Kann man zu viel gezahlte Beiträge einer Wohngebäudeversicherung aufgrund einer falschen Angabe der m²-Größe des Voreigentümers rückwirkend zurückfordern?
2009 haben wir ein Haus gekauft und die Wohngebäudeversicherung ungeprüft übernommen. Nun habe ich einen Versichererwechsel durchgerechnet und festgestellt, dass die tatsächlich Wohnfläche deutlich geringer ist als im Versicherungsvertrag angegeben. Kann ich rückwirkend zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern?