Erbschaft?

3 Antworten

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Deine Mutter also nicht (mehr) verheiratet war, und Du keine Geschwister hast, ja, dann bekommst Du vermutlich das gesamte Erbe. Das wird vom Amtsgericht geprüft, das dann den Erbschein ausstellt.

Deine Mutter war - so nehme ich an - die gesetzliche Erbin deines vor ihr verstorbenen Bruders, der nicht verheiratet und kinderlos war. Wenn Du nun das einzige Kind Deiner Mutter bist, deine Mutter nicht (mehr) verheiratet ist, und wenn sie ferner kein Testament hinterlassen hat, in dem sie andere Person(en) als Erben eingesetzt hat, wirst Du ihre Alleinerbin sein und daher sowohl den eigenen Nachlass der Mutter wie den auf sie übergegangenen Nachlass deines Bruders, soweit er noch vorhanden ist, erhalten. Du bis aufgrund dieses Erbgangs "automatisch" Eigentümerin dieser Nachlässe geworden und kannst darüber verfügen, allerdings musst Du auch überprüfen, ob du Erbschaftssteuer zahlen musst. Da du aber einen Freibetrag von 400.000 € hast, wird das eher nicht der Fall sein. Wenn z.B. die Bank deiner Mutter einen Nachweis über deine Erbfolge verlangt, wirst du beim Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnsitzes der Mutter) einen Erbschein beantragen müssen. Frage am besten bei der Bank und evtl. auch beim Nachlassgericht an und lasse dich dort beraten.

Hatti1961 
Fragesteller
 22.02.2022, 20:02

Dankeschön war sehr Hilfreich

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Mein Beileid.

Wenn deine Mutter keinen Ehemann hatte und du keine weiteren Geschwister, dann erbst du alleine und bist auch für alles andere alleine zuständig.