aber ich verstehe nicht warum die deren Namen ändern dürfen und andere nicht.

Die Antwort ist ganz einfach: Weil es für die besondere gesetzliche Regelungen gibt.

gibt es irgendwie Möglichkeiten den vollen namen zu ändern? Mir ist schon klar WENN es möglich ist, das es bis 1000€ euro werden kann, das ist es mir aber wert.

Wie kommst du darauf, dass das teuer ist? Wenn die Voraussetzungen nach dem Namensänderungsgesetz gegeben sind, dann kannst du den Namen ändern. Die Frage ist, ob das hier gegeben ist.

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Spätestens ab 2026 müssen ja die Zinsen für die Schulden bezahlt werden. 

Was? Du meinst Staatsschulden? Seit Bestehen der BRD werden Zinsen darauf gezahlt.

Dafür reichen die Steuereinnahmen nicht aus, die reichen ja jetzt schon nicht für Renten, Krankenversicherungen und andere Pflichtaufgaben

Das letzte Mal als ich nachgesehen habe, war Deutschland nicht insolvent.

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Rechtlich Erlaubt Wohnung?

Hallo, ich habe letztes Jahr im Juni eine Wohnung gekauft in einem Mehrfamilienblock. Die Wohnungen wurden von einem Makler verkauft, der mit dem Bauleiter zusammen arbeitet, und ich habe den Parkplatz 19 laut Plan direkt vor meiner Wohnung gekauft so dass ich über den Garten in die Wohnung kann, welches die Empfehlung vom Makler war. Ein paar Wochen darauf. War ich auch beim Notar mit dem Verkäufer der Neubauwohnungen und in diesen Notarvertrag ist auch ein Plan mit dem Parkplätzen, auf dem es anzeigt. Dass die Nummer 19 direkt vor meiner Wohnung ist beziehungsweise Garten. Heute kam Der Bauleiter auf mich zu und wies mich darauf hin, dass ich am falschen Parkplatz stehe. Ich meinte darauf hin, dass dies nicht sein kann. Dass laut Notarvertrag und Plan, dass mein Parkplatz ist. Der Mann hat mir daraufhin einen neuen Plan gezeigt. Wo ein Parkplatz mehr zu sehen ist und darauf hin sich auch die ganzen Parkplätze verschoben haben und mein Parkplatz meiner Wohnung ist, sondern sich eins nach rechts verschoben hat und mein Parkplatz jetzt vor einem anderen Gartenwingang ist. Ich habe ihm daraufhin erklärt, dass ich diesen Plan noch nie gesehen habe. Und mir auch nicht gesagt wurde, dass mein Parkplatz sich verschiebt, da ich ja laut Notarplan den direkt vor meiner Wohnung gekauft habe.

jetzt Problem, dass der Parkplatz vor meiner Wohnung verkauft wurde und da habe ich rechtliche Chancen irgendwie mein Parkplatz wieder zu bekommen beziehungsweise eine Entschädigung etc.

Vielen dank ich vorraus

Der grüne plan ist der laut notarvertrag der andere ist der neue den ich vor heute noch nie gesehen hab

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Rechtlich maßgeblich ist, was in der Teilungserklärung steht bzw. was im Grundbuch eingetragen ist (dort wird u. a. auf die Teilungserklärung Bezug genommen). Grundsätzlich selbst dann, wenn die tatsächlich Bauausführung anders ist. Aber das ist ein kompliziertes Thema. Du solltest also in dein aktuelles Grundbuch schauen, was dort steht und auf welche Unterlagen Bezug genommen wird und diese alle sichten.

Möglich ist es aber, wenn der Bauträger ordentlich gearbeitet hat, dass er eine Änderung der Teilungserklärung in das Grundbuch hat eintragen lassen, so dass sich dein Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum (je nachdem) verschoben hat. Oft wird hierfür im Kaufvertrag eine Vollmacht erteilt. Denn ohne deine Zustimmung funktioniert das nicht mehr, nachdem die Vormerkung nach Kaufvertragsabschluss in das Grundbuch eingetragen wurde. Nach Eigentumsumschreibung auf dich sowieso nicht mehr. Die Zustimmung kann dann mit der Vollmacht erteilt werden.

Solche gravierenden Änderungen bedürfen aber immer einer Absprache mit dem Käufer durch den Bauträger. Ansprüche des Käufers sind nicht ausgeschlossen, wenn der Bauträger ohne Rücksprache Änderungen vornimmt. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Ohne Kaufvertrag und sonstige Unterlagen kann man das nicht beurteilen. Ggf. kannst du einen Rechtsanwalt beauftragen.

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Indem man genug Rücklagen hat oder das eben vertraglich vereinbart.

