Beim Vermessungsamt. Oft auch öffentlich im Internet abrufbar.
Ohne die Testamente im Wortlaut kann man das nicht abschließen beurteilen. Nach deinen Schilderungen hast du deine Mutter aber allein beerbt. Im Regelfall konnte dein Vater das gemeinschaftliche Testament auch nicht mehr zu Gunsten deines Halbbruders abändern. Das müsste man aber auch in der Gesamtschau betrachten. Vermutlich war das nur als Verfügung des Erstversterbenden gedacht.
Konnte er es wirksam abändern, dann ist es möglich, dass Pflichtteilsansprüche deines Vaters am Nachlass deiner Mutter nun auch an deinen Halbbruder weitervererbt wurden. Aber die sind bei normalem Gang der Dinge bereits verjährt. Oft gibt es bei solchen Testamenten ohnehin bereits einen Pflichtteilsverzicht.
Ich hab beide Karten, aber mehr aus Gewohnheit. Habe noch nie erlebt, dass die Visa abgelehnt wird.
Weil das damals Teil einer guten Rede war. In abgespeckter Variante machen Politiker das heute auch noch. Hat auch eine Tradition, die zumindest bis in die Antike zurückgeht.
Das Geld steht der Eigentümerin, also der Tochter zu. Natürlich besteht aber die Gefahr der Veruntreuung, da die Mutter es grundsätzlich verwaltet.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, der Mutter den Zugriff zu verwehren. Zum Beispiel durch eine Dauertestamentsvollstreckung bis zur Volljährigkeit der Erbin. Es ist auch möglich, der Mutter die Vermögenssorge für die Erbschaft zu entziehen.
Auf jeden Fall beraten lassen, damit das Ganze rechtssicher zu Papier gebracht wird.
Ja, da nicht öffentlich. In der eigenen Wohnung darf man fast alles machen.
Du meinst wahrscheinlich den Beklagten im Zivilprozess. Einen Angeklagten gibt es nur im Strafverfahren.
Der Kläger muss die Gerichtskosten vorstrecken und haftet auch seinem Anwalt gegenüber für dessen Vergütung. Nach Beendigung des Verfahrens kann man im Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten gegen den unterliegenden Beklagten gerichtlich festsetzen lassen. Der Beschluss ist auch gleichzeitig ein Titel.
In Detail ist das Ganze deutlich komplexer, aber so läuft es im Grundsatz ab. Im Strafverfahren läuft es auch etwas anders, da Kläger normalerweise nur die Staatsanwaltschaft ist. Bei Nebenklägern oder gar der Privatklage liegt der Fall auch etwas anders.
Das war hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums schon immer so. Jeder Wohnungseigentümer ist zugleich Miteigentümer des Grundstücks inkl. allem darauf, was nicht Sondereigentum ist.
Wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt, spielt die Begründetheit der Forderung keine Rolle mehr, da diese tituliert ist. Man hätte sich damals wehren müssen als der Vollstreckungsbescheid zuging.
Als letztes Mittel kannst du auch das Eigentum daran aufgeben. Aber ich persönlich würde es wohl einfach behalten.
Abgedeckt werden im Regelfall nur Verfügungen, die nicht eröffnet wurden. Zum Beispiel vom überlebenden Ehegatten, wenn es ein gemeinschaftliches Testament ist.
Ohne das Testament kann man nichts näheres dazu sagen. Es ist auch möglich, dass das Gericht einen Fehler gemacht hat.
Nein, der Bruder wird Miterbe. Es steht ihm aber frei, die Erbschaft auszuschlagen. Ob Kontakt besteht, ist hierbei nicht relevant.
Relativer simpler Fall: Die Freundin ist Alleinerbin mit allem was dazu gehört. Vermögen und Schulden gehen auf sie über und sie kann eine riesen Summe Erbschaftsteuer zahlen. Deswegen ist es im Regelfall nicht sonderlich schlau, sie im Testament zur Alleinerbin zu machen. Vorher heiraten wäre ggf. eine Lösung.
Geschwister haben generell kein Pflichtteilsrecht.
Nietzsche ist vom Stil nicht einfach zu lesen. Einen Einsteiger kann das schnell abschrecken. Daher würde ich es zumindest zum Start nicht empfehlen.
So pauschal kann man das immer schlecht sagen, da das auf den Einzelfall ankommt, aber mit etwa 2000 Euro an Notar und Grundbuchamtskosten würde ich schon rechnen bei einem Wert von 150.000 Euro. Kann aber auch drüber liegen, wenn noch eine Grundschuld dazu kommt. Auf der anderen Seite kann man beim Verkauf innerhalb der Familie aber auch manchmal Geld sparen. Oft wird z. B. auf eine Vormerkung verzichtet.
Ob Grunderwerbsteuer anfällt, müsste man auch noch schauen. Seid ihr bislang zum Beispiel eine Erbengemeinschaft, entfällt diese bei der Erbauseinandersetzung.
Wer die Kosten trägt, kann frei vereinbart werden. Im Regelfall trägt diese aber natürlich der Käufer.
Weil die USA, wie Deutschland, förderal gegliedert sind. In Deutschland haben die Bundesländer auch weitgehende Gesetzeskompetenzen. Aber die Gesetzeskompetenz für das Strafrecht liegt beim Bund. Anders als offenbar in den USA. Das wird wohl historische Gründe haben. Vermutlich wollte man die damals bei Gründung der USA nicht an den Bund abgeben.
Theoretisch ist das machbar, in der Praxis aber mit einigen Schwierigkeiten verbunden, da beide Kaufverträge in demselben Zeitraum abgeschlossen und abgewickelt werden müssen. Auch aus Notar- und Bankensicht etwas komplexer als ein Standardfall. Zudem hat man ein erhöhtes Risiko. Beispielsweise falls der andere Käufer nicht (rechtzeitig) zahlt.
Ich kenne zwar nicht die Gesetze in der Schweiz, aber auch dort wird eine Forderung nicht nach gerade einmal einem halben Jahr verjähren. Juristisch betrachtet ist das kein sonderlich langer Zeitraum.
Klar. Das gilt für Eigentum generell, aber auch für Eigentum an Immobilien.
Das Verfahren soll gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Wird der Betrag nicht gezahlt, dann kommt es zum regulären Verfahren und das kann entweder in einer Verurteilung oder in einem Freispruch enden. Auf jeden Fall solltest du dich hier schnell von einem Strafverteidiger beraten lassen, wie du vorgehen solltest.