unterschreiben dass heisst es wird noch bisschen dauern bis wir im Grundbuch stehen und er sein Geld hat. Der kommt aber jedes mal da rein um zu kontrollieren was da gemacht wird und was nicht … natürlich

Oui, keine Ahnung was da noch kommt. Ihr seid vermutlich im Haus auf Grund einer vereinbarten Renovierungsklausel.

Üblicherweise ist der Besitzübergang (=Schlüsselübergabe) erst, wenn der Kaufpreis gezahlt ist. Lies den Passus Besitz in deinem Vertrag nach!

Bis zu diesem Zeitpunkt Besitzübergang kann der Eigentümer so oft kommen wie er will und bis zu dem Zeitpunkt ist es seine Entscheidung was er als Müll betrachtet. Er ist Eigentümer und Besitzer und ihr seid geduldete Gäste, die auf sein Risiko in dem Haus arbeiten.

Wenn im Kaufvertrag explizit steht- die aufstehende Küche im Wert von x€ wird mit verkauft - dann seid ihr raus. Dann hättet ihr das Recht die Küche wieder einzuklagen oder den Kaufpreis um den Wert der Küche zu mindern, wenn er sie mitgenommen hätte.

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Was darf im Wohnrecht (Notarvertrag) geregelt sein?

Hallo, ich habe 2022 ein Haus innerhalb der Familie gekauft und der Vorbesitzer hat ein Wohnrecht bekommen. Im Wohnrecht ist die Wohnung im EG sowie Garage inkludiert, sowie festgehalten, dass ich die Kosten für Fernseher und Telefon übernehmen muss.

Ursprünglich bezog sich das auf MagentaTV (Fernseher), da wir das sowieso hatten, und den Festnetzanschluss, welcher von uns nicht genutzt wird.

Hierzu habe ich 2 Fragen:

  1. Ist ein Wohnrecht in der Garage überhaupt rechtens? Ein Arbeitskollege von mir hat gemeint, dass man in der Garage nicht wohnen darf, und der Notar eigentlich kein Wohnrecht hätte eintragen dürfen. Derzeit wird diese überwiegend als Rumpelkammer genutzt (also eigentlich Zweckentfremdet).
  2. Der Zusatz zwecks Telefon und TV ist nicht wirklich klar definiert, und leider werden jetzt regelmäßig Zusatzinhalte beim TV über mich bestellt und bei Gewinnspielhotlines angerufen, die meine Telefonrechnung in die Höhe treiben, da die Flatrate diese Zusatznummern nicht abdeckt.

Noch als Ergänzung: Ich habe bereits versucht mit Ihm zu reden, allerdings weißt er jegliche Schuld von sich bzw. hat letztens dann auf den Notarvertrag hingewiesen.

Wir haben auch leider unabhängig davon nur Probleme (Müll wird durchsucht, Post wird gerne mal "unabsichtlich" behalten, Nebenkosten werden regelmäßig zu spät beglichen, enorme TV Lautstärke bis 23:30.

Da es Familie ist, möchte ich aber eigentlich nicht zum Anwalt.

Falls sich jemand auskennt oder einen Rat hat, wäre ich sehr dankbar.

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Na ja ohne den Vertrag insgesamt zu kennen - innerhalb der Bestellung des Wohnrecht auch die Nutzung von Garage oder zB Mitbenutzung von Garten und Keller zu definieren - ist durchaus üblich. Kann auch unter einer Belastung in Abteilung II zusammengefasst werden. Deine diesbezügliche Nachfrage kann dir der Notar wieder erklären.

Dies bedeutet aber nicht, dass die Garage in Wohnraum umgewandelt werden kann. Hierfür müsste ja der Eigentümer einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt stellen. Ebenso kannst du als Eigentümer die Zweckentfremdung unterbinden. Dir würde man ja auch das mögliche Bußgeld zustellen.

Die Kosten Fernseher: sehr unüblich, aber du hast es unterschrieben. Aber wenn du der Inhaber des Anschlusses bist - kannst du diese Servicenummer unter Umständen blockieren. Würde ich zuerst einmal klären.

