Ehefrau steht nach Erbschaft alleine im Grundbuch?

9 Antworten

Da das Haus, dein eigenes Erbteil ist, gehört es NICHT zur Zugewinngemeinschaft.

Falls du vor ihm verstirbst, erbt er 50 % und die Kinder jeweils 25 %

sergius  27.08.2019, 12:51

Dass das Haus nicht zur Zugewinngemeinschaft gehöre, also bei der Berechnung dem Anfangsvermögen der Ehefrau zuzuschlagen sei, also für sie keinen "Zugewinn" bedeute, wäre nur relevant, wenn der Zugewinnausgleich nicht über die "Erbrechtsschiene" liefe, also es bei 1/4 Erbteil des Ehemanns bliebe statt des pauschalen erbrechtlichen Zugewinnausgleichs durch die Erhöhung seines Erbteils auf 1/2.

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Dann kannst Du ihn testamentarisch vom Erbe "ausschließen", dann kann er maximal einen Pflichtteil geltend machen.

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/ehepartner-ausschliessen.html

Du kannst aber auch schon zu Lebzeiten Deinen Kindern das Haus übertragen - und Dir oder auch zusätzlich Deinem Mann im Falle, dass Du die Erstversterbende bist - ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.

Wenn Du vorverstirbst, bekommt Dein Mann ein Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich und ein weiteres Viertel als Erbteil; Deine Kinder bekommen ihr Erbteil zu gleichen Anteilen;

Das kommt darauf an was ihr für den Fall des Erbes regelt

ist nichts geregelt, erbt der Ehegatte zu 1/2; die restliche Hälfte wird auf die Kinder verteilt (das heißt zu je 1/4)

Der Ehepartner und die leiblichen Kinder stehen auf der gleichen Erbschaftsstufe. Also müssen sie das Erbe auch teilen. Es sei denn es wurde ein Testament aufgesetzt um etwas anderes zu regeln. Dann bleiben allen die nicht begünstigt wurden einfach nur der gesetzliche Pflichtteil.

Bei Imobilien ist es meistens von Vorteil die Weitergabe in die nächste Generation schon vor dem Tod etwa durch eine Schenkung zu regeln. Dazu solltet ihr euch von einem Notar oder Anwalt beraten lassen.