Was machst Du wenn Dein Nachbar dich täuscht und 1 cm auf Dein Grundstück baut?
Als mein Vater damals gebaut hat sagte ihm sein Nachbar, dass er seine Garage nicht an der Grundstücksgrenze bauen sollte sondern daß jeder von beiden 1cm Platz lassen sollte damit zwischen den beiden Garagen eine Styroporplatte von 2cm dicke zu platzieren sei. Mein Vater hat dann den Abstand von 1cm eingehalten und seine Mauer für die Garage hinmauern lassen. Aber statt nun auch 1 cm Platz zu lassen hat der Nachbar nun direkt an unsere Mauer 1cm auf unserem Grundstück seine Garagenmauer erstellt und somit 1cm Breite für seine Garage gewonnen. Wir habe das erst später bemerkt und als wir nach fragen wo denn das Styropor geblieben sei, meinte er das es gar nicht notwendig sei habe er sich nochmals erkundigt. Der Sauhund hat uns tatsächlich belogen und betrogen und solche Spiele hat er andauernd auf Lager gehabt in den darauf folgenden Jahren. Kein Wunder das er von der ganzen Nachbarschaft verspottet wird. Aber was hätten wir noch tun können nachdem die Garagen fertig gemauert waren?
6 Antworten
Also wenn ein Zentimeter Mauerwerk zum lebenslangen Drama wird, dann war das Fundament des Ärgers wohl schon vorher gegossen. Juristisch betrachtet hat euer Nachbar nicht überbaut, sondern sich einfach nicht an eine unverbindliche Nachbarschaftsabrede gehalten. Unschön, ja – aber eben kein Fall für die Abrissbirne, sondern höchstens für ein Gespräch unter Erwachsenen. Wer dabei auf Styroporplatten pocht wie auf ein UNO-Abkommen, zeigt eher, dass es ihm weniger um die Garage als um die moralische Überlegenheit im Kleinkrieg geht - der jetzt auch noch auf Gutefrage in deiner gewohnten Manier zur Schau gestellt wird.
Rechtlich wäre nach Bauabschluss kaum mehr etwas zu machen gewesen – außer man möchte sich der Lächerlichkeit preisgeben, wegen 1 cm einen Prozess zu führen, der mehr kostet als die ganze Styroporplatte jemals wert war. Wer das über Jahre mit sich herumträgt, hat vermutlich ganz andere Baustellen.
Das ist doch Dein Problem, nicht meins. Wird das jetzt ne Plauderstunde? Du bettelst nur um Bestätigung, wie immer.
Das wird eine Frage der zeitlichen Abfolge und des Nachweises, der Informationen sein die du hier zusammengestellt hast.
Ist das so nachweisbar, war der Überbau ja so wohl vorsätzlich, als auch ohne eure Genehmigung und eure Duldung. Dann könntet ihr einen Rückbau fordern.
Wir habe das erst später bemerkt
Diese Dinge haben eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, nachdem du/ihr diesen Überbau bemerkt habt.
Selbst wenn all das so zusammen passt, stellt sich natürlich die Frage ob man sich den ganzen Stress für den einen cm antut, letztlich weiß man ja vermutlich doch nicht wie es endet. Gerichte neigen ja zu vergleichen, und ob ihr wirklich viel gewonnen habt, wenn am Ende eine Überbaurente von ein paar Euro im Jahr rauskommen müsst ihr für euch selber entscheiden.
Natürlich ist es dann traurig zu erleben, wie sich der dreiste Nachbar hier durchsetzt, auf eure Kosten halt.
Ja natürlich lohnt sich kein Prozess...ich wollte nur verdeutlichen was für Nachbarn es gibt die einem dauern verarschen wollen und so ist der schon über 40 Jahre....
So einen Nachbarn haben wir auch, daher kann ich durchaus mitfühlen.
Wir haben uns seinerzeit für den Prozessweg entscheiden, es war zermürbend, nervenaufreibend aber letztlich erfolgreich. Nicht unbedingt, weil wir den Prozess gewonnen haben, sondern weil der Nachbar sein Verhalten danach geändert hat, als er wusste, das er mit uns nicht alles machen kann.
Wobei der Faktor Zeit ist da auch entscheidend. Wenn es bei euch seit 40 Jahren so geht, dann ist ja absehbar, das der Nachbar keine weiteren 40 Jahre sein Unwesen treiben wird.
Alles Gute.
Sobald ihr bemerkt habt, dass der Nachbar 1 cm auf euer Grundstück gebaut hat, hättet ihr einen Vermessungstechniker beauftragen und die Grenzüberschreitung dokumentieren lassen sollen. Mit diesem Beweis hättet ihr rechtlich gegen ihn vorgehen können – etwa auf Beseitigung oder Entschädigung klagen. Auch wenn es „nur“ 1 cm ist, zählt jeder Zentimeter im Baurecht. Nachträglich kann man meist nur noch zivilrechtlich klären, ob ein Überbau entschädigungspflichtig ist oder eventuell geduldet werden muss (§ 912 BGB).
Wie lang liegt denn der Bau zurück?
Das war 1984 glaube ich......
zumal wir uns null auskannten.....
Und warum habt ihr nicht gleich reagiert? Was bringt das Thema nach über 40 Jahren!?
Weil wir uns nicht auskannten und geschockt waren...
Also wenn euch das wirklich so stört könntet ihr natürlich etwas Miete im Jahr von ihm verlangen z.b 50 € Entschädigung oder so
Also 1cm Breite auf einer Gesamtlänge von 10m(?) was bringt das denn nun? Der Nachbar hat ja auch nicht über die Grenze gebaut.
Du kannst nicht lesen....der Nachbar hat das Styropor wegelassen und direkt an unsere Mauer gemauert und ist somit 1 cm auf unserem Grundstück.. Er hat uns belogen und betrogen...
oh man, ja er kann mit dem einen Zentimeter auch richtig viel anfangen....
es geht ums prinzip...würdest dich ja auch beschweren wenn du von 1.000 euro zinsen 10 euro weniger bekommst weil sie dich betrügen oder ?
da würde ich höchstens sagen, da kannst du mal ein Bier drauf ausgeben. Ich rechne nicht alles genau mit meinen Nachbarn, Freunden, Umfeld auseinander.
Was sollte denn das Styropor zwischen den beiden Garagen bewirken?
Wir wußte nicht wie wir daruf reagieren sollten. Zudem waren wir gerade im Baustress...
Vielleicht freundlich darauf hinweisen? Wenn ihr im Baustress gewesen seid, hättet ihr sicher vor Ort die Möglichkeit gehabt dies zu klären.
Heute ist es lächerlich.
Der Nachbar war sogar Polizist..das hätte man von ihm nicht erwartet...
...der cm geht Dir wohl am Arsch vorbei, oder?