Nein, da geht gar nichts automatisch.
Du benötigst den Erbschein und damit gehst du dann zum Amtsgericht, und beantragst die Änderung des Grundbucheintrages.
Vorher solltest du allerdings prüfen, ob auf dem Grundstück noch eine Grundschuld eingetragen ist, und wenn ja, ob diese beglichen ist oder auch nicht.
Du übernimmst die Immobilie schließlich mit allen entsprechenden Belastungen.