Gibt die Bank Auskunft über Kontostand des Erblassers ohne Erbschein?

Hallo.

Wir haben beim Notar einen Erbscheinsantrag gestellt und darüber eine notarielle Urkunde erhalten. So wie ich das sehe, ist das noch nicht der richtige Erbschein.

Nun müssen wir dem Nachlassgericht durch ein Nachlassverzeichnis über den genauen Wert & Schulden des Verbleibs Auskunft geben. Bargeld, Wertgegenstände, Firmen, Grundstücke, Konten, usw.

So weit ich das verstanden habe, müssen wir erst das Nachlassverzeichnis einreichen, aus dem danach die Gebühren für den Erbschein berechnet und dann der Erbschein ausgestellt werden kann. Richtig? Den muss ich doch mit Sicherheit erst bezahlen.

Nun sagt die Bank aber: Auskunft über den Kontostand/ Kontoauszüge und so weiter gibt es nur, wenn wir bereits mit dem Erbschein antanzen.

Wie soll ich denn dem Nachlassgericht Auskunft über das Vermögen, u.a. den Kontostand, geben, wenn ich die Auskunft nur mit dem Erbschein bekomme, für den ich aber überhaupt erst die Info brauche?

Ich blicke da nicht durch. Der Notar, bei dem wir es beantragt haben, hat uns auch nichts weiter erklärt ("Na halt einfach ausfüllen"), die Bank kann auch nichts weiter sagen und das Nachlassgericht hat Personalmangel und sowieso keinen Plan (Wir sollen doch bitte beim Notar fragen). Da kann ja irgendwas nicht richtig herum sein.

Wo ist mein Denkfehler?

Bank, Recht, Erbe, Girokonto, Nachlass, Notar, Nachlassgericht, Wirtschaft und Finanzen
Nachlassgericht ignoriert Erbausschlagung, Akteneinsicht in Nachlassakte?

Hi,

da Gerichte mich grundsätzlich erstmal ignorieren (so einen Fall hatte ich schon einmal), ist es auch dieses Mal so:

Mein Erzeuger ist seit Monaten tot und würde mir; sollte ich das Erbe annehmen; einen riesigen Schuldenberg hinterlassen.

Nachdem ich davon erfahren hatte (vor 2,5 Wochen), habe ich panisch alle Notare abtelefoniert und innerhalb von drei Tagen hatte ich einen Termin. Dort habe ich das Erbe ausgeschlagen. Das war vor zwei Wochen.

Vorgestern erreichte mich ein Brief vom Nachlassgericht, in dem mir der Tod nochmal mitgeteilt wurde. Es wurde außerdem gefragt, ob ich über ein Testament bescheid wisse, wie der Lebensunterhalt bestritten wurde, ob die Bestattung beauftragt wurde und ob ich beabsichtige, das Erbe auszuschlagen.

Das habe ich nicht ganz verstanden. Der Notar hat mir letzte Woche mit dem Hinweis, dass er die Erbausschlagung an das Amtsgericht gesendet hat, eine Rechnung zukommen lassen.

Was muss ich jetzt tun? Muss ich selbst nochmal die Erbausschlagung dort hinschicken? Oder ist für mich alles erledigt? Und warum weiß das Gericht (es war definitiv das richtige Gericht) nicht bescheid?

Ich habe die letzten beiden Tage mehrmals dort angerufen. Über die Durchwahl ist niemand zu erreichen. Die Warteschleife des Gerichts hat mir zu lange gedauert. Nach insgesamt 5 Anrufen mit jeweils 30 Minuten Wartezeit ohne Antwort, habe ich aufgelegt. Ich war immerhin auf Arbeit...

Des Weiteren sind noch € 21.000 titulierter Unterhalt offen, die ich von den Erben eintreiben möchte. Daher würde ich gern Akteneinsicht in die Nachlassakte beantragen.

Wie sollte ich einen derartigen Antrag am Besten formulieren? Gibt es da Stolpersteine? Den Titel und eine Auflistung des ausstehenden Unterhalts in Kopie füge ich logischerweise bei.

Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Schulden, Recht, Unterhalt, Erbschaft, Erbe ausschlagen, Nachlassgericht
Nach 14 Monaten durch Zahlungsforderung vom Tod der Tante erfahren?

