Erbe Enkelkind?

6 Antworten

Jeder schlägt für sich aus, es sei denn du bist noch minderjährig. Ab zum Nachlassgericht innerhalb 6 Wochen kannst du ausschlagen.

Ediksoo 
Fragesteller
 08.11.2019, 22:50

Ich habe eine Tochter und sie ist 1 Jahr muss ich für sie auch ausschlagen

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MarSusMar  09.11.2019, 11:42
@Ediksoo

Ja auch für sie. (Ich schrieb ja jeder) Da du sicher nur ausschlägt, weil das Erbe negativ ist, würde sie das nach deinem Tod erben, und bezahlen müssen.

Aber

Wenn es nur um Geld geht, brauchst du nicht weiter lesen!

Immobilien Grundstücke deren Kredite sind meist So abgeschlossen, das bei Tod des Kreditnehmers das ganze gedeckt ist.

Heißt unsere Schwägerin erbte vor 4 Jahren vom Onkel, Haus nie saniert und riesiges Grundstück. Jetzt lebte sie bei ihrer Mutter und die zwei haben wie man so schön sagt den A..ch nicht aus der Hose bekommen. Hätte die eh geplante Sanierung schon begonnen, wäre der Kredit abgezahlt, als sie im Frühjahr selbst starb.

Das ging nun an ihre Mutter und meinen Mann. Saniert haben wir es unsere Rücklagen sind auf 500 runter, dabei aber auch nen Anwalt für Erbrecht steuer. 10.000 ohne erfolg. Aber Schwiemu wohnt jetzt, direkt neben uns.

IN DEM Fall sollte niemand ausschlagen. Sondern zuerst mit der Kreditbank sprechen.

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Wenn Du minderjährig bist, müsste Deine Mutter das Erbe auch für Dich abgelehnt haben.

Bist Du volljährig musst Du selbst auch zum Amtsgericht und das Erbe ausschlagen.

Nicht wundern, wenn Du weiblich bist, wird man Dich fragen, ob Du schwanger bist, denn dann musst auch Du das Erbe für Deine Nachkommen ausschlagen.

Nein, bist du nicht. Du musst zwingend ausschlagen, wenn du nicht erben willst. In dem Fall wären dann deine Abkömmlinge die Gekniffenen. Hast du noch keine Kinder und bist nicht schwanger, endet das Drama mit deiner Ausschlagung. Jedenfalls für die Linie.

Du musst selber ausschlagen und für deine minderjährige Tochter auch, da müssen alle Erziehungsberechtigten unterschreiben.

  • Kinder rücken für ausschlagende Eltern als Erben nach.
  • Eltern benötigen für eine für das Kind erklärte Ausschlagung gegebenenfalls die Genehmigung des Gerichts.
  • Kinder müssen im Zweifel selber die Erbschaft ausschlagen.

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