Der Bruder meines Opas ist im letzten Jahr verstorben und hat nur eine Lebensgefährtin mit der er die letzten 30 Jahre zusammengelebt hat. Zur Hochzeit kam es nie und ein Testament ist nicht vorhanden.
Der Verstorbene hinterließ ein Bankkonto mit knapp 100.000€ und die Lebensgefährtin bekommt davon 0%.
Die beiden Elternteile sind bereits verstorben und derzeit leben noch 2 Halbgeschwister (kommen vom Stiefvater mit dem die Mutter verheiratet war) sowie seine zwei Geschwister Mütterlicherseits (darunter auch mein Opa). Laut Gericht sieht die Verteilung folgendermaßen aus.
Die Halbgeschwister bekommen genauso viel wie die Vollgeschwister, demnach also alle 4 jeweils 1/8 des Gesamterbsatzes. Soweit ich das richtig verstanden habe, bekommen die beiden Geschwister noch den Erbteil der Mutter, also werden die 50% nochmal in 25% aufgeteilt, sodass beide jeweils ein Anteil von 1 37.5% erhalten.
Da wir im engen Verhältnis mit der Lebensgefährtin des verstorbenen sind, haben sich die beiden Geschwister darauf geeinigt, Ihr Erbe jeweils um die hälfte mit der Lebensgefährtin zu teilen, damit sie nicht leer ausgeht.
Umso ärgerlicher ist es, das die beiden Kinder des Stiefvaters ebenfalls Erbberechtigt sind, obwohl sie sich von Anbeginn nicht verstanden und gemocht haben. Mein Opa und seine Schwester haben dagegen eine Klage eingereicht und die Klage wurde vom Gericht mit der Begründung: "Auch Halbgeschwister haben ein Erbrecht, sofern kein Testament vorhanden ist" abgewiesen. Schöner Staat, in dem wir Leben.
Mein Opa fragt sich jetzt natürlich, mit was genau er da rechnen kann und ob die Angabe auch korrekt ist, das die beiden Geschwister noch den Erbteil der Mutter um die 50% bekommen oder ob die Halbgeschwister auch in diesem Fall was von den 50% abbekommen.
Über jede noch so kleine Aufklärung eurerseits würde ich mich freuen.
MFG