Eine Freundin hatte beim letzten Sturm einen Schaden am Sonnenschutz (Raffstore) ihres Hauses. Die Gebäudeversicherung übernimmt einen Teil des Schadens. Kann sie sich (wie beim KFZ) die Nettosumme der Versicherung auszahlen lassen oder ist sie verpflichtet die Reparatur durchführen zu lassen?