Erbschaft, wie läuft das?

8 Antworten

Als gesetzliche Erbin musst du dir schon selbst einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Da nimmt man Kontakt mit den Miterben auf und sieht sich vor Ort selbst die Unterlagen des Erblassers, die Erbfallmeldung der Bank (Kontenübersicht) und die Nachlassgegenstände an und macht Vorschläge, wie das Erbe verteilt werden könnte: Mich interessiert das Auto, Wert X EUR, dafür bekommen ich weniger Bargeld und überlasse dir den Schmuck usw.

Allerdings werde ich die andere Erbin nicht fragen, da es da eine böse Familienfehde gibt.

Nennt sich dann wohl eine A....karte.

Ohne Gespräch geht das nicht. Solange es keinen Testamentvollstrecker gibt, -oder das Testament Anhaltspunkte liefert, wirst du diese Hausaufgaben allein erledigen müssen.

Du musst dich bei den Erbschaftsbesitzern informieren. Du hast das Recht die Unterlagen des Verstorbenen einzusehen.

Mit dem notariellen Testament kannst du evtl. Auskunft bei den Banken, vielleicht auch beim Finanzamt ( letzte Steuererklärung) bekommen. Du kannst dich informieren, ob der Verstorbene Grundbesitz hatte.

Mit dem privaten Testament musst du erst einen Erbschein beantragen, hier informiert dich das Nachlassgericht.

Wenn dir ein Anteil zusteht, dann gibt es noch andere Erben. Mit diesen bildest du dann eine Erbengemeinschaft- ohne "Auseinandersetzung" (so ist der Fachbegriff) geht es nicht. Dazu musst du dich mit den Mitwerben entweder treffen oder einen Anwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.

Anders geht es nicht!

Seit dem Tod des Erblassers bist du Miterbe mit den anderen Erben. Die Erben müssen sich nun einigen, wie sie die Erbschaft auseinandersetzen (z.B. durch Verkauf).