Hi,

gestern morgen hatte ich Post im Briefkasten. Es geht um meine Tante, die wie ich heut erfahren habe, vor über einem Jahr verstorben ist. Ich muss dazu sagen, das ich aus gutem Grund absolut keinen Kontakt zu dieser Familienseite hatte.

Hier ein kleiner Auszug:

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Sehr geehrter Herr X,

wie uns das Nachlassgericht mitgeteilt hat, kommen Sie als Erbe der Verstorbenen in Betracht.Bedauerlicherweise haben wir noch Forderungen gegen die Erblasserin. Eine Kopie der offenen Rechnungen haben wir dem Schreiben beigefügt.

Gemäß § 1922 i.V.m. § 1967 BGB haften Sie als Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Dies bedeutet, das wir den geschuldeten Forderungsbetrag von Ihnen als gesetzlicher Erbe fordern können.

..........ja ansonsten steht da eine Frist und das man in Raten zahlen könnte und das bei Nichtzahlung die Sache vor Gericht ginge etc.

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Die Rechnung beträgt über 2000€. Die Tante hat normalerweise noch 3 Geschwister. Keine Ahnung ob da Kontakt vorhanden war, denn mit denen hab ich ja auch vor Jahren abgeschlossen.

Ich habe nach Ausschlagung gegoogelt und da stand, das man 6 Wochen nach Kenntnis, welcher in der Regel am Tag des Todes wäre, Zeit hat das "Erbe" auszuschlagen. Ja mittlerweile ist ja ihr Tod verjährt.

Doch wie ist es in meinem Fall ? Mich hat kein Nachlassgericht angeschrieben und bis gestern wußte ich nichts von deren Tod.

Wie wird das nun gehandhabt ?

Danke im Voraus !

Schulden, Recht, Erbrecht, Erbe, Nachlassgericht
Vater in Paraguay verstorben was ist wegen Erbschaft (dringend!)?

Ich habe eine spezielle Frage zur Erbschaft und frage die jenige die sich damit wirklich auskennen. Mein Fall : mein Vater hat vor 6 Jahren geheiratet und ist vor 1 Jahr ins Ausland ausgewandert und hat hier seine Grundstücke verkauft, seine Rentenversicherung aufgelöst, Landwirtschaftliche Maschinen verkauft, sein eigenes Auto verkauft, seine Ersparnisse mitgenommen, Waffen verkauft (er ist Jäger mit Waffenschein) seine neue Frau hat selber 3 eigene Töchter aus einer alten Ehe. Ich bin der einzige leibliche Sohn von meinem Vater. Ich und mein Vater standen uns nie nah, daher weiß ich nicht was er sonst noch was hatte. Mein Vater hat mit seiner Frau aus seinem Ersparnissen im Ausland eine Ranch mit eigenem Haus und riesen Grundstück und Landwirtschaftliche Maschinen mit einer Scheune gebaut. Die Eigentums Wohnung hat er, der Stieftochter überschrieben im Testament. Im Testament hat mein Vater mich NICHT rein geschrieben!! Er hat der Stieftochter und der Ehefrau die Vollmacht von seinem Konto (2 Kontos) gegeben, da ist wahrscheinlich Geld noch drauf. Alles was ihm besitzt hat, hat er der 3 Töchter und seiner Ehefrau überschrieben.... Mir als Sein leiblichen Sohn NICHTS.. Und keiner von denen hat die Sterbeurkunde in Deutschland abgegeben. Ich habe die Sterbeurkunde selber im Ausland beauftragt und die beglaubigt lassen und selber letzte Woche im Nachlassgericht abgegeben.

Keiner von den 4 will mit mir reden und wollen keine Auskunft geben. Sie alle sagten zu mir ich habe sowieso keinen Anspruch und soll es lassen da ich sowieso nichts bekomme und alle wissen das ich auch nicht im testament stehe da mein Vater es mit denen zusammen geplant hat.

Das Testament hat er in Deutschland gemacht.

Jetzt zur meiner Frage : Habe ich als leiblicher Sohn Anspruch (Pflichtanteil)? Die Eigentums Wohnung wurde vor 1 Jahr über die Stieftochter überschrieben und sie wohnt zurzeit drinnen? Habe ich Anspruch wegen der Wohnung das auch ein Teil mir gehört? Alles was mein Vater gekauft hat und auf seinem Namen lief (auch im Ausland und hier) und die Rentenversicherung die er aufgelöst hat, seine Kontos da wo geld noch drauf ist (habe ich Anspruch drauf)? Bekomme ich Post vom nachlassgericht auch wenn ich nicht im Testament stehe? Muss ich ein Pflichtanteil einfordern (Formular) ausfüllen?