Wenn du in dem Haus selbst noch wohnst und vielleicht auch der gesetzliche Erbe nach dem Wohnungsberechtigten wirst - eine Abwägung zwischen Hausfrieden und Rechtsstreit auf Unterlassung.

Die Probleme könnten auch Anzeichen einer beginnenden Demenz oder einer Depression sein. Das laute Fernseher ein Zeichen von Schwerhörigkeit

Du hast das Haus übernommen - also war das Familienleben ja irgendwann intakt - was hat sich verändert, dass du bei allem Vorsatz unterstellst?

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Da sowohl dein Lohn wie auch unter Umständen dein Urlaubsanspruch auf die Teilzeit umgerechnet werden müssen - wird kein AG freiwillig eine Umstellung zur Monatsmitte vereinbaren.

Die drei Monate - hier kommt es auf deinen AG an. Hier hilft ein Gespräch warum evtl eine frühere Umstellung für dich wichtig wäre - vielleicht kann der Vorgang seitens des AG dann beschleunigt werden.

Den Antrag kannst du ja für den schnellst möglichen Termin formulieren. Wenn du den Antrag die Woche noch raus bekommst - vielleicht lässt sich dann zB der 01.05 noch erfüllen.

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Wenn dein Mann nach dir zum Alleinerbe werden soll - dann kann er frei verfügen und seine Erben können dann über die Dinge verfügen, welche nach dem Tod deines Mannes noch übrig sind.

Solltet ihr ein gemeinsames "Berliner" Testament erstellt haben - dann gilt zunächst das Gleiche wie vor.

Habt ihr in diesem Testament die Kinder bzw die Enkel als gemeinsame Schlusserben bestimmt, dann ist dies in der Regel auch für deinen Mann bindend. Keine Regel ohne Ausnahme - hier müsste man den exakten Inhalt des Testaments kennen.

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Deine Stecke verläuft über ein Bauwerk. Die Nase, die aus deinem Stein heraus ragt, ist zur Kontrolle der Höhe um die Bewegungen des Bauwerk zu kontrollieren.

Das orangene Teil kann ich dir nicht erklären, vielleicht, dass niemand über den Klotz stolpert.

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Bei meinem AG würdest du in Erfahrungsstufe 1 beginnen - aus dem Bereich Erziehung kannst du vermutlich keine Erfahrung an Verwaltungstätigkeit nachweisen.

Die E9a - damit hast du vermutlich das Glück, dass die Stellen bei euch bewertet sind. Unsere Berufsanfänger Verwaltung fangen in der EG 5 an.

Mit deiner Schwerbehinderung hat dies nichts zu tun, dies war maximal der Türöffner für den Verwaltungslehrgang.

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Das Haus fällt mit dem Wert zum Zeitpunkt der Eheschließung zum Anfangsvermögen von A.

B hat Anspruch auf den Zugewinn ( Differenz von Anfangswert und Verkehrswert heute). Das Thema regelt der Anwalt von B.

Einen eigentumsrechtlichen Anspruch hat B mit der Kreditzahlung nicht erworben.

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Das großere Problem besteht wenn du vor ihr stirbst und keine eigenen Kinder hast.. Dann streitet sie sich nämlich mit den Nachkommen deiner Eltern bzw Großeltern. Zumindest für dich wäre ein Testament dringend zu empfehlen.

Beim gemeinsamen Konto geht man davon aus, dass jeder die Hälfte erwirtschaftet hat. Einen Zugriff auf das Konto haben die Kinder allerdings nicht, lediglich ein Recht auf Auskunft und auf Auszahlung ihres Anteils. Es sei denn die Kinder hätten bereits Kontovollmacht über den Tod hinaus oder eine Vorsorgevollmacht.

Beim Mietvertrag kommt es darauf an wer Mieter ist - sofern beide Eheleute treten die Kinder gemeinsam mit dir in den Anteil der Mutter.

Beim Haushalt wird's schwierig, Hier sind die Dinge von Wert welche ausschließlich im Eigentum der Ehefrau stehen Teil der Erbmasse.

Beim Auto- ist der Käufer laut Kaufvertrag interessant, das Auto fällt in die Erbmasse des Käufers. Möglicherweise zählt es auch zum Hausrat und steht dem Ehegatten zu

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Nutzt mein Bruder mich finanziell aus?

