Vorbestrafte Gerücht?
Ich hörte mal, dass Vorbestrafte, sprich Menschen die zur Bewährung verurteilt wurden oder noch höhere Strafen bekamen bei einer Erbschaft nicht erbberechtigt sind, selbst wenn die Straftat nichts mit der Erbschaft ansich zu tun hat (den Vererber nach dem Leben trachten oder so).
Des Weiteren hörte ich, dass wenn ein Verbrechen an einem Vorbestraften passiert z.B. Körperverletzung oder Diebstahl, dass die Polizei da nicht so stark ermittelt als bei einem Nichtvorbestraften Bürger bzw. Anzeigen vielleicht gar nicht aufnehmen.
Stimmt das alles?
13 Antworten
Erbunwürdig kann man nur werden, wenn eine Straftat zur Begünstigung bei einer Erbschaft gegangen wurde.
Du musst dazu schreiben, dass du aus Österreich kommst. Da ist die Gesetzeslage eine andere als in Deutschland.
Nein das stimmt nicht. Man kann übrigens alles was man so hört auch googlen;)
Nein.
Weder das eine noch das andere.
Das sind Gründe für eine Enterbung, aber dies hat immer noch der Testamentinhaber zu bestimmen.
Und enterben heisst, bis auf den Pflichtteil alles weg bedingen.
Das hatte der FS ja ausgeschlossen.