Benötigt man für einen Hauskauf unbedingt eine Adresse mit Anmeldung bei der Gemeinde?
Ich verkaufe ein Haus in Deutschland 4 km vor der Schweizer Grenze. Ich selbst wohne in der Schweiz.
Ein Interessent, er ist pensioniert, hat grosses Interesse geäussert und gesagt in seinem Personalausweis stehe ohne Wohnsitz. Der Interessent meinte ich könne ihm einen Mietvertrag geben für das Haus wo ich verkaufen will, natürlich "für vorübergehenden Gebrauch" damit er sich bei der Gemeinde anmelden kann, damit er für den notariellen Vertrag einen Wohnsitz hat.
Ich habe einige YouTube-Videos gesehen um mich für den provisionsfreien Verkauf zu informieren. Dort hat ein Anwalt von den schlimmsten Fehlern erzählt: eine Frau kaufte ein Haus nur mit der Bedingung, dass sie nach Notarunterzeichnung einziehen kann. Dann sei kein Cent überwiesen worden und die Erbengemeinschaft benötigte 2 Jahre um die Dame aus dem Haus zu bringen und den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Ausserdem sei das Haus dann sehr beschädigt gewesen.
Ihr versteht was ich meine, ich habe eine Gefahr mit einem Mietvertrag vorher, und möchte so eine Bedingung nicht eingehen. Der Herr wohnt im Moment bei seiner Freundin in der Schweiz.
In der Schweiz kann man sich 3 Monate als Tourist aufhalten und muss sich nirgends anmelden. Da man für eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz einiges mehr als 3000 CHF Einkommen pro Monat haben muss, oder sehr viel Vermögen (Tina Turner) wird wohl eine Anmeldung in der Schweiz nicht möglich sein.
Genügt für einen Kaufvertrag eine Postadresse als Wohnadresse?
Krankenversichert ist der Interessent in Deutschland.
Eher stelle ich dem Interessenten meine Wohnadresse in der Schweiz als Postanschrift mit einem WG-Vertrag für einen Touristen-Aufenthalt zur Verfügung als ein Risiko einzugehen. Dies für den Fall, wenn seine Freundin Probleme hat, weil er offenbar schon länger als 3 Monate dort wohnt. Ich habe das Haus in Deutschland als Ferienhaus vermietet damit der Käufer ein Haus ohne Mietvertrag erhält. In der Schweiz gibt es Gesetze, bei mir kann der Herr nicht sitzen bleiben, die Polizei würde ihn abholen nach 3-monatigem Touristenaufenthalt. Es wäre sowieso ein Pro-Forma-Vertrag, der Herr wohnt dort wo er jetzt ist.
Wäre eine vorzeitige Anmeldung bei der Gemeinde wo das zu verkaufende Haus steht auch möglich bevor der Vertrag notariell beglaubigt ist auch ohne Mietvertrag von mir.