Ich nehme an wenn deine Mutter noch was schreibt, dass sie dir das ganze Zeug schenkt - wird kein Hahn danach krähen sofern es kein verwertbares Vermögen darstellt.
Dir überlegen wie du es beweisen kannst
Zum einen hast du vermutlich keinen Nachweis welche Qualität Erde du dem Nachbarn zur Verfügung gestellt hast, zum anderen hast du vermutlich nichts was die Anforderungen an die Auffüllung beschreibt.
Es sieht wieder aus wie vorher - das Loch ist wieder zu und du hast keinen Mutterboden verlangt...
Wirst es wohl drauf ankommen lassen müssen, wenn du Nachbarn darauf hinweist, dass dies nicht der Vereinbarung entspricht.
Evtl sollte er dir schriftlich bestätigen, dass der Asphalt vorher untersucht wurde und kein PAK enthält.
Oder frag deinen Anwalt.
Ich bin im Kommunalrecht nicht drin- aber vielleicht darf/muss der Gemeinderat hier auch noch mitwirken?
Bei uns ist das Thema in der Regel bereits bei der Zusage geklärt - ist für den Bewerber ja auch eine Grundlage, ob er die Stelle annimmt oder nicht.
Zu Verzögerungen kommt es hier maximal, wenn die Arbeitszeugnisse noch nicht alle vorliegen.
Warum machst du dir diese Gedanken nicht, wenn du die Wohnung besichtigt hast?
Nach 11 Jahren Mietzeit werden auch Gebrauchsspuren nicht zu vermeiden sein. Eine Gartentür aus Holz - sollte in der Zeit auch einmal gestrichen worden sein. Ob dies Aufgabe eines Mieters ist - wissen andere besser wie ich, meine Tendenz geht zu nein.
Vermögensauskunft muss ja meines Wissens noch nicht bereits beantragte Privatinsolvenz bedeuten. Die Frage wieviele Gläubiger stehen vor dir und ist die PI bereits beantragt. Tendenziell würde ich keinen Cent mehr in den Nachweis und die Betreibung eines möglichen Schadensersatz investieren. Vielleicht würde ich es noch vom Alter des Mieters abhängig machen.
Warum man sich bei Eheleuten nur einen als Mieter nimmt und davon auch noch einen Selbständigen - muss man allerdings auch nicht verstehen.
Objekt besichtigen mit den Unterlagen zur Bank und fragen zu welchen Konditionen sie dir dieses Haus finanzieren.
Bei Interesse - Baugenehmigung vorlegen lassen, Unterlagen Gemeinde einsehen - Bebauungsplan, Immobilie mit Bausachverständigen besichtigen, ggfs im Preis verhandeln, Kosten Renovierung abschätzen, Kreditrahmen und Eigenkapital wieder überdenken.
Kauf zusagen, Notar beauftragen, Kaufvertragsentwurf lesen und verstehen, Fragen beantworten lassen, Beurkundung, Auflassungsvormerkung abwarten, Kaufpreis bezahlen, Besitzübergang, Renovierung, Umzug.
Über die Vorfälligkeit - macht man sich Gedanken wenn es soweit ist. Ggfs lieber Sondertilgungen vereinbaren.
Nun du weißt doch jetzt, dass die Dinge noch vorhanden sind..
Warum du dich mit 25 Jahren noch so von deiner Schwester bevormunden lässt und dich nicht selbst über die Rechtslage informierst - musst du schon mit dir selbst klären.
Du wolltest das Erbe nicht annehmen, dann hätte deine Schwester alles bekommen sofern du noch keine Kinder hast . Von daher verstehe ich drin Problem nicht. Schenk ihr deinen Anteil und zieh aus.
Dann nimmst du die Urkunde, die ihr damals beim Notar gemacht habt und lässt dir von einem Anwalt erklären was du damals überhaupt unterschrieben hast.
Es gab für dich nur zwei Möglichkeiten: entweder das Erbe ausschlagen oder das Erbe annehmen. Da deine Schwester das Erbe annehmen wollte - wurdet ihr zu einer Erbengemeinschaft.
Die Sichtung des Nachlasses, das Aufteilen des Nachlasses , die Kündigung von Verträgen, die Organisation der Bestattung - das müssen die Erben gemeinsam regeln.
Ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich bin mit ziemlich sicher , dass der Standesbeamte mir am Tag der Hochzeit auch meinen neuen Personalausweis gegeben hat. Wurde nach meiner Erinnerung bereits bei der Antragstellung Hochzeit in Auftrag gegeben.
