Hausverwaltung meldet schaden nicht?

3 Antworten

Es kommt ganz darauf an wo genau der Schaden entstanden ist. Wenn es ein Leck nach der Wasseruhr/Absperrhahn in der Wohnung war, dann ist an sich der Eigentümer dafür zuständig. Hier geht es aber nur um die Beauftragung um den Schaden zu beheben und die Instandsetzung.

Ob es ein Versicherungsfall ist, hängt ganz von eurer Versicherung ab. In unserer Gebäudeversicherung z. B. sind solche Schäden abgedeckt.

Nun zu deiner eigentlichen Frage: Wenn der Hausverwalter es nicht machen will, dann kannst du von ihm alle nötigen Daten einfordern um den Schaden selbst zu melden. Was dir der Verwalter auch selbst vorschlagen hätte können. Und den Hausverwalter auch Mal daran erinnern, dass er auch ganz schnell abbestellt werden kann. Seit Dez. 2020 geht es Recht einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Leck war an einer Dichtung von der Heizung. Die Reparatur habe ich bezahlt. Sind Wasserschäden nicht in jeder Gebäudeversicherung? Das mit den Daten ist ein guter Tip und werde es vielleicht machen aber hat die Verwaltung nicht die Pflicht da zu tun? Naja ich alleine kann ihn ja nicht entlassen. In dem Mehrfamilienhaus sind ja noch mehrere Eigentümer. Aber trotzdem klingt es so als ob ich das Recht habe dass die Versicherung das erfährt und den Schaden reguliert wird. Danke

0

Manchmal ist es günstiger, einen kleinen Schaden selbst zu beheben (bzw. beheben zu lassen), da bei vielen - also ich mehrenden Schäden - die Versicherungen nicht mehr bezahlen und den Vertrag kündigen,- bzw. die Kosten zum Abdecken der Schäden sich so stark erhöhen, daß es schwierig wird, größere Reparaturen ersetzt zu bekommen. Laß Dir Einblick in die Gebäude-Versicherungspolice geben - um zu prüfen, wie die Bedingungen sind.

Zunächst würde ich sagen dass die trotzdem zahlen müssen. Die Versicherung kündigt dann zwar aber den Schaden muss Sie trotzdem bezahlen würde ich sagen. Das war aber nicht meine Frage. Ob die Hausverwaltung das nicht melden kann obwohl ich das will.

0

Vielleicht liegt es daran, dass Du nur der Besitzer der Wohnung bist.

Wende Dich mal an den Eigentümer, der kann zur Not auch in die Teilungserklärung schauen und die Zuständigkeiten prüfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

sorry bin eigentümer

0