Nun grundsätzlich hat der bauende Nachbar sich daran

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__909.html

zu halten.

Worin ich ein Problem erkenne: wenn Nachbar das Fundament deiner L- Steine bereits vor fünf Jahren untergraben hat - warum bist du nicht sofort tätig geworden?

Damals Baustelle eingestellt und Statiker gerufen.

Für deine Stellwände an L.Steinen fehlt mir die Vorstellung.

Persönlich würde ich zuerst einen Bautechniker bitten die Ursache herauszufinden Dann mit dem Nachbarn reden und das Problem gemeinsam lösen.

Den Anwalt würde ich erst einschalten wenn es Stress in der Frage des Verursachers oder der Verteiler der Kosten gibt.

Interessant wäre der aktuelle Winkel der LSteine- wenn die unterspült sind und nicht mehr tragfähig- rutschen deine Erdmassen irgendwann in Nachbars Garten.

...zur Antwort

Nun irgendwie glaubt dir das Jobcenter wohl nicht, dass du den Kaufpreis eines Hauses so schnell unter die Leute gebracht hast.

Deine ehemalige Bank (Girokonto) muss dir auf jeden Fall noch die Kontoauszüge der letzten drei Jahre zur Verfügung stellen können, gegen Gebühr versteht sich.

Fang doch mit deinem Kaufvertrag an, den bekommst du auf jeden Fall wieder vom Notar. Dort wurde ein Kaufpreis vereinbart und dort steht ein Konto auf welches der Käufer den Kaufpreis gezahlt hat. Wenn deine Bank angeblich keinen Zahlungseingang verzeichnet hat - wohin wurde der Kaufpreis dann bezahlt? Üblicherweise musst du als Verkäufer auch dem Notar den Eingang des Kaufpreises bestätigen - vielleicht hast du noch eine Kopie deines Schreibens?

Mit etwas Glück hat der Notar auch noch das Schreiben der Gläubigerbank welchen Betrag diese für die Lastenfreistellung gefordert hatte

Die Differenz Kaufpreis zur Lastenfreistellung...muss auf einem Konto von dir gelandet sein..

Der Nachweis deines Kreditgeber bringt dir nur dann etwas, wenn die valutierende Restschuld größer, gleich Kaufpreis laut Vertrag war. Käme mit der Aussage hin, dass der Bankmitarbeiter nur Ausgaben feststellen konnte - dann hättest du zur Erteilung der Löschung die Differenz aus eigener Tasche an den Gläubiger überweisen müssen.

Auf Grund der Kündigung durch deine alte Bank - war das Vertrauen in dich vielleicht gestört? Möglicherweise hilft es wenn du irgendwie der Bank versichern kannst, dass sie die anfallenden Gebühren definitv von dir erhalten werden. Nur eine Idee.

...zur Antwort

Nun diese Anforderung wird dir dein potentieller Auftraggeber mitteilen.

Ich schätze du musst entsprechende Qualifikationen vorweisen, dein Programm vorstellen und zuerst einmal dein Produkt verkaufen.

Fördern im Kindergarten ist meines Wissens bereits ein Teil des Berufsbild Erzieher. Wodurch zeichnest du dich aus. Wie sieht die Zielvereinbarung aus.

Warum vereinbarst du nicht einen Termin mit der Leitung des Kindergartens deines Vertrauens, stellst deine Idee vor und fragst was du noch tun kannst, dass sie einen Dienstleistungsvertrag mit dir abschließen würde.

...zur Antwort

Du hast die Kollegin informiert, dann kann sie auch ihre Meinung sagen.

Wenn Chef mir meinen Urlaub streicht, weil du in der Zeit eine geplante OP hast und länger ausfällst - würde ich dich von der Liste der guten Kollegen dauerhaft streichen.

Dass die Kollegen mehr Arbeit haben, wenn jemand krankheitsbedingt ausfällt, lässt sich nicht vermeiden. Hindert dich aber nicht zumindest Rücksicht auf die betrieblichen Belange zu nehmen.

...zur Antwort

Nun erstmal das Erbe des Onkel klären, vielleicht hatte er trotz unerwartetem Tod bereits ein Testament geschrieben.