Die Laufzeit endet am Tag der standesamtlichen Trauung - und an dem Tag war ich mit Sicherheit nicht mehr beim Bürgeramt.
Führerschein - bin ich mir nicht sicher, ob dies überhaupt Pflicht ist. Hier weiß ich nur noch, dass ich gefragt wurde mit dem Hinweis, dass im Zuge der Hochzeit für den Tausch keine Gebühren anfallen. Scheint aber inzwischen nicht mehr so zu sein.
Aber solange du nicht noch mit dem alten Ausweis angehalten wirst - vom Bürgeramt wird dein Antrag entgegen genommen und fertig.
Ja, kann Thomas, denn Henriette hat zum Zeitpunkt der Schenkung einen Fehler gemacht.
Zum Zeitpunkt ihres Todes war Henriette nicht mehr Eigentümerin des Hauses - von daher war ihr Wunsch mit dem lebenslangen Wohnrecht für Karl nicht mehr zu erfüllen. Diese Recht hätte sie zum Zeitpunkt der Schenkung in die Urkunde aufnehmen müssen.
Da Karl sich auch nicht an den Mietvertrag gehalten hat, könnte Thomas ihn vermutlich auch den MV kündigen und Karl müsste ausziehen.
Sicher kann die Frage jedoch nur beantworten, wer den Vertrag Schenkung Henriette an Thomas kennt. Auch wenn das Wohnrecht nicht im Grundbuch steht - kann in dem Vertrag etwas geregelt sein.
Ich sage da zu, dass man dir bereits mehr Informationen gegeben hat als dir zustehen: der Kollege ist abwesend - fertig..
Je nachdem um welche Angelegenheit es geht - er ist voraussichtlich ab ... wieder zu erreichen.
Sofern der Kollege tatsächlich in Elternzeit wäre oder länger erkrankt- hat er bestimmt auch eine Vertretung.
Von daher - sinnvollerweise fragen - wer kann mir in dem Fall Aktenzeichen Abc weiter helfen.
Du hast ein Einschreiben mit Rückschein bekommen - damit will jemand den Nachweis, dass du den Brief erhalten hast.
Wer dir nun was schreibt - erfährst du wenn du den Brief abholst.
Wenn ich dienstliche Schreiben per Einschreiben versende, (Kündigung von Pachtverträgen oder Mahnung) macht die Poststelle immer Einschreiben Rückschein, obwohl mir Einschreiben Einwurf genügen würde - aber die Diskussion führe ich inzwischen nicht mehr.
Du bist 24 Jahre - und willst dich bereits jetzt dauerhaft an deine Eltern binden?
Zwei Häuser, pro Haus dann ca. 225.000€- wie alt sind diese Häuser dann, was muss zunächst noch investiert werden? Hast du dies in deiner Rechnung berücksichtigt?
Wieso haben deine Eltern nicht bereits ein Teil Eigenkapital?
Spar dein eigenes Geld und warte was dir die Zukunft bringt. Vielleicht hast du später einen Lebenspartner _in, vielleicht Kinder , vielleicht bekommst du Krach mit deinen Eltern, vielleicht findest du an einem anderen Ort eine neue berufliche Herausforderung.
Wenn die Bank mit einem Haus nicht mitspielt, spielt sie auch mit zwei Häusern nicht mit.
Im schlimmsten Fall - löst ihr einen Umweltalarm aus - wenn die aufnehmende Kläranlage den phWert nicht mehr in den Griff bekommt.
Im konkreten Fall - kommt es auf die kommunale Vorschriften an. Sofern ihr an den kommunalen Abwasserkanal angeschlossen seid - hat im Sickerschacht Schmutzwasser nichts verloren.
Letztendlich ist es auch die Frage - wohin versickert dieser Schacht? Selbst wenn es "nur" das eigene Grundstück ist - ist Wasser der Waschmaschine fürs Grundwasser auch nicht gut. Aus dem Grund sollst du ja auch zB dein Auto nicht auf deinem Stellplatz waschen- sondern in der Waschanlage.
Mietschulden beim Anwalt - eher nicht. Vielleicht bei seinem eigenen Anwalt oder beim Vermieter.
Nur vom 30.04.bis heute 08.05 - hat Vermieter noch keine Räumungsklage durch. Bei Mietschulden kündigt auch eher der Vermieter und nicht der Mieter.
Dies setzt dann auch nicht die Polizei sondern der Gerichtsvollzieher durch.
Dem Vermieter war bekannt, dass Mieter noch keine Übergabe gemacht hat - so befindet er sich ohne Ankündigung Besichtigung zumindest in der Besitzstörung, im Worstcase kassiert er noch eine Anzeige wegen Diebstahl....
