Mietrecht/Jahresabrechnung?

Mugua  13.12.2023, 16:07

Wieso hast du die Abrechnungen? Die muss er dir doch zukommen lassen?

Mxzoo 
Fragesteller
 13.12.2023, 16:13

Ja mein ich doch? 😅

3 Antworten

Du kannst nur die BK-Abrechnung deines Vermieters haben. Andere Personen wären nicht berechtigt dir eine BK-Abrechnung zu übergeben. Zudem muss der Vermieter zumindest eine Kopie seiner Abrechnungen haben, ist dem das Büro abgebrannt?

Bitte prüfe noch einmal deine Frage samt Kommentar, das hier erscheint mir sehr unglaubwürdig. Nachzahlungen stehen dem Vermieter nicht mehr zu, wenn die Abrechungen den Kalenderjahren folgen.

Mxzoo 
Fragesteller
 13.12.2023, 16:27

Ich habe mich nicht gut ausgedrückt. Es geht um die Nachzahlung der Jahresabrechnungen für die Jahre 2020, 2021,2022.

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Gerhart  13.12.2023, 16:32
@Mxzoo

2020 und 2021 : Sind die Abrechnungen dir fristgemäß übergeben worden? Wenn nicht, weil verfristet, dann sind Nachzahlungsforderungen des Vermieters obsolet. Für 2022 müsstest du die Abrechnung in diesem Jahr erhalten haben und hättest also eine Nachzahlung zu leisten, wenn das in der Abrechnung gefordert wurde.

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Mxzoo 
Fragesteller
 13.12.2023, 16:33
@Gerhart

Vielen Dank. Das interessante ist, dass der Vermieter selbst anfangs nicht nachweisen konnte, wann er die Jahresabrechnung zugesandt hat. Auf Nachfrage, dass ich die Jahres Kostenabrechnung erneut haben möchte, habe ich diese per Mail erhalten. Und auf der Abrechnung ist oben rechts ja ein Datum hinterlegt. Bei der Abrechnung für 2020 steht der 14.12.2022, welches theoretisch uns zu Gunsten ist oder ? Bei der Abrechnung für 2021 steht oben rechts das Datum, 03.03.2023. Wenn der Vermieter theoretisch nicht nachweisen kann, wann wir die Abrechnungen erhalten haben sind die Jahre 2020 & 2021 nichtig oder ?

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Gerhart  13.12.2023, 16:39
@Mxzoo

Der Vermieter muss der PRAKTISCHEN Nachweis der Abrechnungsübergabe führen. Die Daten auf den e-mails siond nicht aussagefähig. Daher könnte ein Einwurfeinschreibenbeleg der Post so ein Beweis sein, oder eine Faxquittung. Wer sool denn die Abrechnungen 20 und 21 gesendet haben, der alte oder der neue Eigentümer? Wann war da Eigentumsübergang?

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Wann hast Du die Abrechnung 2020 erhalten?

Und wann genau für 2021?

Das der Vermieter jetzt erst das Geld einfordert ist verwunderlich.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Dein Vermieter will von dir die Jahresabrechnungen haben?

Die muß der doch dir geben.

Falls Du meinst das der Vermieter noch Nachzahlungen für 2020 und 2021 zahlen sollst mußt Du das nicht mehr.

Dafür hat der Vermieter maximal 12 nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit.

BGB § 556 Absatz 3.

Es gibt zwar die Ausnahme das der Vermieter die noch fordern kann wenn er die verspätete Abrechnung zu verschulden hat, das muß er aber gut begründen.

Mxzoo 
Fragesteller
 13.12.2023, 16:16

Also der Eigentümer der Wohnung hat sich vor 2 Jahren geändert. Der alte Eigentümer hatte uns nichts zukommen lassen. Mein Vater (der Mieter) meint, dass er nichts bekommen haben soll, aber ist sich nicht zu 100% sicher. Die neuen Eigentümer (Vermieter) fordern jetzt die Nachzahlung von 2020,2021,2022.

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anitari  13.12.2023, 16:21
@Mxzoo

Für 2022 kann der Vermieter noch fordern, sofern vertraglich Vorauszahlungen vereinbart sind.

Für 2020 und 2021 auch noch, sofern deinem Vater die Abrechnungen fristgerecht zugegangen sind. Das und wann sie zugegangen sind muß der Vermieter nachweisen.

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Mxzoo 
Fragesteller
 13.12.2023, 16:26
@anitari

Vielen Dank. Das interessante ist, dass der Vermieter selbst anfangs nicht nachweisen konnte, wann er die Jahresabrechnung zugesandt hat. Auf Nachfrage, dass ich die Jahres Kostenabrechnung erneut haben möchte, habe ich diese per Mail erhalten. Und auf der Abrechnung ist oben rechts ja ein Datum hinterlegt. Bei der Abrechnung für 2020 steht der 14.12.2022, welches theoretisch uns zu Gunsten ist oder ? Bei der Abrechnung für 2021 steht oben rechts das Datum, 03.03.2023. Wenn der Vermieter theoretisch nicht nachweisen kann, wann wir die Abrechnungen erhalten haben sind die Jahre 2020 & 2021 nichtig oder ?

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anitari  13.12.2023, 16:32
@Mxzoo
Wenn der Vermieter theoretisch nicht nachweisen kann, wann wir die Abrechnungen erhalten haben sind die Jahre 2020 & 2021 nichtig oder ?

Dann muß deine Vater nicht mehr zahlen.

Abrechnungszeitraum ist doch das Kalenderjahr?

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