Gebäudeversicherung – die meistgelesenen Beiträge

Kann ein behobener Wasserschaden noch so lange riechen?

Hallo zusammen,

wir hatten in 2019 einen Wasserschaden am Zulauf unseres Waschbeckens. Dieses verläuft an der Zwischenwand zwischen Badezimmer und Schlafzimmer, welche durch eine Schiebetür direkt verbunden sind.

Im September wurde das Schlafzimmer getrocknet (Boden an zwei Stellen geöffnet, Trocknungsgeräte für 16 Tage aufgestellt). Es kam Wochen später nochmal eine Firma und hat Werte gemessen und gesagt es ist alles ok. Im Badezimmer war laut deren Aussage eine Trocknung nicht möglich weil der Estrich hier direkt auf dem Beton vergossen wurde, ohne Dämmschicht. Hier sollen wir einfach abwarten, das trocknet von alleine, kann aber ein paar Monate dauern.

Jetzt haben wir immer noch einen Feuchtegeruch in den Zimmer, mehr im Badezimmer. Also es riecht wie feuchter Estrich meiner Meinung nach. Wir lüften morgens nach dem Duschen ordentlich und nach Feierabend nochmals durch. Dann ist es kurz ok, aber wenn wir ins Bett gehen hat man den Geruch schon leicht in der Nase und am nächsten Tag kann man es wieder deutlich wahrnehmen.

Kann das normal sein? Ich habe Angst, dass hier doch mehr nass ist als die Firmen sagen. Ich glaube fast hier müsste der Estrich raus. Oder dass es hinter den Fliesen schimmelt.... Das Bad wurde erst Anfang 2019 komplett erneuert...

Kann dazu jemand was sagen? ich habe die Trocknungsfirma schon kontaktiert, die prüfen das und schicken ggf. jemanden nochmals vorbei.

Danke im Vorfeld.

Feuchtigkeit, Gebäudeversicherung, Wasserschaden

Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys

Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

Recht, Anwalt, Immobilien, Bauträger, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, TÜV, Zivilrecht, Wasserschaden Wohnung

Wasserschaden Bad / Wanne senkt sich ab

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. Tipps geben wie ich weiter vorgehen soll. Durch das Körpergewicht senkt sich die Wanne leicht um wenige mm. Es ensteht dann ein kleiner Spalt zwischen der Fuge und der Wanne. An dieser Stelle, also die Ecke wo man sich auch hinsitzt, drang über einen längeren Zeitraum Wasser ein. Die Eckbadewanne senkt sich bei Belastung ab, dadurch ist die Silikonfuge gerissen. Nun ist der Styroporträger, die Wand auf der anderen Seite des Bades (also im Flur) im Sockelbereich und auch im Stockwerk tiefer an der Ecke feucht. Zuerst habe ich den Heizungsbauer kommen lassen, der schon diese Ursache verdächtigt hat. Er empfahl, ich solle die Versicherung vertändigen, die schicken einen Leckorter vorbei. Ich habe die Wohngebäudeversicherung angerufen, eine Firma hat mit mir Kontakt aufgenommen. Die Analyse vor Ort hat die Vermutung vom heizungsbauer bestätigt. Der Leckorter meinte, die Badewanne bzw. alles was drunter muss trockengelegt werden.

Die Versicherung schreibt nun, dies sei kein Rohrbruch, an den Kosten für die Beseitigung der Schadenursache können die sich nicht beteiligen. Ebenso wären die Kosten für die Leckortung über 349€ nicht versichert und ich solle diese Kosten ausgleichen.

Außerdem schreiben die noch "Sofern die Schadenursache zwischenzeitlich beseitigt wurde, geben wir die schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten gemäß Angebot der Firma xx über 800€ zur Ausführung frei und erwarten zu ggb. Zeit die Originalrechnung."

Mein Fragen an euch Profis: - muss ich die Kosten für die Leckortung übernehmen? - Bei den 800€ geht es um reine Malerarbeiten. Die davon unabhängigen Kosten für die Trocknung unterhalb der Badewanne und damit verbundenen Aufwände sollte doch die Versicherung übernehmen? - Meinen die die Originalrechung für die Beseitigung der Schadensursache? - Könnte ich die Malerarbeiten auch selber durchführen die 800 abzgl. MwSt. verlangen?

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe.

glady

Badewanne, Versicherung, Gebäudeversicherung, Wasserschaden

Badezimmer und Flur unter Wasser, was tun?