Ich brauche eine Einschätzung von Fremden. Kritischer Titel ich weiß. Seit einiger Zeit behauptet mein Vater, dass mein Bruder mich finanziell ausnutzt. Kurze Erklärung zu meiner Situation: Mein Bruder und ich teilen uns eine Wohnung, weil wir uns gegenseitig unterstützen wollen.

Ich arbeite bei einer Bank, mein Bruder ist selbstständig. Da er kein festes Einkommen hat, haben wir beschlossen, dass ich für Strom, Miete, Internet und praktisch alle anderen Kosten aufkomme, da die Anbieter ein regelmäßiges monatliches Einkommen eher bevorzugen, als ein stetig wechselndes Einkommen. Zuvor hatte mein Vater einen Teil der Kosten übernommen, weil er uns unterstützen wollte und als Beamter im gehobenen Dienst sowieso gute Karten hatte, aber jetzt, da er in Pension ist und viel weniger Geld erhält, übernehmen wir alles.

Davor zahlte jeder seinen Anteil an der Miete an meinen Vater, von dessen Konto die Miete dann abging. Außerdem überwies ich meinem Bruder immer einen bestimmten Betrag für Einkäufe, weil er mir damals gesagt hatte, dass es einfacher wäre, wenn ich ihm einfach einen großen Betrag überweisen würde und wir uns nicht mehr an der Kasse abwechseln würden, wenn wir einkaufen gehen, sondern er einfach alles bezahlen würde.

Als ich anfing, alle Kosten zu übernehmen, vereinbarten wir, dass sein Anteil an Miete, Strom, Gas, Internet usw. von den 600 €, die ich ihm jeden Monat für Lebensmittel überweise, abgezogen wird, sodass ich ihm aktiv nur 150 € überweise. Die Frage ist jedoch, warum er die 600 Euro von mir überhaupt für Einkäufe hat. Er hat durch seine Aussagen angedeutet, dass er alle Einkäufe von den 600 Euro bezahlen würde und erst dann Geld aus seiner eigenen Tasche verwenden würde.

Das bedeutet, dass er zwar jetzt tatsächlich den Großteil der Einkäufe mit den 450 Euro weniger bezahlt, aber soweit ich das beurteilen kann, trägt er nicht zu den anderen Kosten bei. Als ich ihn damit konfrontierte, sagte er mir, dass wir genau die gleichen Kosten hätten, weil er als Selbstständiger auch selbst Krankenversicherung und Steuern zahlen müsse.

Er argumentiert, dass wir daher die gleichen Abzüge haben, aber seine Krankenversicherung und Steuern sind keine Kosten, die mich oder die Wohnung betreffen, sodass er sie hier nicht wirklich als Argument anführen kann, wenn es darum geht, sich zu gleichen Teilen an den Kosten für die Wohnung, Strom, Internet usw. zu beteiligen. Die Kosten hätte er ja auch, wenn er alleine wohnt und dann müsste er ja trotzdem noch genug Geld für Miete, Strom/Gas, Internet etc. übrig haben.

Genau genommen zahlt er ja nur für die Lebensmittel. Aber vielleicht stimmt etwas mit meiner Rechnung nicht, also brauche ich euren Input mal. Auf jeden Fall ist mein Vater der Meinung, dass ich viel mehr zahle als er. Vor allem, weil mein Bruder immer damit angibt, wie viel mehr er verdient als ich. Eine 50/50-Aufteilung wäre in diesem Fall noch unfairer.

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Die persönliche Einkommenssituation hat mit der Aufteilung der Kosten nun einmal überhaupt nichts zu tun. Die Aufteilung nach Einkommen - kann man in einer Beziehung machen, aber unter Geschwistern?

Dass du der Vertragspartner bei den Versorgern bist - in Ordnung.

Aber für die laufenden Kosten würde ich ein gemeinsames Konto anlegen - hier bezahlt jeder den gleichen Anteil ein, beide haben Zugriff, davon buchen die Versorger ab und hiervon werden auch die gemeinsamen Lebensmittel bezahlt.

Das eigene Konto ist dann ausschließlich für die eigene Verwendung.

