Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

Recht, Anwalt, Immobilien, Bauträger, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, TÜV, Zivilrecht, Wasserschaden Wohnung
wasserschaden Mietwohnung, wer zahlt?

Bei meiner 85-jährigen Nachbarin gab es einen enormen Wasserschaden, ausgelöst durch ein offenes Eckventil in der Wohnung über ihr, die leersteht und renoviert wird. Für die Renovierung hat die Wohnungsgenossenschaft (Vermieter) eine Handwerksfirma engagiert.

Feuerwehr und Polizei mussten anrücken, da kein Notdienst erreichbar war. Die leerstehende Wohnung musste von der Feuerwehr aufgebrochen werden, um das Wasser zu stoppen.

Der Schaden in der Whg. meiner Nachbarin war schon so groß, dass sie als nicht mehr bewohnbar eingestuft wurde.

Der Schaden ereignete sich an einem Mittwoch. Donnerstag war Feiertag. Der Vermieter verlangt nun am Freitag eine Räumung der Wohnung bis Mittwoch der darauffolgenden Woche. Kosten dafür und Einlagerung der Möbel soll meine Nachbarin tragen. Eine Notunterkunft kann nicht gestellt werden und Hotel ist wegen Corona noch keine Option. Die Renovierung soll ca. 6 Mon. in Anspruch nehmen.

Laut Handwerksfirma sei das Eckventil rausgesprungen und daher keine Schuld bei der Firma zu sehen. Vermieter weist Schuld ebenfalls von sich.

Gutachter kommt Montag, um sich Ursache anzusehen.

Frage: Wer haftet, wenn der Schaden wirklich ohne Fremdverschulden entstand? Welche Kosten kommen schlimmstenfalls auf meine Nachbarin zu? Hausratversicherung ist vorhanden. Ist die Räumungsfrist des Vermieters überhaupt rechtens? Meine Nachbarin hat übrigens auch eine Katze die täglich von ihr geimpft werden muss, weshalb sie diese mitnehmen muss, wenn sie aus der Wohnung raus muss.

Danke im Voraus für jede hilfreiche Rückmeldung!

Versicherung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, wohnungsamt, Wohnungsgenossenschaft
Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Recht, Dach, Dachdecker, Dachziegel, Gebäudeversicherung, Versicherungsfall, Kostenvoranschlag, Sturmschaden, Hausdach, Auto und Motorrad
Kann ein behobener Wasserschaden noch so lange riechen?

Hallo zusammen,

wir hatten in 2019 einen Wasserschaden am Zulauf unseres Waschbeckens. Dieses verläuft an der Zwischenwand zwischen Badezimmer und Schlafzimmer, welche durch eine Schiebetür direkt verbunden sind.

Im September wurde das Schlafzimmer getrocknet (Boden an zwei Stellen geöffnet, Trocknungsgeräte für 16 Tage aufgestellt). Es kam Wochen später nochmal eine Firma und hat Werte gemessen und gesagt es ist alles ok. Im Badezimmer war laut deren Aussage eine Trocknung nicht möglich weil der Estrich hier direkt auf dem Beton vergossen wurde, ohne Dämmschicht. Hier sollen wir einfach abwarten, das trocknet von alleine, kann aber ein paar Monate dauern.

Jetzt haben wir immer noch einen Feuchtegeruch in den Zimmer, mehr im Badezimmer. Also es riecht wie feuchter Estrich meiner Meinung nach. Wir lüften morgens nach dem Duschen ordentlich und nach Feierabend nochmals durch. Dann ist es kurz ok, aber wenn wir ins Bett gehen hat man den Geruch schon leicht in der Nase und am nächsten Tag kann man es wieder deutlich wahrnehmen.

Kann das normal sein? Ich habe Angst, dass hier doch mehr nass ist als die Firmen sagen. Ich glaube fast hier müsste der Estrich raus. Oder dass es hinter den Fliesen schimmelt.... Das Bad wurde erst Anfang 2019 komplett erneuert...

Kann dazu jemand was sagen? ich habe die Trocknungsfirma schon kontaktiert, die prüfen das und schicken ggf. jemanden nochmals vorbei.