Ohne Testament geht das Erbe in diesem Fall zu den Eltern des Onkel zu je 1/2 - da diese bereits verstorben, geht es zu deren Abkömmlingen.

Mit der Erbschaft nach deiner Oma kommst du erst weiter, wenn ein Erbschein nach deinem Onkel vorliegt.

Sollte das Erbe des Onkel selbst mit der Erbschaft der Oma tatsächlich überschuldet sein - musst du deine Entscheidung gut überdenken.

...zur Antwort

Es gibt teilweise Stellen mit Wieder-Besetzungssperren, die gab es schon immer. Nicht desto trotz haben wir bei einer Größe von ca 450 AN ca. 25 Stellen seit Jahren unbesetzt.. Teilweise mangels erfolgreicher Nachpersonalisierung teilweise wegen Fluktuation durch Kündigung oder Rente.

Ansonsten ist öffentlicher Dienst zu pauschal. Die Verwaltungsstellen funktionieren nach wie vor und werden in der Regel auch innerhalb der ersten Ausschreibungsrunde besetzt (und überwiegend dann auch angetreten)

Ingenieure und Techniker... Sind entweder in der Dauerausschreibung oder teilweise in der fünften Runde. Hier haben zumindest die Länder das Problem, dass Bund und Kommunen besser bezahlen und die freie Wirtschaft (gegen mehr Stunden und schlechteres Zeitmanagement) noch besser.

Azubis im technischen Bereich.. schwierig.

Bewerbungsgespräche insgesamt - manchmal einfach nur grauenhaft. Manchmal frage ich mich, ob es eine Provokation der Bewerber ist oder ob hier nicht mehr Gehirn vorhanden ist - unabhängig von der Qualifikation des Bewerber.

Woran es bei Polizei, Erziehung und Finanzen liegt - kann ich nicht beurteilen.

...zur Antwort

Zuerst einmal die Tätigkeit klären, ob der AN von Seiten Arbeitsschutz ein Armband anziehen darf.

Ob ich einen AN zwingen kann ein Armband zu tragen - lasse ich mal außen vor. Bei mir persönlich würde so ein Teil regelmäßig zu Hause liegen bleiben. Grundsätzlich dabei habe ich zB meinen Haustürschlüssel an welchem sich mein Zeiterfassungschip für unser Terminal befindet.

Alle AN, die sich regelmäßig im Außendienst befinden, müssen ihre Zeiten manuell in dem Programm freigegeben lassen.

Wenn ich am Arbeitsort ankomme - muss noch nicht zwingend meine Arbeitszeit beginnen. Ich kann auch zuerst noch dort einen Kaffee trinken.

In deinem weiteren Szenario fängt dann

Die Arbeitszeit der AN laut Vertrag immer am Arbeitsort an - die Zeit Wohnort zum Firmensitz spielt nie eine Rolle.

Stell jedem AN ein Handy zur Verfügung auf welcher du ein Zeiterfassungssystem installierst. Eine Kontrolle musst du trotzdem dazwischen schalten: Einhaltung von Pausen, Nicht überschreiten der 10 Stunden/Tag.

...zur Antwort

Du hast eine monatliche Belastung von 250€ . Der überfällige Betrag von Juni wurde dir in Teilzahlung von 10 Raten angeboten: 250€:10 = 25 €,

Bedeutet du bezahlst für die nächsten 10 Monate 275,00 Euro, sofern keine Verzugszinsen gefordert sind .

Wenn du dir die 250€ monatlich absehbar nicht leisten kannst - dann musst du einen Plan B machen..

Vertrag kündigen, Geld leihen, Leistungen beziehen, je nachdem wofür die 250€.gedacht sind.

...zur Antwort

Was bedeutet übernommen? Du kannst den Pachtvertrag einschließlich Laube entweder über Erbfolge von deinem Vater übernommen haben

oder

Ihr habt eine gegenseitige Willenserklärung abgegeben.- dann musste der Pachtvertrag geändert werden und der Vorstand Kleingarten musste dem Wechsel des Pächters zustimmen. Zu dem Zeitpunkt wäre dann zwischen dir und deinem Vater auch das Thema Laube zu klären gewesen.

