Muss ich Gebäudeversicherung als Mieter zahlen?
wir wohnen schon seit fast 4 Jahren in unsere Wohnung in Miete und in den letzten 4 Jahren kam jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung von ca. 1200€ wegen eine Gebäudeversicherung. Dieses haben wir bisher nie bezahlt und somit haben wir Schulden von ca. 3600€. Jetzt wurden wir angeklagt und es wurde für die Vermieterin entschieden und wir müssen zahlen. Komisch ist, dass es im Mietvertrag nichts von der Gebäudeversicherung steht und mündlich wurde es auch nicht erwähnt. Lohnt sich eine Rückklage? Wieso müssen wir für etwas bezahlen, dass gar nicht abgesprochen wurde? In unsere letzte Wohnung war außerdem diese Versicherung ca. 300€ im Jahr..
11 Antworten
Zahlen muß die Versicherung der Vermieter.
Der kann diese Kosten aber als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, wenn vertraglich vereinbart.
Komisch ist, dass es im Mietvertrag nichts von der Gebäudeversicherung steht ...
Steht da vielleicht drin das der Mieter die Betriebskosten im Sinne § 2 der Betriebskostenverordnung oder nur das er die Betriebskosten tragen muß?
Wenn schon ein Gericht entschieden hat das ihr das zahlen müßt was wollt ihr da noch machen? Denkt ihr der Richter hat keine Ahnung von gesetzlichen Bestimmungen? Der wird sicher auch den Mietvertrag gesehen haben.
Die Versicherung gehört zu den auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten. Das muss auch nicht extra im Vertrag geregelt sein. In den meisten Mietverträgen steht was von "Betriebskosten nach §2 Betriebskostenverordnung", damit ist die Versicherung umfasst.
Lasst euch anwaltlich beraten oder beim Mieterschutzbund.
Und für die Zukunft: es ist nicht klug, etwas einfach nicht zu zahlen und nichts weiter zu unternehmen