Danke im Vorfeld.

Feuchtigkeit, Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Sind Nicht-Silikonfugen im Bad auch Wartungsfugen?

Hallo,

die eigentliche Frage steht schon oben:

Sind Nicht-Silikonfugen auch Wartungsfugen?

Wir haben zwei ältere Bäder bei uns im Haus, in einem ist jetzt ein Wasserschaden aufgetreten. Eine Sanitärfirma hat den Abfluss aus der Duschwanne als Übeltäter ausgemacht.

Gestern war ein Sachverständiger von der Versicherung da. Dieser bemängelte eine schadhafte Silikondichtung zwischen Wand und Duschwanne.
Hierzu muss man allerdings sagen, dass im Original bauseits eine feste Fuge aus dem gleichen Material wie zwischen den Fliesen zwischen unterster Fliese und Duschwanne verbaut ist, also im Original gar keine Silikonfuge vorhanden war.

Um das ganze pflegeleichter zu gestalten (die originale feste Fuge und die Kante der Duschwanne bildeten einen rechten Winkel, der unpraktisch sauber zu halten war) und aus optischen Gründen habe ich dort vor einiger Zeit eine Silikonfuge gezogen.

Diese neue Fuge hatte also für mein Dafürhalten allein kosmetische Zwecke, allenfalls sekundär, „zufällig“ eine abdichtende Wirkung.

Der Sachverständige möchte jetzt darauf hinaus, dass die Silikonfuge schadhaft war und wir uns deshalb an den Kosten für die Instandsetzung, die die Versicherung eigentlich tragen müsste, anteilig beteiligen, da nicht auszuschließen sei, dass nicht nur der Abfluss der Dusche undicht war, sondern möglicherweise auch eben die Fuge am Rand der Wanne.

Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, ob auch eine solche feste Fuge aus Fugenweiß (oder was auch immer, es wurde professionell eingebaut) eine Wartungsfuge ist oder eben nicht. Gewartet haben wir diese Fuge nicht im Speziellen, da wir davon ausgingen, dass sie eben nicht aus Silikon und damit keine Wartungsfuge sei, offensichtliche Schäden konnte man nicht ausmachen. Zumal diese Fugenmasse fest wie Beton ist, also „mal eben“ erneuern wie eine Silikonfuge wäre da nicht drin gewesen – vermutlich nicht mal ohne Beschädigung der angrenzenden Fliesen.

Ich möchte natürlich grundsätzlich nichts erstattet haben, das mir nicht zusteht. Aber mir jetzt mangelnde Wartung einer Fuge, die eigentlich gar nicht da war und nicht hätte da sein müssen, zu unterstellen und damit Geld einzubehalten, obwohl wir (womöglich) keine Pflichtverletzung begangen haben, finde ich nicht in Ordnung. Deshalb bitte ich um eine Einschätzung – im Idealfall von einem Fachmann – ob auch diese feste Fuge eine Wartungsfuge ist, so dass wir hier unwissentlich ein Versäumnis begangen haben, oder ob es sich lohnt dagegen ggf. aufzubegehren. Eine Aussage der Versicherung haben wir noch nicht, bisher nur die Aussage des Sachverständigen.

Vielen Dank!

T3Fahrer

Badezimmer, Versicherung, Recht, Gebäudeversicherung, Sanitär, silikonfuge, Versicherungsrecht, Versicherungsschaden, Wasserschaden, Wasserschaden Wohnung
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys
Zahlt die Gebäudeversicherung bei Folgeschäden wegen durchgerostetem Warmwasserspeicher?

Hallo Bei mir ist der Warmwasserspeicher durchgerostet und dadurch ist jede menge Wasser aus dem Speicher ausgetreten und über all im Keller die Wände hochgezogen.

Übernimmt die Versicherung die Trocknungsarbeiten dafür?

In dem Vertrag finde ich diese Angaben:

1 Bruchschäden innerhalb von Gebäuden Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an versicherten Rohren aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.