Also erstmal klären - wer steht als Pächter im Pachtvertrag - denn ausschließlich die Person kann den Vertrag wirksam kündigen. Wer die Pacht bezahlt - ist hierfür uninteressant.

In der Regel sind im Kleingartenrecht die Gebäude im Eigentum des Pächter..Dies sollte sich aus dem Pachtvertrag ergeben.

Was mit dem Gebäude zu veranlassen ist, kann sich vielleicht auch aus den AGB/der Satzung des Kleingartenverein ergeben.

...zur Antwort
Arbeitgeber ordnet mich an auf Datenschutz zu verzichten (Softwareentwicklung) wer haftet?

Hallo zusammen,

folgender Fall: Ich bin Hobby Entwickler, habe im Bereich Web Entwicklung auch ein paar Jahre gearbeitet, eine tatsächliche Ausbildung in dem Bereich habe ich jedoch nicht.

Mein Arbeitgeber aus dem Gesundheitswesen wurde auf mein Können aufmerksam und hat mich damit beauftragt eine Webanwendung zu entwickeln, in welcher Daten dokumentiert werden, unter anderem auch Patientendaten die definitiv schützenswert sind.

Jetzt der Haken, ich habe ihm bereits geschildert, dass mein Können in dem Bereich nicht ausreicht um da eine 100% Datenschutzkonforme Lösung garantieren zu können. Wortwörtliche Antwort war in etwa:

Kannst du getrost ignorieren den Datenschutz, wenn du wüsstest welche Daten mir regelmäßig von hohen Behörden als Klartext per Mail gesendet werden. Mir ist das absolut egal und das Risiko gehe ich ein.

Diese Aussage fiel mündlich. Kann man halten von was man will von der Einstellung...

Defacto würde meine Lösung die Effizienz & auch Fehlerquote in einem sehr zeitkritischen Sektor massiv verbessern, daher bin ich von der Idee nicht grundsätzlich abgeneigt und würde auch alles mögliche tun um die Datensicherheit zu gewährleisten.

Jetzt meine Frage:
Kann ich mich (persönlich) strafbar machen durch:

A) Einwilligung das Projekt umzusetzen obwohl ich über die Gefahren weiß
B) Datenschutzfehler die ich selbst entwickelt habe aufgrund fehlender Ausbildung

Wenn mein Arbeitgeber mir schriftlich die Anordnung gibt den Datenschutz zu ignorieren, bin ich dann raus aus der Haftung oder "hätte ich das besser wissen müssen"?

Viele Dank!

...zum Beitrag

Die Frage - als was bist du bei diesem AG beschäftigt? Ein Krankenpfleger, der in seiner Freizeit programmiert ist etwas anderes wie ein ITler

Programmieren kannst du vieles - das Programm einführen und die Genehmigung Datenschutz einholen - muss dein AG.

Der ist ja auch für die Datensicherheit seines Netzwerk verantwortlich.

...zur Antwort

Dann solltest du dafür sorgen, dass ihr Einkommen noch dafür reicht das Jahr zu überstehen oder die Zeit durch eigenes Geld überbrücken.

Ansonsten ist der jeweilige Schenker verpflichtet seine Schenkung.zurück zu fordern. Also in dem Schenkungsvertrag auch explizit festhalten, welche Summe von deinem Vater kommt und welche von deiner Mutter.

Es ist ja durchaus denkbar, dass diese zu unterschiedlichen Zeiten pflegebedürftig werden.

Bei Rückforderung durch das Sozialamt gibt es auch keine Abschmelzung - bedeutet die volle Summe muss auch nach 9 Jahren zurück gefordert werden.

...zur Antwort

Seit 2021 ist die Lizenz mit Kosten verbunden, es gab hier nach meiner Erinnerung eine Übergangszeit.

Du müsstest evtl die gesetzliche Grundlage suchen zu dem Zeitpunkt (exaktes Datum ).an welchem du den Führerschein gemacht hast.

