Vergewaltigung wird das wohl eher keine gewesen sein.

Was aber sein kann, das du eine Minderjährige sexuell genötigt hast, du hast ihr ja schließlich damit "gedroht" die Beziehung zu beenden.

Das wär dann eine Straftat, wobei dann zu berücksichtigen ist, das du mit 17 unter das Jugendstrafrecht fällst.

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Wenn es dir nur um das von dir beschriebene Happy End ( für dich ) geht, wird dir niemand die absolut zielführenden Tipps geben.

Ansonsten empfehle ich eine kleine Aufmerksamkeit, zB. eine Blume, oder etwas was sie gerne mag.

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Da würde ich ganz einfach ein Inserat aufgeben.

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Lt. DB, kannst du die Fahrt sogar bis zu einem Jahr später antreten:

Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in 3 Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich).

Auf jeden Fall, solltest du einen Nachweis dabei haben, das die Zugbindung aufgehoben worden ist, nebst o.g. Auszug aus der DB eigenen Regelung.

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Führungskraft will keine strafrechtlichen Konsequenzen?

Nachdem ich leider Opfer von massiver körperlicher sexueller Belästigung von einer nicht direkten Führungskraft eines anderen Bereichs auf einem betrieblichen Frühlingsfest geworden bin, habe ich mich zuerst nicht getraut es an die Personalabteilung zu melden. Es ist dann aufgekommen, weil Leute wochenlang in der Arbeit drüber geredet haben und es hat jemand dann aufgegriffen und es offiziell gemeldet hat.

Es sich herausgestellt, dass es noch ein zweites betroffenes Opfer von dieser Führungskraft auf diesem Frühlingsfest belästigt wurde. Die Führungskraft schiebt alles auf den Alkoholrausch und bestreitet alles. Es gibt mittlerweile ein Strafverfahren bei der Polizei und ich habe mir einen Anwalt genommen. Das andere Opfer möchte nichts machen. Die Führungskraft wurde nicht gekündigt und arbeitet normal weiter.

Beim Strafverfahren ist jetzt ein Diversionsangebot für die Führungskraft rausgekommen, die abgelehnt wurde, jetzt hat die Führungskraft aber ein zweites Diversionsangebot bekommen. Bei einer Diversion muss er eine Geldstrafe zahlen und wird nicht verurteilt. Jetzt will mir diese Führungskraft noch genügend Geld zahlen, damit ich meine Ermächtigtung bei der Polizei zurück ziehe und es keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt. Es liegt auch im Interesse von meiner Firma, dass es strafrechtlich abgeklärt wird, weil sie es auch angezeigt haben. Mit dem Rückzug meiner Ermächtigung wurde das Strafverfahren eingestellt werden.

Was soll ich machen?

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Du hast die Anzeige gestellt, Du entscheidest was Du machst.

Ich würde bei der Anzeige bleiben, und von meinem Arbeitgeber erwarten, das er so eine Person aus dem Management entlässt.

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Nein

Pauschal sicher nicht.

In dem speziellen Einzelfall, ist das allerdings eine nachvollziehbare Entscheidung.

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Zieh halt etwas mit langen Ärmeln an, oder lass es so.

Du hast das ja bewusst vor dem Konzert gemacht, und so lass es alle sehen.

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