Was wird denn eigentlich gesucht? Garage, Mietshaus, Werkstattgebäude, Eigentumswohnung, Wassergrundstück, Acker, Stadtvilla ... ???

Anfangen würde ich bei:

  1. immobilienscout24.de
  2. immonet.de
  3. immowelt.de
  4. mk-iservice.com/immobilien-angebote.html
  5. depro-homes.com

Das www davor wird hier als Spam interpretiert, aber ohne geht es auch.

usw. Viel Glück und Erfolg !

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... als erstes die web-Seite von "depro Minus online Punkt de" ansehen und die guten Tipps verinnerlichen, insbesondere die Dia-Show unter "Projekte" "in Realisierung".

Und darauf aufbauend einfach wieder fragen.

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Richtfest im Bundeskanzleramt oder bei Max Mützes EFH ?

Bei den Richtfesten unserer EFH´s geht es immer ganz locker zu. Die Zimmerleute, Bauhandwerke und sonstige Mitwirkende - für die traditionell das Fest als "Dankesagung" veranstaltet wird - tragen ihre "Arbeits-Kluft", die Gäste sollten "baustellengerecht" bzgl. Schuhwerk und Kleidung erscheinen, wenn die anschließende Feier auf der Baustelle/im Rohbau stattfindet (Bierzelt-Bänke, Gerüstbohlen als Tische usw.).

Das werden in der Regel die zünftigsten Feste.

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Du hast mindestens zwei Leiter "angekratz" (Phase/Null oder Phase/Schutzl.) und der Bohrer war die Verbindung (Kurzschluss). Falls du mal viel Strom ziehst, könnte es zu einem Überschlag (Lichtbogen ... Brand) kommen. Unbedingt reparierien - wie mein "Vorredner" schon beschrieben.

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9 m lang auf die Grenze --> z. B. in Berlin möglich !!!

BauO Bln: § 6 Abstandsflächen, Abstände Abs. 7:
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m je Wand und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten,

2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlän-ge je Grundstücksgrenze von 9 m,

3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.

Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhal-tenden Bebauung nach den Nummern 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

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