Meine echte Mutter hat zu mir gesagt alles was in den letzten 10 Jahren verschenkt, überschrieben oder gekauft worden sind habe ich einen Anspruch. Stimmt das?? 

Rechtsanwalt, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Notar, Paraguay, Patchwork, Nachlassgericht
Vater im Ausland verstorben und fragen zur Erbschaft (BITTE!)?

Servus Leute ( bitte alles lesen ist wirklich dringend)

Ich habe eine spezielle Frage zur Erbschaft und frage die jenige die sich damit wirklich auskennen. Mein Fall : mein Vater hat vor 6 Jahren geheiratet und ist vor 1 Jahr ins Ausland ausgewandert und hat hier seine Grundstücke verkauft, seine Rentenversicherung aufgelöst, Landwirtschaftliche Maschinen verkauft, sein eigenes Auto verkauft, seine Ersparnisse mitgenommen, Waffen verkauft (er ist Jäger mit Waffenschein) seine neue Frau hat selber 3 eigene Töchter aus einer alten Ehe. Ich bin der einzige leibliche Sohn von meinem Vater. Ich und mein Vater standen uns nie nah, daher weiß ich nicht was er sonst noch was hatte. Mein Vater hat mit seiner Frau aus seinem Ersparnissen im Ausland eine Ranch mit eigenem Haus und riesen Grundstück und Landwirtschaftliche Maschinen mit einer Scheune gebaut. Die Eigentums Wohnung hat er, der Stieftochter überschrieben im Testament. Im Testament hat mein Vater mich NICHT rein geschrieben!! Er hat der Stieftochter und der Ehefrau die Vollmacht von seinem Konto (2 Kontos) gegeben, da ist wahrscheinlich Geld noch drauf. Alles was ihm besitzt hat, hat er der 3 Töchter und seiner Ehefrau überschrieben.... Mir als Sein leiblichen Sohn NICHTS.. Und keiner von denen hat die Sterbeurkunde in Deutschland abgegeben. Ich habe die Sterbeurkunde selber im Ausland beauftragt und die beglaubigt lassen und selber letzte Woche im Nachlassgericht abgegeben.

Keiner von den 4 will mit mir reden und wollen keine Auskunft geben. Sie alle sagten zu mir ich habe sowieso keinen Anspruch und soll es lassen da ich sowieso nichts bekomme und alle wissen das ich auch nicht im testament stehe da mein Vater es mit denen zusammen geplant hat.

Jetzt zur meiner Frage : Habe ich als leiblicher Sohn Anspruch (Pflichtanteil)? Die Eigentums Wohnung wurde vor 1 Jahr über die Stieftochter überschrieben und sie wohnt zurzeit drinnen? Habe ich Anspruch wegen der Wohnung das auch ein Teil mir gehört? Alles was mein Vater gekauft hat und auf seinem Namen lief (auch im Ausland und hier) und die Rentenversicherung die er aufgelöst hat, seine Kontos da wo geld noch drauf ist (habe ich Anspruch drauf)? Bekomme ich Post vom nachlassgericht auch wenn ich nicht im Testament stehe? Muss ich ein Pflichtanteil einfordern (Formular) ausfüllen?

Meine echte Mutter hat zu mir gesagt alles was in den letzten 10 Jahren verschenkt, überschrieben oder gekauft worden sind habe ich einen Anspruch. Stimmt das?? 

Danke für jede Antwort.

Rechtsanwalt, Testament, Ausland, Recht, Erbschaft, Bankkonto, Notar, Patchwork, Nachlassgericht
Nachlassgericht, Erbschulden, Vermögensauskunft, Privatinsolvenz - Bitte um Hilfe?

Schönen guten Abend,

meine Mutter verstarb im letzten Mai. Sie hatte viele Schulden. Vor einigen Tagen kam ein Brief von einer Kosteneinzugsstelle der Justiz, die nun meinen das ich der Erbe bin.

Ich habe damals etwa 3 Monate nach dem Tod meiner Mutter einen Brief erhalten, dass ich nun das Erbe ausschlagen kann oder annehmen. Dieses Schreiben habe ich damals ausgefüllt an das nächste Amtsgericht, zur Stelle des Nachlassgerichts gesandt.

