Umlage von Kaminholz auf Mieter?
Hallo zusammen!
ich habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen.
Hier möchte er Kosten für Kaminholz für den Heizungsrücklauf mit Kaminbetrieb auf mich umlegen.
Ich selber habe keine Kamin, dieser steht bei ihm unten im Wohnzimmer.
Sind diese Kosten tatsächlich Umlagefähig? bzw. muss ich dafür aufkommen?
Danke und Liebe Grüße
3 Antworten
Falls irgendwo im Haus Kaminholz eingesetzt wird, um die Heizung oder Warmwasserbereitung für das ganze Haus und nicht nur die Wohnung des Vermieters zu betreiben, ist das durchaus auch eine Nebenkostenposition bzw. Bestandteil der Heizkosten.
Aber das müsste nun der Vermieter etwas näher erklären.
Mal angenommen, der Vermieter müsste in diesem Fall künftig das ganze Kaminholz allein bezahlen, dann wird er wohl keines mehr kaufen und alles nur noch mit Öl oder Gas beheizen. Da käme dann bei Euch wohl wirklich die große Freude auf angesichts der dann drastisch steigenden Kosten.
Wohnst nicht zufällig in Reindlmühl, da läuft das mit dem Holz genauso und die Mieter bezahlen das. Der Vermieter hat selber kein Heizleistung zähler
Kaminholz für den Heizungsrücklauf
Was hat denn der Kamin mit dem Heizungsrücklauf zu tun?
Falls der Kamin das Heizwasser für das ganze Haus vorwärmt, kann das schon sein, aber von so einer Anlage habe ich noch nie gehört.
ich würde einfach mal ganz freundlich den Vermieter fragen, was es damit auf sich hat.