Ohne die Testamente im Wortlaut kann man das nicht abschließen beurteilen. Nach deinen Schilderungen hast du deine Mutter aber allein beerbt. Im Regelfall konnte dein Vater das gemeinschaftliche Testament auch nicht mehr zu Gunsten deines Halbbruders abändern. Das müsste man aber auch in der Gesamtschau betrachten. Vermutlich war das nur als Verfügung des Erstversterbenden gedacht.

Konnte er es wirksam abändern, dann ist es möglich, dass Pflichtteilsansprüche deines Vaters am Nachlass deiner Mutter nun auch an deinen Halbbruder weitervererbt wurden. Aber die sind bei normalem Gang der Dinge bereits verjährt. Oft gibt es bei solchen Testamenten ohnehin bereits einen Pflichtteilsverzicht.

...zur Antwort

Ich hab beide Karten, aber mehr aus Gewohnheit. Habe noch nie erlebt, dass die Visa abgelehnt wird.

...zur Antwort

Das Geld steht der Eigentümerin, also der Tochter zu. Natürlich besteht aber die Gefahr der Veruntreuung, da die Mutter es grundsätzlich verwaltet.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, der Mutter den Zugriff zu verwehren. Zum Beispiel durch eine Dauertestamentsvollstreckung bis zur Volljährigkeit der Erbin. Es ist auch möglich, der Mutter die Vermögenssorge für die Erbschaft zu entziehen.

Auf jeden Fall beraten lassen, damit das Ganze rechtssicher zu Papier gebracht wird.

...zur Antwort

Du meinst wahrscheinlich den Beklagten im Zivilprozess. Einen Angeklagten gibt es nur im Strafverfahren.

Der Kläger muss die Gerichtskosten vorstrecken und haftet auch seinem Anwalt gegenüber für dessen Vergütung. Nach Beendigung des Verfahrens kann man im Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten gegen den unterliegenden Beklagten gerichtlich festsetzen lassen. Der Beschluss ist auch gleichzeitig ein Titel.

In Detail ist das Ganze deutlich komplexer, aber so läuft es im Grundsatz ab. Im Strafverfahren läuft es auch etwas anders, da Kläger normalerweise nur die Staatsanwaltschaft ist. Bei Nebenklägern oder gar der Privatklage liegt der Fall auch etwas anders.

...zur Antwort

Das war hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums schon immer so. Jeder Wohnungseigentümer ist zugleich Miteigentümer des Grundstücks inkl. allem darauf, was nicht Sondereigentum ist.

...zur Antwort

Wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt, spielt die Begründetheit der Forderung keine Rolle mehr, da diese tituliert ist. Man hätte sich damals wehren müssen als der Vollstreckungsbescheid zuging.

...zur Antwort

Als letztes Mittel kannst du auch das Eigentum daran aufgeben. Aber ich persönlich würde es wohl einfach behalten.

...zur Antwort

Abgedeckt werden im Regelfall nur Verfügungen, die nicht eröffnet wurden. Zum Beispiel vom überlebenden Ehegatten, wenn es ein gemeinschaftliches Testament ist.

Ohne das Testament kann man nichts näheres dazu sagen. Es ist auch möglich, dass das Gericht einen Fehler gemacht hat.

...zur Antwort

Relativer simpler Fall: Die Freundin ist Alleinerbin mit allem was dazu gehört. Vermögen und Schulden gehen auf sie über und sie kann eine riesen Summe Erbschaftsteuer zahlen. Deswegen ist es im Regelfall nicht sonderlich schlau, sie im Testament zur Alleinerbin zu machen. Vorher heiraten wäre ggf. eine Lösung.

Geschwister haben generell kein Pflichtteilsrecht.

...zur Antwort

Nietzsche ist vom Stil nicht einfach zu lesen. Einen Einsteiger kann das schnell abschrecken. Daher würde ich es zumindest zum Start nicht empfehlen.

...zur Antwort

So pauschal kann man das immer schlecht sagen, da das auf den Einzelfall ankommt, aber mit etwa 2000 Euro an Notar und Grundbuchamtskosten würde ich schon rechnen bei einem Wert von 150.000 Euro. Kann aber auch drüber liegen, wenn noch eine Grundschuld dazu kommt. Auf der anderen Seite kann man beim Verkauf innerhalb der Familie aber auch manchmal Geld sparen. Oft wird z. B. auf eine Vormerkung verzichtet.