Oder du hast etwas überlesen?

https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/comments/1lf5tb2/drohnenpilotenschein_luftfahrtbundesamt_schickt/

...zur Antwort

Fur mein Verständnis: du bist aktuell in der EG 5 Stufe 4, wechselst den AG, der dich in der EG 6 eingruppiert. Dann ist deine Stufe beim neuen AG eine Sache der Verhandlung, da eine andere Eingruppierung in der Regel auch eine andere Tätigkeit bedeutet.

...zur Antwort

Du bist laut deinem Profil 19 Jahre alt und damit in der Lage dir ein eigenes Konto zuzulegen. Zumindest ein Sparbuch auf deinem Namen.

Mit 500€ gesamtes Einkommen - Student mit Minijob oder mehrere falsche Entscheidungen getroffen.

Je nach Situation ist deine Mutter dir noch zum Unterhalt verpflichtet oder eben nicht - im zweiten Fall kann sie dich jederzeit rauswerfen, dann wäre ein Guthaben für eine eigene Möbel und eine Erstausstattung besser angelegt wie in einem Führerschein.

Ggfs musst du zusehen wie du dein Einkommen verbesserst.

...zur Antwort

Mietrecht ist jetzt nicht mein Ding - aber kannst du den Zuzug von Enkeln verbieten?.

Entweder die Wohnung deiner Mieter ist überbelegt mit insgesamt 6 Personen oder eben nicht. Entweder also alle aufnehmen oder keinen. Kinder, die bei Trennung mit dem Vater gehen - bereits ungewöhnlich.

Theoretisch könnte die 20 Jährige ausziehen oder ebenfalls Nachwuchs bekommen.

Die Eltern können einen Untermietvertrag mit ihrem Sohn ausstellen und ihm damit selbst die Wohnungsgeber Bescheinigung ausstellen.

Inwieweit hier eine Befristung gerichtlich haltbar wäre- keine Ahnung. Dies müsstest du mit deinem Anwalt klären bevor du der Untervermietung zustimmst.

...zur Antwort

Krippenkind=Kind unter drei Jahren, entweder nur vormittags oder ganztägig im KiGa.

Erziehungsgeld - sagt mir aktuell nichts.

Der Anspruch auf Elterngeld -; kommt doch darauf an wie du es beantragt hast. Mit dem Besuch des KiGa hat dies in der Regel nichts zu tun

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/kann-ich-elterngeld-bekommen--155116

Ob und zu welchem Zeitpunkt du nun den Vertrag kündigen kannst, sollte sich aus deinem Vertrag ergeben. Soweit mir bekannt, gibt es eine Pflicht nur im Vorschulalter.

Ob du deinem Kind mit deiner Entscheidung einen Gefallen tust, kommt auf dich und dein Kind an. Bevor du Fakten schaffst, könntest du dies mit dem Kinderarzt besprechen und dir die Argumente der Erzieherin anhören.

...zur Antwort

Mit dem Tod der Mutter wurdest du zu deren Erbe - sofern du die Erbschaft nicht fristgerecht ausgeschlagen hast.

Dieses geerbte Vermögen solltest du deinem Insolvenzverwalter mitteilen - kenne mich nicht aus, hätte aber Befürchtung, dass ein Verschweigen deine Restschuldbefreiung gefährdet.

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/geld-vergessene-konten-zugriff-regierung-102.html

Das Konto deiner Mutter gehört dann irgendwann zu diesen Konten.

Wenn du das Problem aussitzen willst und du der Bank die Erbschaft bereits nachgewiesen hast - kann sie ja auch ihrerseits den Vertrag über das Konto kündigen.

Einverständnis meiner Mutter diese Schulden bezahlen, aber die Bank blockierte dies, deshalb habe ich die Probleme. Aber keine Schulden direkt bei der Bank.

Interessant - wenn deine Mutter Kontoinhaber war, konnte sie doch von ihrem Konto Geld wohin auch immer überweisen. Sie muss nur einen Überweisungsträger ausfüllen und unterschreiben.

Die Bank will von den nachgewiesen Erben eine Weisung wohin das Geld überwiesen werden soll, hierfür musst du dann auch deine SteuerID angeben, da für die Ausführung des Auftrages eine Unbedenklichkeit des Finanzamt erforderlich ist.