Wenn ihr als Geschwister zusammen wohnt, bedeutet dies ja auch nicht zwangsläufig, dass ihr gemeinsam kocht.

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Das Kind mit der Landwirtschaft ist offensichtlich raus. Von daher nehme ich an, dass auch die Höfeordnung raus ist.

Jetzt geht es um das Kind welches das Haus der Mutter übernimmt, welches aber nicht zum landwirtschaftlichen Betrieb zählt.

Diesem Kind wäre zu empfehlen diesen Vertragsentwurf vor Beurkundung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Die zu übernehmenden Pflichten des Kindes mindern auch den Wert des Geschenkes. Interessant wäre, wenn die Mutter einen Pflegegrad hat - auch Pflege kann den Wert mindern.

Ob ein Pflichtteilsergänzungsanspruch Haus entsteht - kommt unter anderem auch drauf an, ob alle Kinder zu gleichen Teilen erben werden..Wie hoch der Nachlasswert der Mutter sein wird.

Bei sieben Kindern, ohne Ehegatte wäre der Pflichtteil pro Kind 1/14.

Lebt der Ehegatte noch - erbt der Ehegatte in der Gütergemeinschaft 1/4, die restlichen 3/4 teilen sich die sieben Kinder. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteil.

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Als erstes will die Bank tatsächlich prüfen, ob du alleine kreditfähig bist. Solange die Freundin noch für den Kredit haftet - wurd sie dir ihren Anteil an der Wohnung nicht verkaufen. Die Entlassung eines Darlehensnehmer - erfordert meiner Meinung nach nicht zwingend einen neuen Vertrag. Hier musst du das Kleingedruckte deines Vertrag lesen

Die andere Frage - kannst du ihren Anteil ausbezahlen ohne einen weiteren Kredit aufzunehmen? Dies gibt natürlich einen neuen Vertrag.

Zum Schluss steht dann noch der Gedanke - werdet ihr euch über die Konditionen der Übertragung des Halbanteil einig?

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Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber über die Arbeitszeit. Solange der AG die Arbeit nicht abgesagt hat - fehlt jeder der bei Arbeitsbeginn nicht anwesend war- als unentschuldigt.

Inwieweit der AG die tägliche Arbeitszeit nach einer Wettervorhersage von 14 Tagen planen könnte - kommt drauf an. Eine kurzfristige Änderung ist jedoch nur im Einvernehmen möglich.

Die Regelung von den 3h - kenne ich nicht, habe ich jetzt auch nichts gefunden.

Das Schlechtwettergeld hat meiner Kenntnis nach verschiedene rechtlichen Grundlagen.

https://www.soka-bau.de/meinbeitrag/winter-contribution/details?tn=left

https://www.bauprofessor.de/schlechtwetterzeit-baugewerbe/

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Verkaufen kann er. Dies könnte man als noch Ehepartner evtl verhindern wenn er damit über sein überwiegendes Vermögen verfügt (Par 1365 BGB).

Alternativ hätte dies beim Kauf der Immobilie ausgeschlossen werden können oder in einem Ehevertrag.

Greift alles nicht - dann steht jedem der Halbeigentümer ein ideeller Anteil am Gesamten zu. Dann kannst du dich im Ergebnis mit dem neuen Eigentümer über die Nutzung der einzelnen Räume streiten.

Als nächstes wird der Käufer dann vermutlich die Teilungsversteigerung anstreben.

Ein guter Grund bei der Scheidung einen eigenen Anwalt zu nehmen.

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Bei mir kommt es darauf an wie der Veranstalter die Unterrichtszeit angegeben hat: die reine Schulzeit jedoch mindestens meine tägliche Sollarbeitszeit.

Reisezeit - sofern die Möglichkeit ÖPNV nicht besteht - die Zeit von Dienstort zum Schulungsort.

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Ist vorhanden

Als Interessenvertretung im öffentlichen Dienst kann ich dir sagen, dass 10% unserer Stellen seit fünf Jahren konstant unbesetzt sind, vor allem die Ingenieur - und Technikerstellen sind in der Dauerausschreibung.. Verwaltung geht, der handwerkliche Bereich ist am Ausbluten. Und hier kommt erst in drei bis vier Jahren die große Welle der altersbedingten Ausscheidung.