Mein 3-jähriger Sohn hat grade beim duschen das Badezimmer unter Wasser gesetzt. In der Zeit, in der ich in der Küche war hat er wohl den Abfluss zugehalten, so dass das Wasser ausgelaufen ist. Als ich dazu kam stand das Wasser ca. 1cm hoch im Badezimmer (wir haben ein sehr kleines Bad, da ging das wohl schnell) und kam mir auch schon als Pfütze in im Flur entgegen. Ich hab das Wasser sofort abgestellt und die Böden schnellstmöglich getrocknet, allerdings ist wohl auch einiges Wasser unter das Laminat vom Flur gelaufen, es kam bei betreten des Laminats nämlich an den Übergängen zum Kinderzimmer und dem Vorratsschrank hervorgequollen. Nach meiner Trocknungsaktion sieht jetzt eigentlich alles wieder normal aus, allerdings macht das Laminat vor dem Bad bei betreten Geräusche und ich hab Angst, dass sich da Schimmel o.ä. bildet oder das Laminat noch hoch kommt. Was mach in denn am besten um das zu trocknen, oder muss alles raus? Unter unserer Wohnung kommt nur noch der Keller. Wir wohnen als Mieter in der Wohnung, das Laminat im Flur war bereits verlegt, im Kinderzimmer, wo ja anscheinend auch was reingelaufen ist, haben wir es selbst auf unsere Kosten verlegt. Gibt es noch Sofortmaßnahmen, die ich zur Schadensreduzierung machen kann? Muss der Boden raus, oder kann das so trockenen? Muss ich Versicherungen informieren? Hatte mir den Wochenendstart irgendwie entspannter vorgestellt....

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Laminat, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Versicherungsschaden

Abwasserleitung im Keller undicht - Hilfe!

Im Haus meiner Großeltern habe ich gestern im Keller einen Wasserschaden festgestellt. Vermutlich ein Rohrbruch der Abwasserleitung: Es tropft im Keller aus der Wand beim Betätigung der Toilettenspülung und der Dusche. Nur ganz leicht, aber es tropft eben.

Ich bin zu 99% sicher, dass es nur die Abwasserleitung ist, weil die normalen Wasserleitungen an anderer Stelle verlaufen und das Abwasserrohr kurz darüber in die Wand geht. Dahinter geht es wohl runter, dann einmal unter dem Haus her bis zur Straße.

Habe nur Schaden an dieser Stelle, ca 30-50 cm über dem Boden festgestellt. Die Wand ist nicht verputzt, gefliest oder tapeziert und der Keller wird lediglich als Abstellraum für Reifen und Werkzeug genutzt. Eine Reparatur an der Stelle dürfte also eigentlich ohne nervige Wohnbeeinträchtigung möglich sein.

Natürlich rufe ich gleich morgen die Versicherung an und kümmere mich, dennoch lässt mir die ganze Sache keine Ruhe, konnte kein Auge zu machen. Habe drei Fragen:

  1. Wie lange dauert das normalerweise - natürlich nur ganz grob - das zu reparieren? Insbesondere der Zeitraum, in dem man im Haus nicht auf Toilette kann? Meines Erachtens muss die Wand aufgestemmt werden und defekte Rohrstück gewechselt werden. Fertig. Hinterher verputzen ist ja nicht so der Akt. Vorher wird die Versicherung vermutlich noch einen Leckortungsdienst oder Gutachter schicken. Ok. Aber die eigentliche Sache müsse doch recht flott gehen, oder wie ist da der Aufwand erfahrungsgemäß? Und vom Ablauf? Wenn ich morgen die Versicherung anrufe, wie lange dauert sowas dann insgesamt, bis wir unsere Ruhe haben? Also erst kommt ein Gutachter/Orter, dann Handwerker... Wieviele Tage sollte ich da einplanen, kommen Handwerker da schnell? Könnte evtl bis Freitag alles durch sein? Oder kanns da im Ablauf irgendwelche Verzögerungen geben?

  2. Problem: Das Abwasserrohr, das etwa einen halben Meter über der feuchten Stelle in die Wand geht, scheint zwar absolut trocken, hat außen aber ein paar leicht rostige Stellen. Außerdem befürchte ich, dass es noch ein altes Bleirohr ist, und die sollte ja, wie ich gegoogelt habe, bis Ende 2013 ausgetauscht sein. Könnte es sein, dass die Versicherung da Probleme macht? Was genau versichert ist, wissen wir nicht - die Versicherung ist noch von Anfang der 70er, meine Großeltern haben da kaum noch Unterlagen Aber es müsste ja auch nichts groß saniert werden, nur Wand aufgestemmt und defektes Teil ausgetauscht werden.

3.: Falls die Versicherung das nicht übernehmen sollte: Welche Kosten könnten da -ganz grob - auf meine Großeltern zukommen?

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten!!

