Rückübertragung von Grundstücken?

1 Antwort

Streng genommen gehört die Garage infolge des Rückkaufes selbst dem Nachbarn, auf dessen Grund sie steht. Er könnte daher auch verlangen, dass du sie auf deine Kosten abreißt, denn da die Garage mit dem Grund fest verbunden ist, kann daran gar kein Dritter Eigentum erworben haben. Im Grunde handelt es sich bestenfalls um eine Duldung.

Nachdem du jedoch bereits mit dem Vorbesitzer einen Pachtvertrag abgeschlossen hattest, hast du offenbar die Fläche gepachtet, auf der sich die Garage befindet. Dieser Pachtvertrag kann jederzeit nach den festgelegten Fristen einseitig gekündigt oder nicht mehr verlängert werden. Probem: Da Pachtflächen frei von eingebrachten Installationen zurückzugeben sind, müsstest du dann deine dort errichtete Garage auf eigene Kosten abreißen.

Nimmt man den Wert deines damaligen Kaufes von 1.800.-- Ostmark, entsprach das maximal DM 900.-- im Jahr 1989, selbst wenn man benevolens die bis dahin aufgelaufen AfA ignoriert. Das wären ca. € 452.--, und mit der AfA 30 Jahre später ziemlich genau € 0.-- Restwert.

Daher solltest du das Angebot m. E. lieber annehmen. Billiger wird es nicht.