3 Nässeschäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima- Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich. 4 Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch aa) Regenwasser aus Fallrohren, bb) Plansch- oder Reinigungswasser, cc) Schwamm,dd) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, ee) Erdbeben Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, ff) Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 3 den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, gg) Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, hh) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage, ii) Sturm, Hagel, jj) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.

Laut den Passagen sollten doch die Nässeschäden die entstanden sind von der Versicherung übernommen werden oder?

Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden wenn Unterputzarmatur defekt ist. Hausrat oder Gebäude?

Schönen guten Tag.

Mein Kollege hat folgendes Problem gehabt.

Da es auch mich sehr interessiert, hätte ich folgende Frage.

Welche Versicherung (Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung oder private Hausratversicherung) zahlt,

wenn ein Wasserschaden durch folgenden Schaden vorliegt.

Die Unterputzarmatur der Badewanne ist undicht und verursachte einen Wasserschaden.

Es ist wohl die Verbindung zwischen dem Wasserrohr und dem UPV-Körper undicht.

Dadurch tropfte monatelange Wasser hinter das Vorwandgestellt und verursachte einen großen Wasserschaden

an der Wand.

Die Hausrat ist hier wohl nicht zuständig, da es sich hier ja um keinen "bewegten Gegenstand" handelt.

Greift in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung?

Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (selbstbewohnt) in einem MFH.

Den Installateur gibt es nicht mehr. Den Armaturenhersteller auch nicht mehr.

Das Gebäude ist 12 Jahre alt.

Welcher Installateur hat einen solchen Fall schon mal gehabt?

In der Regel zahlt ja eine Hausratversicherung bei einem Leitungsschaden direkt am Wasserroht, wenn ein

Riss vorliegt. Aber nicht, wenn eine angeschlossene Armatur defekt ist. Auch der Übergang zwischen Wasserleitung und Armatur zählt lt. Hausratversicherung als kein versicherter Schaden.

Das zumindest sagte die Hausratversicherung.

Dankeschön

Recht, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche, Gesamtfläche, Gebäudenutzfläche, ja was denn nun?

Nachdem ich nach Jahren mal den Anbieter für meine Wohngebäudeversicherung wechseln wollte, mußte ich feststellen, das jede Versicherung die zu versichernde Fläche anders interpretieren will, bzw. es selber nicht weiß, oder mit Absicht Fallstricke einbauen will, um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen (und das kennt man ja von Versicherungen bestens)!? Auf jeden Fall wird ein vermeintlich einfacher Versicherungswechsel zum nervenden Zeitvernichter!

Frage: Wie muß das Gebäude (Einfamilienhaus) nun korrekt versichert sein? Gesamtfläche, Wohnfläche, Nutzfläche? Muß in einem voll ausgebauten Keller nur das vorhandene Wohnzimmer versichert sein, oder auch der Fitnessraum, oder gar der Abstellraum (wo Werkzeugbank und Regale sind, wo man alles aufbewahrt, was man so hat) Eine Versicherung erzählt mir, das der Fitnessraum auch versichert sein muß, wegen dem teuren Fußboden, aber müßte man dann nicht auch den Treppenflur versichern?! Aber weder den Flur, noch den Fitnessraum, noch den Abstellkeller nutze ich im Sinne von wohnen! Und warum wird dann der Heißungskeller nicht verischert, obwohl der ja auch einen gewissen Wert darstellt? Welche Räume/Flächen muß ich nun angeben/versichern, damit die Wohngebäudeversicherung korrekt ist und die Versicherung im Schadensfall keine faulen Ausreden hat?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Gebäudeversicherung, wohnflaeche, Nutzfläche
Wasserschaden durch Rückstau?

Hallo zusammen,

mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.

Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.

Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?

Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.

Wasser, Schimmel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Haus geerbt - Darf die Versicherung den Vertrag zur Gebäudeversicherung ändern?

Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos, was die Bedingungen bei einer Gebäudeversicherung betrifft.

Meine Mutter ist vor kurzem verstorben und ich habe nun das Haus geerbt. Ich bin Alleinerbin. Selbst wohne ich nicht mehr in dem Haus, da ich eine eigene Wohnung in einer anderen Stadt habe. Aus beruflichen Gründen werde ich auch nicht in das Haus ziehen können.