Wenn du dir bei dem Termin mit der Bank einen neuen Vertrag aufschwatzen lässt - dann nimm jemand mit der dich von solchen unüberlegten Handlungen abhält.

...zur Antwort

So was machen diese laut deren Webseite. Bedeutet aber noch nicht, dass dein Mann diesem Schreiben ungeprüft glauben kann - auch einen Briefkopf kann man zB fälschen

Das Schreiben sollte Informationen zum Verstorbenen und zu einem zuständigen Nachlassgericht evtl mit Aktenzeichen enthalten. Zumindest auf Nachfrage sollte dir die Informationen mitgeteilt werden.

...zur Antwort

Kannst du nicht, du kannst dir maximal die Gesichter merken, die regelmäßig ein- und ausgehen und übernachten.

Wieso bei euch Briefe offen rum liegen? Hat der Briefträger einen Schlüssel von der Haustür?

Vielleicht hatte irgendein Mieter einen Irrläufer in seinem Briefkasten, der Bequemlichkeit halber lässt man ihn dann im Treppenhaus liegen.

Was du nun mit dem Vermieter machst? Deine Entscheidung

...zur Antwort
Arzt bei Ärztekammer melden?

Ich bin mir unsicher ob ich ein Brief an die Ärztekammer schreiben soll, kurz zum Fall.

Ich war bei einem Orthopäden und von Anfang an hatte ich ein komisches Gefühl. Ich habe starke Verspannungen im Brustwirbelbereich, die Monatelang trotz Leistungssport und Übungen nicht besser geworden sind. Er überwies mich ins MRT, raus kam es ist eine leichte Skoliose und Rundrücken. Ich bin mir bewusst, dass ich eine schlechte Haltung habe und versuche momentan meinen Rücken zu trainieren. Die Schmerzen lassen jedoch nicht nach.
Ich fragte ihn was ich tun könnte und er sagte nur: Sport, Sport und noch mehr Sport.
Ich trainere 4/5 mal die Woche (schwimmen, laufen, Ballett) und verspüre manchmal sogar eine Verschlechterung, was ich Ihm sagte, oft auch starke Schmerzen beim Atmen.
Er guckte mich an, überlegte und verschrieb mir ein TENS Gerät ohne mir zu erklären wie und wo ich es anwenden soll.
Jetzt kommt’s : Ich ging nach vorne für das Rezept , welches noch unterschrieben werden sollte. Die MFA wollte ihn rufen, er ging weiter und sagte : „ich bin Cous Cous essen“. Darauf hin lachte und sagte die MFA : „ach egal“ und unterschrieb es selbst, was glaub ich sogar strafbar ist.
Von einem anderen Patienten bekam ich mit, dass er seine schlechten Bewertungen auf Google löscht.

Klar spricht grade die Enttäuschung und die Frust aus mir, manchmal denk ich mir aber auch, warum lässt man sich alles gefallen.

Eure Meinung dazu ?

Lg

...zum Beitrag

Ich würde den Arzt wechseln.

Wenn seine MfA noch mit ihm lachen kann, kommt sie zumindest menschlich mit ihm klar.;-).

Gerade bei einem TENS Gerät welches du dir auch selbst kaufen kannst, würde ich hier kein Faß aufmachen. Die Fälschung der Unterschrift auf der Verordnung eines Hilfsmittel würde er ohnehin leugnen.

Aus eigener Erfahrung - wenn der Brustwirbel raus ist - kann dies zu Atemnot führen und kann auch Symptome ähnlich Herzinfarkt auslösen.

Sport hilft, mir hilft auch eine regelmäßige Massage als Selbstzahler, manchmal hilft mir Rotlicht, manchmal Wärme.

Yoga hilft.

Spezielle Wirbelsäulengymnastik kann helfen - kann der Arzt auch als Rehasport verordnen..

Ballett keine Ahnung, könnte verschlimmern statt verbessern.

Aber mein Arzt hätte mir zumindest noch ein Rezept für Krankengymnastik verordnet, zumindest wenn ich ihn danach frage und mein Termin am Anfang vom Quartal ist.

...zur Antwort