Oft ist es die Bezahlung, nicht selten sind es die Vorgesetzten- zu diesem Ergebnis war eine hessische Landesbehörde gekommen..

Von einem Ausbildungsjahrgang,.die zwischen 10 und 15 Personen starten - sind wir froh, wenn am Ende noch 5 über bleiben.

Alleine die drei Tarifverträge mit welchen sich der öffentliche Dienst selbst konkurriert : Autobahn GmbH, TVöD und TV- L - war meines Erachtens der größte Fehler.

Der Eindruck, dass im öffentlichen Dienst langsam gearbeitet wird - täuscht. Wenn ein Ergebnis lange auf sich warten lässt, dann liegt es unter Umständen daran, dass a) der Bürger immer schwieriger wird und b) aus dem Grund immer mehr andere Stellen eingebunden werden müssen..

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Wenn das Auto ein Firmenwagen ist - würde der Chef gut daran tun auch hier ein Rauchverbot zu verhängen. Ob er es erfolgreich durchsetzen kann - kommt drauf an.

Sollte ein Kollege sein eigenes Auto zur Verfügung stellen - hat der Chef hier kein Mitspracherecht - dann muss er es dir aber ermöglichen mit dem ÖPNV zu fahren.

Die Mitfährt im verrauchten Auto kannst du verweigern.

Die Reise insgesamt - wiederum nicht, dann musst du nach Alternativen suchen

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Deine Mutter und dein Stiefvater - dann nehme ich an, dass die Ehe deiner leiblichen Eltern bereits länger geschieden war.

Aber im Zuge der Scheidung wurde es versäumt das Haus aufzuteilen und dein Vater war noch Eigentümer zu 1/2.

Der Insolvenzverwalter soll sich bemühen deinen Anteil an die Mutter oder an deine Schwester/Bruder zu verkaufen.

Sollte meine Theorie stimmen und du hast noch ein Geschwisterteil, der Vater ist noch keine 6 Wochen verstorben - mit dem Insolvenzverwalter reden, ob du möglicherweise die Erbschaft ausschlagen kannst. Interessant wäre hier noch das Barvermögen des Vaters.

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Ja wusste ich, die Grundlagen hat DerRoll bereits erklärt.

https://www.agrarheute.com/management/existenz-bedroht-landwirt-wegen-bahnstrecke-staat-enteignet-629128

Was nicht stimmt ist die Intention des Artikels: ohne ökologische Ausgleichsmaßnahmen kein Bau der Bahnstrecke. Warum jetzt ausgechhnet diese Wiese - kann auch nicht zwingend die Bahn beantworten, dass sind die Auflagen wie sie von den Naturschutzbehörden gefordert werden.

Die Hürde über diese Flächen ein Enteignungsrecht zu erhalten - sind aber relativ groß. Es geht um einen zu erfüllenden Ausgleich welcher Art auch immer - und hierfür gibt es in Oberbayern bestimmt noch mehrere geeignete Flächen.

Sollte der Landwirt allerdings über das laufende Verfahren informiert worden sein oder hat es versäumt sich selbst auf dem Laufenden zu halten und er hat keine Klage erhoben - wird dies im Nachhinein relativ schwierig.

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Klingt danach als ob dein Elternteil es bereits nicht geschafft hatte die Erbengemeinschaft nach seinem Elternteil aufzulösen.

Wenn alle Erben mitspielen funktioniert dies über einen notariiellen Erbauseinandersetzungsvetrag. Dann sollte eine Person oder mehrere Personen die komplette Immobilie übernehmen.

Solange du mit den Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen bist - könnt ihr auch nur gemeinsam den Erbanteil verkaufen.

Die Alternative für dich wäre evtl auch eine Abschichtung an deinen Lieblingsverwandten aus der Erbengemeinschaft- aber Achtung damit trittst du nicht nur dein Anteil am Haus sondern deinen kompletten Erbteil.

https://deutsches-erbenzentrum.de/themen/erbengemeinschaft-aufloesen/abschichtung-erbengemeinschaft

Den Gedanken solltest du nur mit Hilfe eines Anwalts weiter verfolgen.

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