Grundstück in Ostdeutschland geerbt, das von Fremden genutzt wird?
Meine Mutter erbte anteilig ein Grundstück in der Nähe von Leipzig. Ihre Eltern wurden nach ihrer Flucht enteignet, irgendjemand baute auf diesem Grundstück Garagen und nahm eine Hypothek auf. Die Garagen werden von einer Verwaltung betreut, die kassieren auch die Pacht, die Grundsteuer muss von meiner Mutter und den Miterben bezahlt werden. Ein Eintrag im Grundbuch kann angeblich nicht vorgenommen werden, da eine Miterbin verschollen ist.
Alle Versuche eine Auskunft zu erhalten, sind bisher ins Leere gelaufen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Zwangsenteignung und dann Rückgabe? Es sind nur Garagen, keine Wohnhäuser oder ähnliches. Die Verwaltung gibt auch keine Auskunft.
4 Antworten
Da wirst Du alleine nicht weiterkommen. Such´ dir einen örtlich ansässigen Rechtsanwalt, der deine Interessen vertritt.
Wenn die Großeltern enteignet worden wären: hätte deine Mutter jetzt kein Grundstück geerbt.
Die Garagenpacht war in Ostdeutschland nicht ungewöhnlich. Hier gibt es aber in der Regel auch Verträge zwischen Grundstückseigentümer und Garageneigentümer ( deine Verwaltung) - hier sollte man dann mal die Unterlagen der Großeltern durchsuchen. Die Garage ist dann auch nicht Teil des Erbes, vergleichbar mit dem Erbbaurecht. Warum sollte die Verwaltung dich unterstützen? Wäre so, wenn du eine vermietete Wohnung erbst und den Mietvertrag nicht findest- den würde der Mieter dir auch nicht zwingend zur Verfügung stellen.
Das Thema ist aber so speziell, hier solltest ihr euch einen Anwalt in Leipzig suchen - der sich mit dem Thema auskennt.unterstützen
Für den verschollenen Miterben- müsste dann evtl. eine Pflegschaft beantragt werden, - erfordert viele Nerven, Zeit und Geld - müssen die bekannten Erben sich kümmern. Solange nicht alle Erben mit Personalausweis das Erbe angenommen haben- gibt es keinen Erbschein. Ohne Erbschein keine Berichtigung des Grundbuches.
Hoffentlich hat sich die Annahme dieser Erbschaft gerechnet.
da kann so einiges nicht stimmen. Über 30 Jahre nach der Wende sollten diese Fälle eigentlich alle abgeschlossen werden. Wenn der Erbfall eintritt, wird automatisch die Erbengemeinschaft eingetragen. daher Rechtsanwalt
Hallo,
die fehlende Miterbin kann durch ein Aufgebotsverfahren ersetzt werden. Details kannst du bei einem örtlichen Notar erfahren.