Immobilien Verkauf trotz Vorstrafen?

2 Antworten

Klar kannst alles erreichen… Vergangenheit ist vergangen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Weiß viel kann viel und bin Fadder von 3 Kindern

Sie dürfen als angehender Immobilienmakler nicht vorbestraft sein, das heißt, dass in den letzten fünf Jahren kein Vergehen durch Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Geldwäsche, Erpressung, Betrugs, Hehlerei, Urkundenfälschung oder eine durch ein Insolvenzverfahren verübte Insolvenzstraftat begangen wurde.

https://www.mcmakler.de/verkaufen/immobilienmakler-werden#:~:text=Sie%20d%C3%BCrfen%20als%20angehender%20Immobilienmakler,Insolvenzverfahren%20ver%C3%BCbte%20Insolvenzstraftat%20begangen%20wurde.