Vermieter hat im übrigen auch keinen Zweitschlüssel zur Wohnung zu besitzen.....
Also meine Meinung nach handelt Vermieter falsch - ob mit oder ohne Konsequenzen keine Ahnung.
Ich kann dir die Frage nur aus Sicht eines Wahlhelfer als Beschäftigter in öffentlichen Dienst beantworten - der kann für den nächsten Tag Dienstbefreiung beantragen als Ausgleich. Quelle müsste ich suchen.
Dein AG hat dir aber nun offensichtlich Mehrarbeit angeordnet - und hat dies durch Gutschrift Stunden auszugleichen. Da dies ein planbares Ereignis ist - sollte hier bis Arbeitsbeginn auch die Ruhezeit eingehalten werden. Deine persönliche Zeit zwischen Aufstehen und Arbeitsbeginn bleibt hier leider unberücksichtigt.
Falls der AG hier keine Info gibt, frag beim Personalrat. Da dies die Kommunalbeschäftigten immer mal wieder trifft- könnte man dies in einer Dienstvereinbarung regeln.
Ohne deine Befunde zu kennen - schwierig. Vielleicht wäre eine Reha die bessere Alternative gewesen.
Ich würde zuerst versuchen beim Therapeuten die Stunden zu verlegen. Termine nach Feierabend.
Da dein Arzt über den Zeitraum mehrere Rezepte ausstellen muss - vielleicht einen Therapeuten suchen der näher am Wohnort oder am Arbeitsort liegt.
Alternativ - du versuchst deine Home-Office Tage auf die Therapie Tage zu legen und bist dann die anderen Tage im Büro.
Und dein Arzt hat vermutlich keine Notwendigkeit einer Krankschreibung gesehen - sonst hätte er dies gemacht
Evtl kannst du mit dem AG noch verhandeln, ob du die entstehenden Überstunden durch einen Urlaubstag ausgleichen kannst.
Mehr Ideen hätte ich nicht.
Welche Alternative gibt es denn um die Geräte unterzustellen?
Für 40 qm - wenn ich dort noch eine Gartenhaus hinstelle - bleibt ja keine Fläche mehr ;)
Wenn es keine alternativen Aufbewahrungsort gibt - würde ich das Teil als Vermieter vermutlich zur Verfügung stellen. Ich würde nicht wollen, dass der Mieter den Standort bestimmt oder das Teil beim nächsten Sturm durch die Gegend fliegt.
Sobald das Teil fest mit dem Erdreich verbunden ist - gehört es zum Grundstück.
Wobei Gartenpflege ein dehnbarer Begriff ist - Blumenwiese 2x im Jahr mit der Sense gemäht- ob die Nachbarn dann glücklich sind?
Ggfls musst du Gartenhaus nochmals separat regeln.
Ich würde alles scannen und bei mir digital speichern und erst dann ausdrucken. Dann muss ich mir die Arbeit nicht noch einmal machen, wenn ich die Unterlagen noch jemand zur Verfügung stellen muss/will.
Oder prüfen inwieweit deine Unterlagen auch digital entgegen genommen werden.
Wenn du auf einem Formular etwas berichtigen musst als Sachbearbeiter - zeichnest du die Korrekturstelle mit Datum und deinem Namenszeichen ab.
Wenn du nicht berechtigt warst den Antrag entgegen zu nehmen - musst du dies mit deinem Chef klären.
Eine angenommene Erbschaft kann nur noch über eine Anfechtung im Zuge eines Gerichtsverfahren aufgehoben werden. Voraussetzung für die Annahme - der Vater ist bereits gestorben.
Sofern der Wert eines Erben hierbei geringer Pflichtteil wäre, kann er gegenüber den Mit-Erben den fehlenden Betrag verlangen.
Deine 10 Jahre sind interessant, wenn der Vater noch leben würde, die Geschwister am Kaufvertrag nicht mitgewirkt haben- dann kann diese Schenkung abschmelzend über 10 Jahre in den Pflichtteilsergänzungsanspruch gehen.
Unter dem Geburtenregister seiner Eltern?
Was sagen seine Eltern dazu?
Der Punkt Kind des Kindes - in einer Geburtsurkunde, Familienbuch ist mir nicht geläufig.
Für Enkelkinder gibt mein Familienbuch überhaupt keinen Platz.
Da hilft nur beim Standesamt anrufen, nachfragen und besprechen wie man hier etwas ändern kann.