Grundstück Verkäufer verweigert geldannahme?

7 Antworten

In Ergänzung zu den aufschlussreichen Kommentaren unter Berfex49 und lesterb42:

Da du offenbar immer noch am Eigentumswechsel der Immobilie interessiert bist: stell sicher, dass deine Auflassungsvormerkung VOR dem anderen Erwerber eingetragen wurde. ( Rangreihenfolge).

Dann sprichst du bei Notar und Anwalt die Möglichkeit einer Hinterlegung an:

https://www.lecturio.de/magazin/hinterlegung-§§-372-ff-bgb/

Sofern dein Anwalt dir nach einem Jahr diesen Vorschlag nicht gemacht hat und dies nach der Verordnung deines Gerichtsbezirkes eine Möglichkeit wäre: kein Kommentar.

Interessant wird dann allerdings, wenn tatsächlich eine weitere Auflassungsvormerkung zu Lasten der Immobilie eingetragen wäre: die verschwindet auch bei Eigentumswechsel nicht. Dann hast du das nächste Problem.

Hat dein Anwalt sichergestellt, dass durch die Nichtbekanntgabe der Kontodaten durch Verkäufer dein - im Vertrag vermutlich verankerter Verzug abgewehrt wurde?

Ich persönlich würde vermutlich aber eher den Weg der Schadenersatzklage wählen.

galatasaray1995 
Fragesteller
 30.06.2020, 00:43

Denke ebenfalls so. Aber diesmal mit nem anderen Anwalt.

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Das ist sein Pech, wenn er das Geld nicht annimmt.

Nach dem Notartermin kann er nicht mehr zurücktreten.

Der Kauf ist rechtlich auch zustande gekommen, wenn ihr säumig seit oder mit der Zahlung im Verzug, deshalb brauchst du nicht auf die Schnelle irgendwo hin zu überweisen.

Bleib entspannt.

Ein Anwalt ( nicht der beurkundende Notar, das ist jetzt nicht erlaubt) sollte jetzt die Herausgabe der Sache, sprich Übergabe schriftlich einfordern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mehrere eigene Immobilien und Vermietung
r wie könnte ich herausfinden, ob die Kontodaten dem Verkäufer gehört.

Die Bankverbindung ist im Kaufvertrag angegeben.

Wenn ich einfach das Geld überweise ohne Schutz und Sicherheit, dann wäre das Geld für immer weg.

Natürlich ist das Geld weg, dafür hast du aber das Grundstück. Sieht der Vertrag vor, dass du nachweisen kannst, dass du bezahlt hast?

Das hört sich alles nach langem Rechtsstreit an, der nervig und teuer werden kann.

Versuch einmal Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und finde heraus, was er wirklich will. Geld ist ggf. ein Problemlöser.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler
galatasaray1995 
Fragesteller
 29.06.2020, 07:23

Leider steht im Kaufvertrag lediglich, die Bankverbindung wird noch vom Käufer genannt, wir haben es so akzeptiert, da der Verkäufer meinte, dass er ein neues Konto öffnen möchte und wir das Geld dahin überweisen sollen. Ja Geld ist zwar ne Lösung doch er fordert das 3 fache was er vorher wollte und sowas sehe ich als Erpressung bzw betrug.

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lesterb42  29.06.2020, 07:26
@galatasaray1995
er fordert das 3 fache was er vorher wollte

Das geht natürlich nicht.

Um was für ein Grundstück handelt es sich? Wie hoch ist der Kaufpreis? Was wollt ihr mit dem Grundstück?

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galatasaray1995 
Fragesteller
 29.06.2020, 07:28
@lesterb42

Grundstück mit nem Bungalow drauf. Der Kaufpreis ist sehr niedrig ca 70.000 eur. Jetzt verlangt er 200.000 Euro.

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lesterb42  29.06.2020, 07:29
@galatasaray1995

Ist das so ein Geschäft, bei dem nur ein Teil des Kaufpreises im Kaufvertrag auftaucht?

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galatasaray1995 
Fragesteller
 29.06.2020, 07:33
@galatasaray1995

Wir haben uns ja selbst gefragt wieso er es so billig verkaufen wollte. Seine Aussage war, dass er dringend das Geld braucht und ins Ausland ziehen will. Und 3 Tage später nach Vertragsabschluss kommt er mit der Aussage, dass er ein anderen Käufer gefunden hat, der mehr bietet und an ihn verkaufen will und uns wollte er Geld anbieten damit wir aus dem Vertrag zurücktreten sollen.

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lesterb42  29.06.2020, 07:38
@galatasaray1995
uns wollte er Geld anbieten damit wir aus dem Vertrag zurücktreten sollen.

Nimm das Geld. Mit dem Bungalow kann er machen was er will, solange er noch Eigentümer ist. Ihr handelt euch nur Ärger ein.

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Ich würde an deiner Stelle um die Nennung der Bankdaten bitten und dazu schreiben, dass du auf die Abwickung des Kaufs bestehst.

Der Verkäufer kann jetzt nicht an jemand anderen verkaufen. Denn der Notar lässt eine Auflassungvormerkung im Grundbuch eintragen, und damit kann der Verkäufer nicht mehr an jeman anderen verkaufen. Außerdem ist ein notarieller Vertrag bindend, dieser kann nicht mehr widerrufen werden.

galatasaray1995 
Fragesteller
 29.06.2020, 14:41

Die Aufforderung wurde schon gestellt. Leider keine Reaktion. Da hilft wirklich nur noch Klagen oder? Wisst ihr ungefähr wie lange der Rechtsstreit dauern könnte?

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Renick  29.06.2020, 16:49
@galatasaray1995

Wende dich bitte zunächst an den Notar, der den Kaufvertrag mit euch gemacht hat. Dieser hat die Aufgabe, zu vermitteln, bis alles vollständig erfüllt ist. Dafür wird der Notar bezahlt. Der Notar kann dann auch die gerichtlichen Schritte veranlassen wenn nötig.

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Ronox  30.06.2020, 00:33
@Renick
Der Notar kann dann auch die gerichtlichen Schritte veranlassen wenn nötig.

Da wird sich der Notar freuen, wenn er plötzlich für eine Partei einseitig Vertreter spielen soll.

Nein, das wird der Notar nicht machen, da ist nicht seine Aufgabe, sondern Sache der Parteien.

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Renick  30.06.2020, 07:15
@Ronox

Klar wird der Notar auf die Erfüllung des Vertrags hinwirken. Wenn der Käufer nicht zahlen würde, würde er ja auch die Zwangsvollstreckung veranlassen.

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Ronox  30.06.2020, 12:09
@Renick

Jetzt betreibt er auch noch die Zwangsvollstreckung. Wird ja immer besser.

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Du könntest beim Notar anfragen, ob ihm auch eine Hinterlegung des Geldes beim Amtsgericht wegen Annahmeverzug genügen würde, damit er die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragt. Normalerweise muss laut Kaufvertrag jedoch der Verkäufer den Geldeingang bestätigen oder der Käufer die Zahlung nachweisen. Die Hinterlegung könnte man noch unter letzteres subsumieren, der Notar wird aber vermutlich vorsichtig dabei sein. Wenn der Verkäufer die Vollmachten widerruft, bringt das aber auch nichts.

Wenn alles nichts hilft, musst du auf Erfüllung klagen.