Haus, Versicherung, Abwasser, Gebäudeversicherung, Handwerker, Rohrbruch, Sanitär, Wasserleitung, Wasserschaden

Exorbitante Stromkosten wegen defekter Leitung. Gebäudeversicherung?

Kurz die Situation:

Meine Mutter bewohnte unser Einfamilienhaus und hatte die letzten 8 Jahre einen Stromverbrauch von ca. 2.000-2400 kwh pro Jahr, also alles im grünen Bereich. Im Dezember ist meine Mutter verstorben und wir haben nun die Abrechnung für 2013 erhalten: 16.000 kwh und 3.500€ Nachzahlung !!!

Wir dachten zuerst an einen defekten Zähler oder evtl. Stromklau. Beides können wir nun aber definitiv ausschließen. Nachdem wir alle Leitungen geprüft haben ist es anscheinend so, dass das Kabel, das aus dem Keller in die Garage führt irgendeinen Defekt unter der Erde haben muss. Das ist jetzt sicher. Es gibt einen Verbrauch, auch wenn wir das Kabel an der Garage abklemmen. Eine der Adern des Kabels hat anscheinend einen Defekt und Strom abgezogen. Wie auch immer. Auf jeden Fall haben wir das nun korrigieren können aber der extrme Verbrauch steht nun zur Debate.

Jetzt meine Frage: Wie sehen die Chancen aus, den erhöhten Verbrauch von der Wohngebäudeversicherung wieder zu bekommen?

Zweite Frage: Ich würde mit dem Stromanbieter sprechen, und um Erlass der Kosten oder zumindest 50% der Kosten verhandeln und zwar aus folgendem Grund:

Die Abrechnung 2011 war korrekt. ( 2.300 kwh). Abrechnung 2012 auch (2150 kwh), allerdings wurde Ende 2012 der Verbrauch geschätzt.

Au der Abrechnung 2013 sehe ich, dass der Netzbetreiber bereits im Jan13 abgelesen hat und dort eine Differenz von 8.000 kwh gemeldet hat ( an den Stromanbieter). Die 16.000 kwh setzen sich also aus der Differenz von Jan13 und dem Verbrauch von Febr-Dez13 zusammen. Will sagen, die ersten 8.000 kwh gehören eigentlich noch in 2012.

Ich bin der Meinung, dass der Stromanbieter sich bei so einer immensen Abweichung hätte melden müssen und zwar Anfang Febr13. So hätte ich die reagieren können und die weiteren 8.000kwh wären vermieden worden.

Wie seht ihr das?

Danke Rossi

Stromanbieter, Stromverbrauch, Gebäudeversicherung

Selbst verschuldeter Wasserschaden

Hallo an alle! Kurz zur Situation: Mein Mann und ich haben in unserer Eigentumswohnung den Wasserhahn in der Dusche selbst eingebaut. Nach Monaten wurde festgestellt, dass dieser undicht war und dadurch ein Wasserschaden beim Nachbarn neben uns und unter uns entstanden ist. Der Schaden war lange Zeit nicht zu sehen. Dann haben wir uns gewundert, warum unsere Wände vom Boden bis in ca. 30 cm Höhe feucht wurden. Da es sich hier um einen Neubau handelt, haben wir gedacht, dass es Baufeuchte sein könnte. Erst als die Nachbarn sich beschwert haben, wurde der Schaden entdeckt. Die Hausverwaltung wurde informiert und diese hat gleich eine Trocknungsfirma beauftragt, ohne das mit der Haftung zu klären. Alle sind davon ausgegangen, dass der Schaden von der Gebäudeversicherung übernommen wird, da es sich ja um Zuwasser (Leitungswasser) handelt. Jetzt sind die Trocknungsmaßnahmen beendet (bei den 2 Eigentümern und in unserer Wohnung). Gestern erhalte ich einen Brief von der Hausverwaltung, in dem steht, dass die Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernimmt, da selbst verschuldet und bittet darum, dass wir unsere Haftpflichtversicherung einschalten. Ist das so legitim? Welche Versicherung haftet nun? Wir haben sowohl eine Privathaftpflichtversicherung wie auch eine Hausratversicherung. Vielen Dank für die Antworten im Voraus. Sollte ich noch irgendwelche wichtige Angaben vergessen haben, einfach anschreiben.

Versicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung

Wasserschaden durch Rückstau?

Hallo zusammen,

mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.

Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.

Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?

Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.

Wasser, Schimmel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden

Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Recht, Dach, Dachdecker, Dachziegel, Gebäudeversicherung, Versicherungsfall, Kostenvoranschlag, Sturmschaden, Hausdach, Auto und Motorrad