Ich werde erstmal einige Zeit brauchen, um den Haushalt aufzulösen und möchte mir auch etwas Zeit lassen. Es ist mein Elternhaus.

Ich habe bereits die Versicherung darüber infomiert. Lt der Versicherung kann die Gebäudeversicherung nicht mehr zu den bisherigen Konditionen weiterbestehen, obwohl der Vertrag noch bis Oktober 2016 läuft. Die Versicherung bezeichnet das Haus als "leestehend" und will den Vertrag nun umschreiben und den Leistungsumfang einschränken.

Außerdem soll ich eine Sicherheitsvereinbarung unterschreiben, in der ich bestätige, dass z.B. das Gebäude im Winter alle 2 Tage zu kotrollieren ist und dass ich alle wasserführenden Anlagen/Einrichtungen entleere. Da wir eine Ölheizung haben, kann ich hier z.B. den Wassertank nicht immer entleeren, da ich ja auch heizen muss und Warmwasser benötige, wenn ich im Haus bin.

Ich habe gelesen, dass im Erbfall die Wohngebäudeversicherung bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrages fortbesteht. Darf die Versicherung dann überhaupt den Leistungsumfang verringern?

Außerdem steht das Haus doch nicht leer! Die komplette Einrichtung ist vorhanden. Ich werde regelmäßig hier sein, d.h. mindestens alle 2 Wochen. Zusätzlich sieht meine Tante einmal die Woche nach dem Rechten. Somit wird das Haus nur nicht ständig genutzt.

Ich habe am Dienstag wieder einen Termin bei der Versicherung.

Kann mir jemand helfen, damit ich am Dienstag nicht ganz hilflos dastehe? Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung den günstigen Altvertrag nicht weiterführen will :-( Die Vertrag soll sich nämlich bei schlechteren Leistungen um mehr als 300 Eur im Jahr erhöhen!

Vielen Dank im Voraus!

Gebäudeversicherung, Vertragsänderung
Wer bezahlt den Schaden bei kaputtem Fenster nach Einbruch?

Hallo Zusammen,

bei mir wurde vor einem knappen Monat in die Mietwohnung eingebrochen. Die Diebe kletterten dafür auf den Balkon und versuchten erst, die Fensterrahmen aufzuhebeln, dann haben sie kurzerhand ein Fenster eingeschlagen. Somit ist ein Schaden an Scheibe und Rahmen entstanden.

Gleich am nächsten Tag habe ich den Vermieter informiert und er hat sich den Schaden angeschaut.

Bei den Nachbarn nebenan (gleiche Etage) haben sie es ebenfalls versucht, jedoch wurde hier nicht in die Wohnung eingedrungen und auch keine Scheibe beschädigt, lediglich die Rahmen.

Ich selbst habe als Studentin noch keine Hausratversicherung, meine Nachbarn hingegen haben eine. Erst hieß es, dass ihre Hausrat den Schaden nicht übernimmt und es Sache der Gebäudeversicherung des Vermieters wäre. Die Gebäudeversicherung hat sich natürlich auch geweigert und somit wurde die Schuld hin und her geschoben. Zwischenzeitlich hat sich die Hausratversicherung meiner Nachbarn aber schriftlich an den Vermieter und dessen Versicherung gewendet und sie bezahlen den Schaden doch.

Nun habe ich große Sorge, dass ich ein Problem bekomme... ich habe mich natürlich beim Mieterschutzbund (die Hotline auch für Nicht-Mitglieder) erkundigt, die meinen es sei definitiv Sache des Vermieteres und sollten diesbezüglich ja eigentlich am besten Bescheid wissen. Ein bekannter Anwalt hat dies kurz bestätigt. Trotzdem wundere ich mich, ob das alles so stimmt, nachdem die Versicherungen nach dem Hin und Her doch darauf gekommen sind, dass Gebäudeversicherung Recht behält, es nicht zahlt und die Hausrat übernimmt.

