so wie ich vermute keine Anfangsstände notiert. Auf der Abrechnung steht bei diesen Positionen "lt. besonderer Berechnung" wie sich dann der Verteilerschlüssel zu unseren ungunsten berechnet werde ich nachher mal erfragen.

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Wohnt der Vermieter mit in dem Haus?

Ist vertraglich evtl. was anderes zur Umlage der genannten Kosten vereinbart?

SteMa1980 
Fragesteller
 23.08.2021, 15:30

VM wohnt nicht im Haus, und laut Vertrag werden Heizung, Warmwasser und Wasserversorgung über den Zählerstand abgerechnet. Der VM hat aber versäumt die Anfangsstände zu notieren, wie ich vermute

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