Erbe ausschlagen vom Onkel?
Mein Onkel ist gestorben, nach meinem Cousin und Oma Tanten und Onkels sind nun bald als Nichte und Neffe mein Bruder und ich an der Reihe . Wir wollen nun zusammen zum Gericht gehen und das Erbe ausschlagen.
Meine Frage wäre . .. Ich habe 3 Kinder die dann ja wahrscheinlich auch noch mit an die Reihe kommen, bei einem habe ich das alleinige Sorgerecht (17) bei den anderen beiden geteiltes . Muss der Vater mitkommen oder gibt es da sowas wie eine Vollmacht? Wir haben kein sonderlich gutes Verhältnis ,ich möchte ihm ungern übern weg laufen. Oder gibt es da die Möglichkeit das erst ich meine Unterschrift leiste und er nachträglich? Weiß jemand Rat?
Lieben Dank
2 Antworten
Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge müssen beide die Erklärung abgeben. Der Vater kann das aber auch in einem separaten Termin machen. Zur Ausschlagung beim gemeinsamen Sorgerecht wird vermutlich ohnehin noch die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sein.
Für die Ausschlagung einer Erbschaft benötigt man die familiengerichtliche Genehmigung. Im Grundsatz. Eben aber nochmal im Gesetz nachgelesen und festgestellt, dass auch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge die Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der Anfall an die Kinder erst infolge der eigenen Ausschlagung eintritt, § 1643 II BGB. Also genügt es, wenn beide Eltern die Ausschlagung für die Kinder erklären.
Auch wenn der Vater die Ausschlagung unabhängig von dir erklären kann: du solltest hinten dran bleiben, dass er dies auch fristgerecht erledigt.
Vielen Dank erstmal für die Antwort , was hat es mit dieser familiengerichtlichen Genehmigung auf sich? Ich habe da keine Ahnung