Bis dato dachte ich das sich die Sache nun damit erledigt hatte oder meine Tante und Onkel belangt wurden, da diese fest berufstätig sind.

Nun kam dieser bedrohliche Brief, das ich umgehend alles bezahlen muss, was meine Mutter noch an offenen Schulden hat.

Ich arbeite selbst nur 20 Std die Woche und verdiene weit unter 1000€. Ich habe, leider durch die Fehler meiner Mutter, selbst sehr viele Schulden u.a. beim Finanzamt in Deutschland.

Was kann ich nun aus meiner neuen Heimat Österreich aus tun? Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Kann ich einen Beratungshilfeschein beantragen und wenn ja wo? Kann ich damit auch zu einem österreichischen Anwalt?

Ich wünsche mir nichts sehnlicher als das dieser Horror aufhört. Kann mir jemand sagen, ob es sich „lohnt“ eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder ob man Privatinsolvenz machen soll? Dauert diese für Privatpersonen 3 Jahre oder länger? Gilt diese auch für große Schulden beim Finanzamt? Geht das alles auch von Österreich aus.. und wenn ja wo sind da die Anlaufstellen?

Was kann ich nun für erste Schritte einleiten?

Bitte schreibt mir die Antworten verständlich - sehr schwere Fachsprache bringt leider nichts, da ich mich mit dieser Thematik nicht auskenne.

Lieben Dank! Wenn es geht, gerne auch eine private Mail schreiben. Mit persönlicher Erfahrung, etc.

Schulden, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbe ausschlagen, Privatinsolvenz, Vermögensauskunft, Nachlassgericht
Erbe ausschlagen mit einer Vorsorgevollmacht und Frist?

Ich hätte eine Frage zum Thema Erbausschlagung Frist. Es geht um folgende Lage :

Die Ehefrau meines Vaters , ist am 19.03.18 verstorben und war wohnhaft bis zu ihrem Tod in Stadt X.

Die Ehefrau ist nicht meine leibliche Mutter.

Mein Vater ist deshalb ins Pflegeheim gekommen, da niemand für ihn sorgen kann nach Stadt Y und ich habe für ihn eine Vorsorgevollmacht. Er kann seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.

Da Schulden vorhanden sind seitens der Frau muss mein Vater das Erbe der Ehefrau ausschlagen.

Kann ich mit dieser Vorsorgevollmacht das Erbe für meinen Vater ausschlagen? 

Ich habe beim Amtsgericht der Stadt X eine gesetzliche Betreuung beantragt, die aber an das Amtsgericht der Stadt Y (Stadt des Pflegeheims) weitergeleitet wird , da ich die Vollmacht abgeben möchte, aber man sagte mir das es dauern kann. Nun rennt mir die Zeit weg, da es ja innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden muss. Ich habe einen Termin bei meinem Notar gemacht, da dieser aber im Urlaub ist, kann ich erst am 09.04.18 zum Termin dort hin. Muss die Erbausschlagung ein gerichtlicher Betreuer machen oder geht das mit der Vorsorgevollmacht? Kann die Frist verlängert werden wenn erst ein gerichtlicher Betreuer dafür bestellt werden muss?

Muss das Erbe auch von mir ausgeschlagen werden? 

Die Ehefrau ist nicht meine leibliche Mutter und ich bin weder mit ihr aufgewachsen noch hatte ich viel Kontakt zu ihr. 

Recht, Erbe, Erbschaftsrecht, Vorsorgevollmacht, Nachlassgericht
Erben mit Hartz 4 wenn man sich 1 Monat abmeldet?

Guten Abend

ich habe folgendes Problem und versuche es so gut wie möglich abzukürzen:

Seit 7 Monaten beziehe ich mit meiner Familie Hartz 4. Nun starb mein Onkel, so das meine Eltern, mein Bruder, meine Cousine und ich was erben. Es handelt sich hierbei um ca 20.000 € , welche nach abzüglicher Kosten durch uns 4 Parteien geteilt werden. Ich weiß ja nicht wie schnell das mit dem Nachlassgericht funktioniert. Einen Bescheid habe ich noch nicht. Sollte ich noch im Hartz-4-Bezug sein, dann werden ja meine 5.000 € aufgeteilt auf glaub maximal 6 Monate und bekomme dementsprechend monatlich weniger Hartz-4-Anteil. Für meine 4000€ Schulden, die mich wirklich quälen, kann und darf ich das Geld also leider nicht benutzen. So das ich von dem Erbe eigentlich gar nichts habe. Jeder hier wird in meiner Situation sicherlich verstehen, das ich gerne meine Schulden damit tilgen möchte.