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Grundsätzlich sind Privatkredite nichts Unseriöses, aber hier klingt das ziemlich stark nach einem Betrugsversuch, da eine Vorleistung verlangt wird. Außerdem natürlich diese sehr künstlich klingende Vorstellung. Wahrscheinlich schlecht übersetzt.

Eine Ausweiskopie kann man von überall herbekommen. Das heißt gar nichts.

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Nein

Ich glaube nicht, dass man "Schlimmheit" objektiv messen kann. Wenn man das aber an den Opferzahlen festmachen möchte, dann gibt es durchaus einige Ereignisse, die eine höhere Opferzahl forderten.

Den ersten Weltkrieg würde ich aber sowieso ausklammern. Auch wenn man sich darüber streiten kann, sehe ich hier nicht die alleinige Kriegsschuld Deutschlands.

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Das sollte kein Dauerzustand sein. Ich mein als Student war das bei mir auch nicht anders, aber wenn man Vollzeit arbeitet, dann sollte man diesen Zustand nicht dauerhaft hinnehmen. Je nachdem sollte man entweder an den Ausgaben oder an den Einnahmen arbeiten (oder beides).

Erstmal ein kleines Sicherheitspolster aufbauen. Dann wird man sofort merken, dass es einem besser geht, weil mehr Sicherheit da ist und man sich nicht ständig darüber Gedanken machen muss.

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Es gibt nicht einen ETF, sondern tausende. Folglich wird auch die Antwort auf deine Fragen davon abhängen, um welche ETF es überhaupt geht.

Aber auch dann sind kurzfristige Prognosen fast unmöglich. Niemand kann sicher sagen, wie es in einem Jahr aussieht.

Ob Einmalinvestitionen sinnvoll sind oder ob man das lieber in Tranchen aufteilt, darüber streiten sich die Gelehrten. Ich persönlich glaube, dass das keinen wirklichen Unterschied macht.

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Komm, ernsthaft?

Das ist natürlich ein billiger Scam-Versuch.

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Eine Vorpfändung (§ 845 ZPO) erfolgt manchmal vor der richtigen Pfändung. Die richtige Pfändung muss innerhalb eines Monats erfolgen. Aber auch hierfür benötigt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel. D.h. du hast offenbar Schulden irgendwo und der Gläubiger hat sich einen Titel beschafft.

Als Gläubiger würde ich auch eine Lohnpfändung machen. Dafür muss er aber erst einmal den Arbeitgeber kennen.

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Erbengemeinschaft, wie viel bekommt jeder?

Der Bruder meines Opas ist im letzten Jahr verstorben und hat nur eine Lebensgefährtin mit der er die letzten 30 Jahre zusammengelebt hat. Zur Hochzeit kam es nie und ein Testament ist nicht vorhanden.

Der Verstorbene hinterließ ein Bankkonto mit knapp 100.000€ und die Lebensgefährtin bekommt davon 0%.

Die beiden Elternteile sind bereits verstorben und derzeit leben noch 2 Halbgeschwister (kommen vom Stiefvater mit dem die Mutter verheiratet war) sowie seine zwei Geschwister Mütterlicherseits (darunter auch mein Opa). Laut Gericht sieht die Verteilung folgendermaßen aus.

Die Halbgeschwister bekommen genauso viel wie die Vollgeschwister, demnach also alle 4 jeweils 1/8 des Gesamterbsatzes. Soweit ich das richtig verstanden habe, bekommen die beiden Geschwister noch den Erbteil der Mutter, also werden die 50% nochmal in 25% aufgeteilt, sodass beide jeweils ein Anteil von 1 37.5% erhalten.

Da wir im engen Verhältnis mit der Lebensgefährtin des verstorbenen sind, haben sich die beiden Geschwister darauf geeinigt, Ihr Erbe jeweils um die hälfte mit der Lebensgefährtin zu teilen, damit sie nicht leer ausgeht.

Umso ärgerlicher ist es, das die beiden Kinder des Stiefvaters ebenfalls Erbberechtigt sind, obwohl sie sich von Anbeginn nicht verstanden und gemocht haben. Mein Opa und seine Schwester haben dagegen eine Klage eingereicht und die Klage wurde vom Gericht mit der Begründung: "Auch Halbgeschwister haben ein Erbrecht, sofern kein Testament vorhanden ist" abgewiesen. Schöner Staat, in dem wir Leben.

Mein Opa fragt sich jetzt natürlich, mit was genau er da rechnen kann und ob die Angabe auch korrekt ist, das die beiden Geschwister noch den Erbteil der Mutter um die 50% bekommen oder ob die Halbgeschwister auch in diesem Fall was von den 50% abbekommen.

Über jede noch so kleine Aufklärung eurerseits würde ich mich freuen.

