Erbe ausschlagen als Pflegekind?

5 Antworten

Entscheidend ist, ob das Kind von der Pflegemutter (oder einer anderen Person) adoptiert worden ist. Ist das der Fall, wäre die erbrechtliche Beziehung zu der ursprünglichen Familie erloschen. Sie würde dann nur die Adoptiveltern genau so beerben, als wäre sie deren leibliches Kind.

Ist sie aber nicht adoptiert (für die Adoption würde allerdings die Annahme des Namens der Pflegemutter sprechen), sondern nur dort in Pflege sein ,dann würde sie Erbrechte gegenüber ihrer leiblichen Famile behalten haben. Das heißt in dem geschilderten Fall, dass das Erbe der Mutter deines Ehemanns in der ersten Stufe an ihn fällt; wenn er es aber ausschlägt, wäre seine Tochter die Nächstfolgende (neben z.B. etwaigen Kinder aus seiner Ehe mit dir) . Sie könnte selbstverständlich auch ausschlagen, wenn ihr vom Nachlassgericht (oder sonstwie) mitgeteilt würde, dass sie nun aufgrund der Ausschlagung ihres Vaters als Erbin in Betracht komme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verfasser erbrechtlicher Einführungsbücher
Naimrif  11.01.2023, 18:38

Nur mal so aus Neugier, da Du ja vom Fach bist - im Falle einer Adoption wäre die Verwandtschaft mit dem leiblichen Vater im rechtlichen Sinne erloschen?

Wundert mich, weil ja uneheliche Kinder auch ein Erbrecht nach dem Vater haben.

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Reintheoretisch bekommt es dann seine Tochter:) Wenn diese aber unter 18 ist, bekommt es derjenige, der das Sorgerecht üver sie hat und wenn sie 18 ist bekommt sie vom dieser Person das Erbe:)

Nach Deinem Mann ist seine Tochter erbberechtigt, solange das Verwandschaftsverhältnis nicht durch Adoption erloschen ist.

Da das Erbe von Deinem Mann ausgeschlagen wurde, erwartet seine Tochter vermutlich Schulden. Sie kann das Erbe auch ausschlagen, falls sie bereits volljährig ist.

Bei Minderjährigen bestellt das Gericht einen Ergänzungspfleger, der zum Wohl des Kindes entscheiden muss.

Giwalato

Wenn die Tochter tatsächlich nicht adoptiert wurde, rückt diese an seine Stelle in der Erbfolge.

Er kann auch bei der Auschlagung bereits ihre Kontaktdaten angeben.

Da er ja vermutlich wegen Schulden ausschlägt, wird über das Erbe des Kindes das Gericht entscheiden.

Inwieweit hier eine Pflegemutter befugt sein könnte, weiß ich nicht.

So lange sie nicht adoptiert wurde bleibt sie erbberechtigt. Mich wundert es nur, dass sie den Namen der Pflegenutter angenommen hat, oder ist sie eventuell doch adoptiert worden?

nonow1999 
Fragesteller
 11.07.2022, 19:03

Ich weiß nur dass die Mutter des Kindes das Sorgerecht abgegeben hat und die Erlaubnis dafür gegeben hat...ich wüsste nicht dass sie adoptiert ist..

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iQhaenschenkl  11.07.2022, 19:04
@nonow1999

Ich habe noch nie gehört, dass jemand den Namen der Pflegeeltern annehmen konnte.

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