Zuerst die Arztbriefe des KH anfordern. Die Diagnose Alzheimer erfolgt nicht nur über ein Gespräch, da müssen meines Wissens auch klinische Befunde vorliegen. MRT, Untersuchung Hirnwasser... So zumindest bei meiner Cousine.
Wenn er nur schlecht hört - warum hat er dann kein Hörgerät? Warum konnte er den Ärzten dies nicht mitteilen.
Damit das KH ein Betreuungsverfahren einleitet , muss er den Eindruck der Überforderung erweckt haben, eine Zustimmung verweigert und damit die Befürchtung einer Selbstgefährdung erweckt.
Das Verfahren wird bei Einweisung oder bei erforderlicher OP eingeleitet, aber üblicherweise nicht bei Entlassung. Bei der Entlassung geht es nur darum, dass die weitere Versorgung im häuslichen Umfeld gesichert ist - möglicherweise wäre er in eine Kurzzeitpflege gekommen..
Er kann mit den Unterlagen des KH zu seinem Hausarzt und um dessen Einschätzung bitten oder evtl noch weitergehende Untersuchungen veranlassen.. Die Schwerhörigkeit sollte zwingend ärztlich nachgewiesen sein. Wobei ich hier nicht den Grund nicht sehe, dafür hat das Personal in einem KH doch entsprechend Erfahrung.
Danach kann er sich ans Betreuungsgericht wenden und um Aufhebung der Betreuung bitten.
Abgesehen davon muss im familiären Umfeld niemand gewesen sein, der bereit war die Betreuung zu übernehmen oder der Patient hatte keine zu informierenden Angehörigen angegeben.
Du solltest dich aber auch darauf vorbereiten, dass die Diagnose stimmt. Auch mit der Diagnose kann man klare Momente haben und an schlechten Tagen - ist man im Wahn, kann aggressiv werden, oder oder.... Wird je nach Form der Erkrankung immer öfter und im häuslichen Umfeld nicht mehr zu bewältigen.