Kann man zu viel gezahlte Beiträge einer Wohngebäudeversicherung aufgrund einer falschen Angabe der m²-Größe des Voreigentümers rückwirkend zurückfordern?

7 Antworten

Im Übrigen:

Die Wohnfläche wird lediglich mit dazu rangezogen, den versicherten Wert des Hauses zu ermitteln!

Nur weil jetzt VIELLEICHT eine falsche Wohnfläche im Vertrag steht, heißt das ja nicht automatisch, dass die ermittelte Versicherungssumme nun auch verkehrt ist! 

Die Versicherungssumme ist ausschlaggebend für den Beitrag, nicht die Wohnfläche!

Und hierzu hast Du bislang keine Aussage gemacht!


Dein Fehler, nicht der der Versicherung. Wer ungeprüft übernimmt, trägt für die Schäden die Verantwortung.

Silberfunken 
Fragesteller
 30.12.2015, 10:55

Vermutlich hast du recht. Mir geht es aber nicht um Fehler oder Schuldzuweisungen, sondern um die Rückerstattung. Und nur weil man einen Fehler macht, schließt das eine Rückerstattung nicht zwingend aus. Leider hilft mir google bei dieser speziellen Versicherung nicht weiter. Vielleicht habe ich ja auch in gutem Glauben die Versicherung übernommen. Wo steht denn, dass es meine Pflicht ist, die bereits berechneten und beidseitig bestätigten Daten erneut zu prüfen? Ich habe lediglich einen Folgefehler übernommen. Vielleicht meldet sich einfach mal jemand vom Fach, statt irgendwelche Leute, die Fehler finden (ja, den kannte ich schon vorher) und sagen: Pech gehabt. Dann bitte juristisch begründen. Die Versicherung habe ich ebenfalls befragt und warte noch auf eine Antwort.

Apolon  30.12.2015, 11:01
@Silberfunken
Und nur weil man einen Fehler macht, schließt das eine Rückerstattung nicht zwingend aus.

Was würdest Du denn deinem Versicherer antworten, wenn er dir belegen könnte, dass du z.B. bei der Hausratversicherung vor Jahren eine falsche Wohnfläche angegeben hättest und dieser jetzt eine Nachforderung verlangen würde ?

Auch dies wäre nicht möglich, da der abgeschlossene Vertrag maßgebend ist.

archibaldesel  30.12.2015, 11:03
@Silberfunken

Das war die juristische Begründung. Eine Versicherung besteht wie jeder Vertrag aus einem Antrag durch die eine Seite und die Annahme durch die andere Seite. Du hast den Antrag auf Versicherungsschutz gestellt und dabei die Angaben zum Versicherten Objekt gemacht. In deinem Fall, indem du die Angaben des Voreigentümers übernommen hast. Die Versicherung hat den Antrag angenommen. Der Versicherungsvertrag ist so wie von dir beantragt zustandegekommen. 

Ein alter Juristengrundsatz lautet: Pacta sunt servanda, zu deutsch: Verträge sind einzuhalten.

Bei einem Gebäude ist eine bestimmte Summe versichert, die im Schadenfall für die Wiederherstellung des gesamten Gebäudes ausreichen muss. Je sparsamer man diese Summe festlegt, umso eher gibt es im Schadenfall zu wenig Geld.

Aus der Quadratmeterzahl rechnet die Versicherungsgesellschaft auch nur eine pauschale Summe hoch - je weniger Fläche man berücksichtigt, umso weniger Summe kommt heraus.

Hier am Beitrag zu sparen ist eher ungünstig - wenn das Gebäude schwer beschädigt wird und man wegen Unterversicherung in allen Positionen Abzüge erhält, ist dass dabei zu zahlende Geld wesentlich härter zu verkraften als der etwas zu hohe Beitrag.

Man bekommt nämlich neben der Kürzung der Wiederherstellung auch Kürzungen bei den Aufräum- und Entsorgungskosten, den Ersatzwohnraumkosten, den Einlagerungskosten für unbeschädigte Teile und und und ... das summiert sich schnell zu einigen Tausend Euro.

Lieber die Summe etwas höher ansetzen lassen! Das kostet nur etwas Beitrag.

um wie viele qm weicht denn die angegebenen qm von der tatsächlichen Wohnfläche ab ?

außerdem, nach  welchem Berechnungsmodus wurde denn die Wohnfläche berechnet ?

Oder wurde lediglich die Wohnflächenberechnung aus den Bauunterlagen berücksichtigt ?