Ob Grunderwerbsteuer anfällt, müsste man auch noch schauen. Seid ihr bislang zum Beispiel eine Erbengemeinschaft, entfällt diese bei der Erbauseinandersetzung.

Wer die Kosten trägt, kann frei vereinbart werden. Im Regelfall trägt diese aber natürlich der Käufer.

...zur Antwort
Warum sind Gesetze der Usa nicht einheitlich bei grossen Stafttaten wie zum Beispiel Vergewaltigung?

Bei dem Bundesstaat wo mein Mann herkommt. ( Texas )

Ist es so das Vergwaltiger eine Mindeststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe bis lebenslänglich .

Todesstrafe bei Vergewaltigung abgeschafft.

Abtreibungen darf man in Texas nicht, auch nicht bei Vergewaltigung zählt als Mord.

( Mein Mann ist für eine Legalisierung der Abtreibung in Texas für Vergewaltigungen über 70 % der Texaner lehnen es ab )

Louisiana Mindestrafe 10 Jahre bis Lebenslänglich. Seit 2024 Kastration möglich. ( wird soviel ich weiß nur bei Kinderfi.... eingesetzt ) und bis 2009 war sogar Hinrichtung möglich auch nur bei Kinderfi.....

Abtreibung so wie in Texas komplett verboten.

Florida Mindestrafe 8 Jahre bis Lebenslänglich

Todesstrafe für Vergewaltigung noch in Kraft.

Abtreibung unter bestimmten Umständen und mit Begründung bis zur 6. SSW erlaubt

Abtreibung bei Vergewaltigung bis zur 15. SSW erlaubt.

New York

Mindestrafe 1 Jahr bis lebenslänglich. Einzigen Bundesstaat wo es zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Geldstrafe auch möglich.

Abtreibung bis zur 24. SSW ohne Begründung erlaubt.

Alle Staaten habe ich jetzt nicht, sondern nur wichtige damit man es sieht. Wieso ist man sich da auch einheitlich. So wie in Deutschland

( ja in Deutschland hat auch jeder Bundesländern eigene Regeln usw. Aber bei Mord, Vergewaltigung, Abtreibung usw ist die Strafe bzw Gesetze überall gleich ist egal ob man in Bayern, Nrw oder Sachsen ist )

Und nein mein Mann weiß es auch nicht. Er würde aber das Gesetz nach Lousiana Prinzip landesweit einführen. Den Abtreibungsgesetz von New York verbieten und es von Florida einführen, das man bei Vergewaltigung abtreiben darf.

...zum Beitrag

Weil die USA, wie Deutschland, förderal gegliedert sind. In Deutschland haben die Bundesländer auch weitgehende Gesetzeskompetenzen. Aber die Gesetzeskompetenz für das Strafrecht liegt beim Bund. Anders als offenbar in den USA. Das wird wohl historische Gründe haben. Vermutlich wollte man die damals bei Gründung der USA nicht an den Bund abgeben.

...zur Antwort

Theoretisch ist das machbar, in der Praxis aber mit einigen Schwierigkeiten verbunden, da beide Kaufverträge in demselben Zeitraum abgeschlossen und abgewickelt werden müssen. Auch aus Notar- und Bankensicht etwas komplexer als ein Standardfall. Zudem hat man ein erhöhtes Risiko. Beispielsweise falls der andere Käufer nicht (rechtzeitig) zahlt.

...zur Antwort

Ich kenne zwar nicht die Gesetze in der Schweiz, aber auch dort wird eine Forderung nicht nach gerade einmal einem halben Jahr verjähren. Juristisch betrachtet ist das kein sonderlich langer Zeitraum.

...zur Antwort

Das Verfahren soll gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Wird der Betrag nicht gezahlt, dann kommt es zum regulären Verfahren und das kann entweder in einer Verurteilung oder in einem Freispruch enden. Auf jeden Fall solltest du dich hier schnell von einem Strafverteidiger beraten lassen, wie du vorgehen solltest.

...zur Antwort