Meine Überlegung war insofern ich keine Arbeit bis dato bekomme, das ich mich in diesem Zufluss-Monat vom Jobcenter abmelde, in dem das Geld zu fließt. Also wenn ich im Mai Bescheid bekomme, das z.B im Juni die Erbschaft ausbezahlt wird, dann würde ich mich ab 31. Mai abmelden und mich am 1. Juli wieder anmelden, insofern ich weiterhin arbeitslos wäre.

Nun wurde mir von einem Bekannten gesagt, das 1 Monat abmelden nicht so einfach ginge. Es würde bei Wiederbeantragung auffallen. Man sollte also in diesem Monat versuchen ein Einkommen zu haben.

Könnt Ihr das bestätigen und gibt es Tricks ? Mir geht es sicherlich nicht darum einfach den Staat zu bescheißen, aber wenn man Nachts wegen den Schulden nicht schlafen kann und monatlich sowieso keine großen Sprünge machen kann, dann ist das schon doof.

Erbrecht, Erbe, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nachlassgericht
Opa in Wohnung verstorben,wann wird versiegelte Wohnung freigegeben?

Vor 3 Wochen ist mein Opa in seiner Wohnung eines natürlichen Todes gestorben. Die Polizei hat die Wohnung versiegelt da er alleine lebt und lt. AUssage der Polizei erst die Erbfolge geklärt werden muß. Meine Mutter ist die nächste Erbin und hat dies beim Nachlaßgericht anhand von Sterbeurkunden all Ihrer Geschwister und ihrer Mutter beweisen können und erklärte dort auch, daß sie das Erbe annimmt. Dennoch gewährt uns das Nachlaßgericht keinen Zutritt zur Wohnung da nun geklärt werden muß ob es noch weitere Erben gibt und ob mein Opa irgendwo ein Testament hinterlegt hat. Wir müssen aber in die Wohnung um diese zu räumen da diese bereits gekündigt wurde.Auch möchten wir gern seine liebevoll gepflegten Pflanzen rausnehmen. Und vor allen Dingen möchten wir endlich damit abschließen können. Der Zutritt in die Wohnung nach dem Sterbefall bedeutet schon genug Überwindung , die wir endlich hinter uns bringen möchten. Zudem liegt dort sein Sparbuch, ohne dem wir nicht auf sein Sparkonto zugreifen können um die Bestattungskosten zu begleichen. Nun die Frage, hat jemand Erfahrungswerte wielange das dauern kann bis entsiegelt wird? Ist das echt amtstechnisch so ein großer und langwieriger Aufwand zu klären ob ein testament hinterlegt wurde und ob ggf. noch weitere Kinder ( Erbfolgen) vorhanden sind? Wenn es um Straftaten geht, wissen die doch auch sofort alles.

Erbe, Sterbefall, Todesfall, Nachlassgericht
Testament der Eltern - Ungleiche Erbverteilung - Emotionen, entzogene Liebe, mangelnde Anerkennung?

Ich halte gerade das Testament meiner Eltern in der Hand und verstehe diese ungleiche Verteilung nicht. Mein Vater ist bereits verstorben. Will mir mein Vater über seinen Tod hinaus zeigen, was ich ihm "wert" war? Soll und kann ich das Testament als persönliche "Wertschätzung" betrachten... bzw. als "Weniger-Wert-Schätzung"? Mein Vater hat schon zu Lebzeiten meine Schwester immer hervorgehoben. Bis jetzt konnte ich damit umgehen. Dieses Testament zu lesen, ist für mich wie ein persönlicher Schlag ins Gesicht. Ich mag es am liebsten ausschlagen. Soll meine Schwester ruhig alles haben. Ja, ich fühle mich verletzt... persönlich und offensichtlich zurückgesetzt. Und ich gebe zu, es tut weh. Sehr sogar... weil ich im Rückblick auf mein Leben und meine Kindheit nochmal auf "materielle Weise" Geringschätzung erfahre. Das tut echt verdammt weh. Mein Vater war Alkoholiker und litt an Morbus Korsakow. Er war gewalttätig und cholerisch. Meine Oma und meine Tante versuchten mich als Kind oft in Schutz zu nehmen und handelten sich Ärger mit meinem Vater ein. Ich habe viele Jahre Psychotherapie hinter mir und gedacht, ich käme damit endlich klar. Nun wird mir bewusst, dass meine Eltern mich nie wirklich geliebt haben! Mein Vater muss mich gehasst haben!