Ich freue mich wirklich sehr über Antworten, weil ich gerade ziemlich überfordert bin mit der Situation und einfach nicht weiß, wie ich mich am Besten verhalten soll. Tausend Dank und beste Grüße!

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Einbruch, Diebstahl, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung
Rohrbruch und Gebäudeversicherung?

Hallo!

Wir haben zurzeit ein schwewiegendes Problem und brauchen etwas Nachhilfe... Gestern Abend hatten wir einen Rohrbruch im Bad. Betroffen sind die Abflußleitungen, das Bad befindet sich im 1. Stock. Die genaue Bruchstelle können wir natürlich nicht feststellen, aber - basierend auf den Bauplänen - ungefähre Vorstellung. Die Abwasserleitungen bereiteten uns schon länger Probleme: das Wasser staute sich hin und wieder in der Badewanne, in der Dusche oder auch im Klo, wir haben es aber mit handelsüblichen Werkzeugen die Röhre immer befreien können. Bis zum nächsten Mal. Diesmal aber haben wir - nach der "Räumaktion" Wasserflecken an den Wänden entdeckt. Es hat zwar nicht "geregnet", aber nach Wasserspuren an der Wand konnte man den Weg der Ableitungsröhren durchaus erkennen. Nachdem wir das Wasser im Bad abgedreht haben, versiegte auch der Rinnsahl an der Wand. Tapeten haben ein wenig gelitten, aber alles ist inzwischen wieder trocken, von außen auf jeden Fall. Wir sind die Eigentümer und heute habe ich unsere Gebäudeversicherung darüber informiert. Die Mitarbeiterin hat mir gesagt, die Schadensbehebung würde die Versicherung in diesem Fall abdecken und mir das Unternehmen genannt, welches mit der Versicherung in diesem Fall zusammenarbeitet. Da soll auch der Gutachter bestellt werden. Nun habe ich jetzt eine Frage: kann die Versicherung die Leistungen verweigern, weil wir versucht haben, die Rohrleitungen selbst zu befreien? Ich meine, ich kann mir nicht vorstellen, dass wir bei kleinsten Verstopfung einen Profi bestellen sollten oder? Hat jemand schon Erfahrungen in diesem Bereich? Es ist unser erster Rohrbruch und hoffentlich der letzte))

Danke für eure Hilfe!

Gebäudeversicherung, Rohrbruch, Wasserschaden
Umzugskosten bei Wasserschaden.Wer zahlt?

Folgende Situation: Im April letzten Jahres haben wior bei uns in der Whg einen Wasserschaden enddeckt. Diesen haben wir dann auch unverzüglich unserem Vermieter gemeldet. Es stellte sich heraus das wir für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden können. der Abfluss unter der Duschwanne hatte ,wohl aufgrund einer verotteten Dichtung ein Leck ,so dass whrscheinlich Monate lang dort das Wasser plätscherte.Da wir eine Erdgeschosswohnung bewohnen hat sich ,logischer Weise auch niemand unter uns über Wasserflecke etc beschweren können. Es folgte eine Odysse von Gutachten.Verschiedene "Experten" gaben sich hier die Klinke in die Hand.Letztendlich kam heraus das unsere Whg komplett Saniert werden muss. Nach nunmehr!!!!! 9 Monaten !!!!!!!!! soll jetzt Bewegung in dioe Sache kommen und mit der Sanierung begonnen werden. 2 Etagen über uns ist eine Whg frei und bereits bezugsfertig. Unser Vermieter stellt uns die Whg für die Dauer der Sanierung zur Verfügung. Nun meine Frage: Wer kommt für die Umzugskosten auf?Auch wenn es nur 2 Etagen sind ,so ist doch eine menge zu Bewegen.da wir erst am 18. den Schlüssel bekommen und auch am 18. Abends komplett hier raus sein müssen.Küche muss komplett demontiert werden ua. meine hausratVersicherung sagt das die Kosten für den Umzug die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt.Die Versicherung des vermieters sagt die Kosten für den Umzug sowie für die Einlagerung der Möbel trägt meine Hausrtatversicherung. Guter rat ist also Teuer.

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