Natürlich ist beim Erben auch die Erbschaftsteuer zu beachten. Hier eine sehr nützliche Tabelle zur Erbschaftsteuer.

https://ratgeber.ruby-erbrecht.com/erbschaftsteuer-tabelle-freibetraege-und-steuersaetze/

...zur Antwort

Irrtum. Es ist nicht das Notariat Radolfzell, das nicht erreichbar ist, sondern das Notariat Überlingen. Denen scheint es dort gut zu gehen.

...zur Antwort

Ja. Aber nur zivilrechtlich, wenn also die Enkel Unterhalt von den Großeltern beanspruchen. Gibt es Sozialleistungen für die Enkel, kann das Sozialamt nicht gegen die Großeltern vorgehen.

http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/u/UnterhaltspflichtRangfolge.php?dir_no=688

...zur Antwort

Klar, die Kinder von A haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/4 des Erbes in Geld. siehe auch www.ruby-erbrecht..de unter Pflichtteil

...zur Antwort

Seit dem 1.1.1900. Damals galt aber, dass der Ehegatte nur 1/4 erbt und die Kinder 3/4. Es ist das Ergebnis einer Gesetzgebungskommission die seit 1875 tagte und unser Bürgerliches Gesetzbuch auf der Grundlage des römischen Rechts und der vielen Landesrechte schuf Seit 1.7.1958 hat sich der gesetzliche Erbteil im "Normalfall" um 1/4 erhöht. Seit 1958 ist die Zugewinngmeinchaft der gesetzliche Güterstand, wenn man keinen Ehevertag beim Notar hat. Um den Zugewinn, der während der Ehe erzielt wurde, auszugleichen, hat man den Erbteil des überlebenden Ehegatten einfach um 1/4 auf 1/2 erhöht.

Weitere Infos auf www.ruby-erbrecht.de

...zur Antwort

Wenn Bargeld, Reisen, Hotelaufenthalte, Flugtickets und Immobilien unentgeltlich zugewendet wurden, also geschenkt wurden: JA

Es sei denn, es läge eine Pflichtschenkung vor, was kaum vorstellbar ist.

...zur Antwort

Quatsch, dein Frau kann dich nicht einfach rauswerfen. Bis zur Scheidung musst Du in der Wohnung bleiben dürfen. Es muss die Wohnung dann unter euch aufgeteilt werden. Am Besten einen Fachanwalt für Familienrecht fragen.

...zur Antwort

Naja, ich nehme brain effect jetzt seit einigen Wochen und muss feststellen, dass es nicht wirklich etwas bringt. Ich bin zwar nach einer halben Stunde wach, aber das erreiche ich auch mit einer Tasse Kaffee oder Tee.

Hier wurde geschrieben, dass gesunde Ernährung und Sport einen besseren brain-effect haben, also die Tabletten. Auch sollte man auf zuviel Internet verzichten. Betrifft das das Internet allgemein oder die angesprochenen Rollenspiele?

...zur Antwort

Ich nehme brain-effect jetzt seit einigen Wochen und bin enttäuscht. Ich bin zwar wach und hippelig wie nach drei Tassen Kaffee oder Tee, aber klarer denken, dann ich deswegen nicht.

Ich denke Sport und gesunde Ernährung sowie ausreichend Schlaf sind die besseren und billigeren Mittel.

...zur Antwort

Also ich nehme die Dinger jetzt seit einer Woche. In den ersten Tagen eine Tablette am morgen. Ich kann bestätigen, dass brain effect schnell (ca. 1/2 bis 1 Stunde) zu Wachsein verhilft. Damit ist aber keine Verbesserung der Konzentration verbunden. Ich fühle mich aufgekratzt, aufgedreht, habe leichte Kopfschmerzen, Kribbeln im Kopf und Druck bis leichten Schwindelim Kopf. Meine Konzentration steigert sich aber nicht, sondern ich fühle mich ehe aufgekratzt und damit unkonzentriert. Alles erinnert mich an eine Überdosis Kaffee oder starken Schwarztees. Die Müdigkeit ist weg, man ist aufgekratzt, über nicht besser konzentriert.

Bisher habe ich morgens immer Sport getrieben und dann eine Tasse Kaffee getrunken, was mir zwei Stunden höchster Aufmerksamkeit und Konzentration bescherte. Diesen Effekt erreiche ich mit brain effect nicht. Damit das Geld nicht ganz zum Fenster rausgeworfen ist, versuche ich es jetzt einmal mit der Halben Dosis. Dazu schneide ich die Tabletten durch, was schwierig ist, da es ja Plastikkapseln sind und darin ein zermahlenes Pulver ist. Ich wede von meinen weiteren Erfahrungen berichten.

...zur Antwort

www.ruby-erbrecht.de

Sind auch zugleich gute Anwälte wurden von Focus und Wirtschaftswoche empfohlen.

...zur Antwort

Ich sehe keine Möglichkeit für Dich, da der ältere Herr testierunfähig sein dürfte.

siehe mehr dazu unter www.ruby-erbrecht.de

...zur Antwort

Du kannst einen Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro geltend machen.

Siehe http://www.ruby-erbrecht.de/tipp-der-woche/2012/tipp_120103.php

...zur Antwort

Du hast keinen Anspruch zu Lebzeiten Deiner Mutter, könntest aber eine Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht aushandeln.

siehe http://www.ruby-erbrecht.de/tipp-der-woche/2012/tipp_120104.php

...zur Antwort

Unser Heizungsinstallateuer hat alles durchrechen lassen, nach seiner mündlichen Auskunft sollten die jährlichen Heizkosten von 2500 Euro (Heizöl) auf 1500 bis 17oo Euro sinken. Bislang waren viermal die WP-Service-Leute da und haben uns erklärt die WP würde einfwandfrei funktionieren. Wir müssten noch ein zweites Haus mitheizen. Aber Fakt ist wir haben über 4.000 Euro Stromkosten nur für die Wärmpeumpe pro Jahr bei 180 qm Wohnfläche.

...zur Antwort