MFG

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Schöner Staat, in dem wir Leben.

Wie Bitte? Das ist eben die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Auch die Halbgeschwister sind mit dem Verstorbenen verwandt. Was soll das Gericht daran ändern? Das wäre Rechtsbeugung.

Man hatte ja genug Zeit, ein Testament zu errichten. Aber lieber die Schuld bei anderen suchen.

Mein Opa fragt sich jetzt natürlich, mit was genau er da rechnen kann und ob die Angabe auch korrekt ist, das die beiden Geschwister noch den Erbteil der Mutter um die 50% bekommen oder ob die Halbgeschwister auch in diesem Fall was von den 50% abbekommen.

Die Erbquote richtet sich nach § 1925 BGB, insbesondere relevant hier Absatz 3:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1925 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
(2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.
(3) Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge nach den für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so erbt der überlebende Teil allein.
(4) In den Fällen des § 1756 sind das angenommene Kind und die Abkömmlinge der leiblichen Eltern oder des anderen Elternteils des Kindes im Verhältnis zueinander nicht Erben der zweiten Ordnung.
  1. Eigentlich wäre der Uropa Erbe zu 1/2. Dieser ist aber vorverstorben, also teilen sich dessen Erbteil seine Kinder. Das sind, wenn ich das richtig verstanden habe, dein Opa und ein weiteres Kind. Also bekommen diese zwei schonmal jeweils 1/4 Erbteil.
  2. Eigentlich wäre die Uroma Erbe zu 1/2. Diese ist aber auch vorverstorben. Diese hatte insgesamt 4 Kinder (sofern korrekt verstanden). Diese 4 Kinder teilen sich den 1/2 Erbteil, so dass jedes Kind 1/8 erhält.
  3. Ich gehe davon aus, dass keine anderen Geschwister vorverstorben sind. Anderenfalls treten deren Abkömmlinge an deren Stelle.
  4. Damit bekommen im Ergebnis die zwei Halbgeschwister je 1/8. Und die anderen zwei je 3/8.
  5. Das sind intern die Erbquoten. Die Erbengemeinschaft muss sich dann noch auseinandersetzen, sich also über die Verteilung des Nachlasses einigen. Wenn nur Geldvermögen vorhanden ist, dann geht das relativ einfach über die Erbquote, wenn nichts auszugleichen ist (z. B. ggf. Schenkungen).
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Nur weil du das Grundstück privatrechtlich erworben hast (was übrigens erst nach Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht, vollzogen und geschützt wird), heißt das nicht, dass dieser Grund dem Territorium des Staates entzogen ist. Natürlich kannst du trotzdem deinen Staat ausrufen, nur bringt dir das nichts, wenn niemand diesen Staat anerkennt. Und natürlich wird sich die Bundesrepublik dagegen wehren, wenn du plötzlich Staatsgebiet annexierst. Das ist ein feindseliger Akt, wie ein Krieg.

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Das ist eine völlig normale Konstellation. Entweder man berücksichtigt die weitere Nutzung direkt beim Kaufpreis oder man vereinbart ein Nutzungsrecht mit Nutzungsentgelt (quasi Miete ohne Mietvertrag zu sein) bis zu einem gewissen Zeitpunkt. Danach kann notfalls zwangsgeräumt werden (keine vorherige Klage notwendig, wenn eine entsprechende Unterwerfung im Vertrag aufgenommen wird).

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Man müsste das ganze Testament lesen und auslegen. Rein vom Wortlaut könnte aber eine bedingte Nacherbfolge angeordnet sein (falls er kinderlos verstirbt). In diesem Fall kann der Onkel gegenüber den potentiellen Nacherben nicht wirksam über das Grundstück verfügen.

Könnte aber auch ein Nachvermächtnis sein, dann gelten ein wenig andere Regeln.

Vererben kann er es auch nicht, sollte Nacherbfolge bestehen, da die Grundstücke dann nicht zu seinem Nachlass gehören, sondern immer noch zum Nachlass des Opas.

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Ein Richter ist kein Beamter, auch wenn es ein ähnliches öffentlich-rechtliches Verhältnis ist. Als Richter gründet man auch nicht nebenbei eine Anwaltskanzlei, sondern ist Richter.

Nebentätigkeiten sind fast alle genehmigungspflichtig.

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Das nennt man Kontoführungsgebühren und die sind mit der Grund, warum so viele Kunden, den Sparkasse und anderen klassischen Banken den Rücken kehren. Bei den meisten Direktbanken hast du keine Kontoführungsgebühren.

Es ist ja schon generell dreist, dass die auch noch Geld dafür verlangen, dass du ihnen dein Geld gibst und sie damit auch noch arbeiten können.

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