Ich werde das Erbe ausschlagen und den Kontakt zu meiner Familie abbrechen. Zu meiner Schwester hatte ich noch nie ein inniges Verhältnis. Sie hat mich so oft ausgespielt.

Eröffnung des Testaments im Mai 2011 meiner Eltern nach dem Tode meines Vaters im April 2011. (Namen und Ortsangaben, sowie Grundstücksgemarkungen bleiben anonym.)

Unser letzter Wille!

Die beiden Eheleute setzen sich gegenseitig bi zum Ableben des Letzten zum alleinigen Erben ein. Stirbt einer der Eheleute, geht sämtlicher Besitz auf den anderen über. Nach dem Ableben beider geht deren ganzer Besitz mit folgender Aufteilung auf deren zwei Kinder B. (B. = das bin ich) geb. am…. und A., geb. am…. mit allen Vollmächten gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden über.

Barbesitz aus Bankkonten und Versicherungen sind zum gleichen Anteil aufzuteilen. Das Haus auf dem Grundstück 49a in XXXXXX soll unsere Tochter A. übernehmen. Sie hat einen Anteil von 35% des derzeitlichen amtl. Schätzwertes vom bebauten Grundstück 49a in XXXXXX an ihre Schwester B. (ich) auszuzahlen. Sollte dieses Grundstück innerhalb 10 Jahren nach dem Ableben des letzten der Eheleute verkauft werden, ist ein Ausgleich von 15% des Verkaufswertes an ihre Schwester B. zu zahlen. Dazu erhält A das Grundstück auf der Gemarkung XXXXXX, Lgb. Nr. XXXXb ….XY-Acker und den Erbanteil von dem Grundstück Lgb. Nr. 934 in XXXXX auf der Gemarkung XXXX . Die Tochter B. erhält das Grundstück XXXX Lgb.-Nr. XXX in YYYYY, Gemarkung XY.

Sollte dieses Grundstück ebenfalls innerhalb 10 Jahren anch dem Ableben der Eheleute in der Baunutzungszone ausgeweisen werden, sind an die Tochter Annette 25% des Verkaufsertrages zu zahlen.

XXXX, den xy.September 1991

Testament, Erbe, Erbschaft, Nachlass, Pflichtteil, Erbanteil, Nachlassgericht
Ex Freund weigert sich das Erbe für gemeinsame Kinder auszuschlagen?! Hilfe!

Hallo,

Habe vor 2 Wochen Post vom Nachlassgericht bekommen, das ich als Erbe meines Großvaters vorgesehen bin und ich innerhalb von 6 Wochen erscheinen muss, um es anzunehmen oder auszuschlagen.

Bei dem Erbe handelt es sich um Überschuldung, so dass meine gesamte Familie das Erbe bereits schon ausgeschlagen hatt und ich das für mich und meine 2 minderjährigen, nicht ehelichen Kinder auch tun werde und muss. (Termin hierfür ist der 26.4.12 beim Nachlassgericht).

Nun kommen wir zum Problem:

Für mich das Erbe auszuschlagen ist ja kein Problem, da volljährig. Aber für meine Kinder!! Da der Vater meiner Kinder (seit ca. 10 Jahren getrennt und kein Kontakt) und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, wird die Ausschlagung nur wirksam wenn beide Elternteile zustimmen bzw. eine beglaubigte Erbausschlagungserklarung (Notar) am Nachlassgericht einreichen.

Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.

Er meine die ganze Sache gehe in nichts an, er habe hierfür auch keine Zeit und überhaupt ist im alles sch....egal!!! Es ist ihm auch egal wenn dann das Erbe an seine Kinder übergeht.

Was kann ich tun??? Anwalt, Jugendamt...einschalten???? Die 6 Wochen Frist läuft bereits.

Was passiert wenn das Erbe an meine Kinder übergeht. Haben sie dann noch die Möglichkeit mit erlangen ihrer Volljährigkeit das Erbe nachträglich auszuschlagen??

Bitte helft mir....

MfG Nadine

Erbrecht, Erbe ausschlagen, Notar, Nachlassgericht

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