Silberfunken 
Fragesteller
 30.12.2015, 11:00

Wohnfläche 99m², gem. Versicherung 125m². Ich mutmaße, dass bei Bau damals tatsächlich mehr Räume zur Wohnfläche (nicht Nutzfläche)hinzugefügt wurden. Keller, Küche, Flur, Bad und ausgebauter Dachboden gehören nicht zur Wohnfläche. Wie damals genau kalkuliert wurde, kann ich nach 13 Jahren leider nicht mehr sagen. Aber du triffst die Problematik gut auf den Punkt. Erbaut 2002, eingezogen sind wir 2009.

Apolon  30.12.2015, 11:09
@Silberfunken


Keller, Küche, Flur, Bad und ausgebauter Dachboden gehören nicht zur Wohnfläche

Deine Vermutung ist falsch!

Die Küche, Bad und Flur gehört auf jeden Fall zur Wohnfläche.

Auch wenn der ausgebaute Dachboden mit Fenstern versehen ist gehört er zur Wohnfläche.

Auch der ausgebaute Keller mit normalen Fenstern gehört zur Wohnfläche.

Versicherungstechnisch geht man immer davon aus, wie die Räume genutzt werden können, und nicht wie sie von dir benutzt werden.

Außerdem hat man vor 13 Jahren auch die Dachschrägen im Dachgeschoß anders berechnet, als heute.

Heute werden sie folgendermaßen berechnet:

Bis Wohnungshöhe von mindesten 2 mtr - volle qm / bis 1 mtr - 50 % / unter 1 mtr ohne Berechnung.

Auch Balkone sind in der Wohnflächenberechnung zu berücksichtigen.

Silberfunken 
Fragesteller
 30.12.2015, 11:31
@Apolon

Das Keller, Flur, Bad etc. nicht zur Wohnfläche gehören ist Aussage der Versicherung und ich gebe dies hier einfach mal weiter :) vielleicht ist deine Versicherung da anders in der Kalkulation. Oder verwechselst du es mit der Nutzfläche. Und Berechnungen zum Dachboden mit Schrägen und Kniestock kenne ich. Darum geht es aber nicht :) Auch die Grundfläche ist wiederum eine andere. Will aber nicht verwirren, hehee. Na wenn ich dran denke, kann ich ja mal das Ergebnis mitteilen, wie die Versicherung das sieht. Garantiere aber für nix.

FreierBerater  30.12.2015, 11:55
@Silberfunken

"...Küche, Flur, Bad und ausgebauter Dachboden gehören nicht zur Wohnfläche..."

"...Das Keller, Flur, Bad etc. nicht zur Wohnfläche gehören ist Aussage der Versicherung..."


Das kann doch jetzt nicht wahr sein... bist du noch ganz bei dir!?

Hak' bloß deinen angedachten Versichererwechsel ab!!!

Apolon  30.12.2015, 12:40
@Silberfunken

Das Keller, Flur, Bad etc. nicht zur Wohnfläche gehören ist Aussage der Versicherung

Sorry - aber dies ist völliger Blödsinn.

Schönen Gruß an deinen Versicherungsvertreter, er sollte den Job wechseln und dort tätig werden, wo er was davon versteht.

Hier kannst Du nachlesen welche Räume nicht zur Wohnfläche gehören:

http://www.messdat.de/woflv.htm

DolphinPB  30.12.2015, 19:58
@Silberfunken

Doch, gehören sie, definitiv.

DolphinPB  30.12.2015, 19:59
@Apolon

"Bis Wohnungshöhe von mindesten 2 mtr - volle qm / bis 1 mtr - 50 % / unter 1 mtr ohne Berechnung."

Das stimmt so aber nicht für alle Versicherer.

Apolon  31.12.2015, 00:58
@DolphinPB

Möglich - aber meistens wird als Grundlage die Wohnflächenberechnung übernommen.

Und diese deckt sich nach neuester Berechnung mit meinen Angaben.

DerHans  31.12.2015, 19:47
@Silberfunken

Die Nutzfläche ist natürlich auch Gegenstand der Versicherung. Oder willst du beim Brand nur die Wohnfläche ersetzt bekommen?

Die Wohngebäudeversicherung wird nach Kubikmeter umbauten Raum berechnet. Sonst bist du unter Garantie im Schadensfall unterversichert.

Für die Richtigkeit der Angaben ist der Versicherungsnehmer zuständig.

Eine Wohngebäudeversicherung wird aber nicht alleine nach der Wohnfläche berechnet. Auch Keller und Dach müssen natürlich berücksichtigt werden.

Ebenso in vielen Policen "sonstige Grundstücksbestandteile. Z. B.eine Einfriedung oder ein Carport