Testament nicht einsehbar. Warum?
Ein damaliger Freund von früher ist vor einigen Monaten verstorben. Nun habe ich plötzlich Post vom Gericht bekommen „Eröffnungsprotokoll Erbsachen“. Die Eröffnung ist auch schon ein paar Monate her. Ein von einem Notar beglaubigtes Testament ist dem Schreiben des Nachlassgerichts angehängt und wurde mir in Kopie zugesendet. Allerdings ist genau der Teil des Testaments, wo stehen müsste, wer was erbt, beim Kopieren anscheinend absichtlich abgedeckt worden. Mein Name taucht nirgendswo auf, und ich weiß auch nicht, was ich geerbt habe.
Ist das normal? Was bedeutet das?
Dankeschön!
3 Antworten
Die Frage nach dem Warum - werden wir hier nicht klären können.
Dier Rechtspfleger hat diese Passage für unwirksam gehalten oder für dich nicht relevant. Vielleicht ist eine Klausel drin, dass du bei Beendigung der Freundschaft) Beziehung nicht zum Erben wirst.
Die Testierfähigkeit - wenn beim Notar beurkundet, eher unwahrscheinlich.
Irgendwo muss dein Name stehen - sonst hätte man es dir nicht übersandt.
Warum zwischen Eröffnung und Übersendung mehrere Wochen liegen - vielleicht weil sich deine Anschrift nicht ermitteln oder sich deine Identität an Hand des Testaments nicht zweifelsfrei beurteilen ließ.
Was du tun kannst?. Ich schätze, dass die gesetzlichen Erben gegen das Testament vorgehen, dann hilft dir ein Anwalt. Vielleicht sind aber auch die gesetzlichen Erben auskunftsbereit, ob dies strategisch ein kluger Schachzug wäre, musst du selbst beurteilen.
Ob das Gericht dir telefonisch eine Auskunft gibt - ich wage es zu bezweifeln, aber Versuch macht klug..
Die Möglichkeit, dass es sich bei der Schwärzung um ein Versehen handelt, halte ich für relativ unwahrscheinlich.
Eher nicht. Dann wäre es ja evtl wichtig für dich zu wissen, ob du das Erbe ausschlagen musst.
Das wäre zB eine Frage, die ich beim Gericht stellen würde: Dir ist nicht klar, ob du handeln musst, da für dich nicht erkennbar, ob du nun zum Erbe berufen wurdest. Falls du telefonisch Auskunft erhältst, aufschreiben und dann entscheiden.
Der Rechtspfleger prüft nicht, ob die im Testament erwähnten Vermögenswerte noch vorhanden sind. Ich hatte einmal Grundstücke von einer kinderlosen Großtante geerbt- die hatte sie aber vor 15 Jahren bereits alle meinem Groß-Cousin übertragen. Hatte dann vorsorglich das Erbe ausgeschlagen, da ich zu der Großtante überhaupt keinen Kontakt hatte. Musste mich erst einmal durchfragen wie diese überhaupt mit mir verwandt war.
Was wäre denn passiert, wenn du es nicht ausgeschlagen hättest?
Ich war ganz klar als Erbe berufen, hätte ich nicht gehandelt - hätten sich irgendwann die Gläubiger gemeldet. Wie ich später noch heraus fand, waren es einige.
Hätte ich nicht gehandelt, hätte ich Nachlassinsolvenz beantragen müssen.
Ja danke. Das denke ich mir auch. Ich hatte schon über ein Jahrzehnt keinen Kontakt mehr zu ihm. Hab mich sowieso gewundert, warum ich sowas bekomme.
Abgedeckt werden im Regelfall nur Verfügungen, die nicht eröffnet wurden. Zum Beispiel vom überlebenden Ehegatten, wenn es ein gemeinschaftliches Testament ist.
Ohne das Testament kann man nichts näheres dazu sagen. Es ist auch möglich, dass das Gericht einen Fehler gemacht hat.
Rufe halt mal beim Gericht an.
Vielleicht hat man aus Datenschutzgründen Namen unkenntlich gemacht.
Könnte es eigentlich auch sein, dass das Erbe nicht mehr existiert? Zum Beispiel eine Lebensversicherung, die durch lange, teure Pflege im Pflegeheim längst aufgebraucht war?