Umlage Müllentsorgung?
In der Betriebskostenabrechnung 2023 hat mein Vermieter in einer gemischt genutzten Wohneinheit (Gewerbe und Wohnraum ) keine Trennung der Umlage Müllentsorgung vorgenommen.Die gewerblichen Mieter hätten seit Jahren eine Bevorteilung bei den Kosten gegenüber den Wohnraummietern,die einfach behaupten ,dass die Gewerbemieter ein hohes Müllaufkommen haben.
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage oder kann der Vermieter willkürlich die Gesamtkosten nach der Gesamtfläche der Liegenschaft abrechnen?
3 Antworten
Ich vermiete selber Gewerbe und Wohnungen in einem Gebäude.
Den Müll für das Gewerbe läuft komplett separat - die haben ihre eigenen Tonnen - so kann ich für alle genau die Kosten aufschlüsseln.
Zunächst hilft ein Blick in die Abfallsatzung der Kommune und dann der Blick in den Mietvertrag. Wenn der Vermieter das versäumt hat und den örtlichen Gegebenheiten nicht in den Verträgen angepasst hat, dann hsat du einen unterlassungsanspruch, der notfalls auch eingeklagt werden kann.
Der Vermieter darf die Müllentsorgungskosten nicht einfach pauschal nach Fläche umlegen, wenn Gewerbemieter deutlich mehr Müll verursachen als Wohnraummieter. Laut Rechtsprechung (BGH, Az. VIII ZR 137/09) muss die Verteilung **verursachungsgerecht** erfolgen.
Wenn die Gewerbemieter über Jahre bevorzugt wurden, kannst du eine **Neuberechnung fordern**. Dafür solltest du den Vermieter schriftlich auffordern, die Berechnungsgrundlage offenzulegen. Falls er sich weigert, kann ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung helfen.
Danke für die Antwort.Die Gewerbemieter haben keine eigenen Tonnen,