Nachbar will Garage bauen, direkt an unser Grundstück und wir schaun dann auf eine Mauer?

24 Antworten

9 m lang auf die Grenze --> z. B. in Berlin möglich !!!

BauO Bln: § 6 Abstandsflächen, Abstände Abs. 7:
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m je Wand und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten,

2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlän-ge je Grundstücksgrenze von 9 m,

3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.

Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhal-tenden Bebauung nach den Nummern 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Das hängt davon ab, was der Bebauungsplan vorsieht. In dem Baugebiet, in dem meine Eltern gebaut haben, ist es normal, dass die Garagen sogar direkt ans Nachbarhaus anschließen. Und das sind Einzelhäuser, keine (!) Reihenhäuser.

Schaut in den Bebauungsplan.

Wenn er einen Bauplan/genehmigung hat der zusammen mit dem Hausbau erstellt wurde, darf er. (kommt aber auf den inzw. vergangen Zeitraum an- evtl.muß dann einer neuer Plan eingereicht werden ) Du kannst aber beim zuständigen Bauamt nachfragen und dort Beschwerde einlegen.

Für Garagen gibt es so verrückte Sonderregelungen.

Und ja, meistens ist es so geregelt, daß man ein Gebäude in Größe einer Garage entweder direkt auf die Grenze setzen muß (!) oder einen Abstand von 1 m einhalten muß.

Frag bei Eurer Gemeinde (Rathaus) nach, wie die Regelungen genau sind.

er muß abstand zur grundstücksgrenze halten, das kann aber in jedem bundesland etwas abweichen. einfach im bauamt nachfragen