Person A und Person B erben vor 10 Jahren gemeinsam ein Haus. Person B wird von Person A ausgezahlt.
Person A ist Erwerber, Person B ist Veräußerer.
In dem Vertrag ist folgende Klausel festgehalten:
"Sollte der Erwerber den Grundbesitz ganz oder teilweise veräußern, bevor er und seine Ehefrau verstorben sind, so ist er verpflichtet, an den Veräußerer vom dabei erzielten Erlös oder nach Wahl des Berechtigten vom Verkehrswert die Hälfte des Betrages in Geld auszuzahlen, um den der Erlös oder - bei entsprechender Wahl des Berechtigten - der Verkehrswert den Betrag von xxx€ übersteigt."
Person A will nun seinen Nachlas regeln, und dabei bereits vorzeitig Teile des Grundbesitzes an Kinder und Ehefrau überschreiben. Laut Notar würde jedoch in dem Fall bereits die Klausel greifen, weil dies als Veräußerung zu werten wäre.
Frage: Wenn eine innerfamiliäre Überschrift bereits eine Veräußerung ist, was wäre wenn der Erwerber verstirbt und der Grundbesitz dann in Teilen an die Ehefrau und Kinder geht, ist die Klausel dann hinfällig?
So wie ich das verstehe ist Klausel hinfällig sobald der Erwerber verstorben ist. Wenn die Ehefrau dann noch lebt und sie dann den Grundbesitz veräußern würde, so würde der Veräußerer keinen Anspruch mehr haben, oder?