Schmerzensgeld?
Hallo. Ich war neulich auf der Polizei, weil eine Frau mich im Aufzug bei der ubahn sehr stark geschlagen hat. Es gubt gottseidank ein Video von der lift Kamera. Die Frau ist schon mehrfach vorbestraft wegen Körperverletzung und wegen Diebstahl. Mir steht Schmerzensgeld zu und meine Frage ist ob sich jemand auskennt damit. Ich hatte wegen ihr den Finger gebrochen und 3 Prellungen. Rechte Schulter, Brustkorb und Kiefer. Danke im Vorhinein für die Antworten.
L. G meli
3 Antworten
Es wird hier unterschieden wegen Verstoß StGB also Körperverletzung und dann Schmerzensgeld. Das sind unterschiedliche Dinge. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird wegen der Körperverletzung ermitteln und rechtliche Schritte einleiten.
Das Schmerzensgeld musst du dir selbst holen, das macht die Polizei nicht. Dafür kann ich dir nur raten, eine anwaltliche Vertretung mit der Einforderung deiner Ansprüche zu beauftragen.
Sollte die Täterperson jedoch unter der Pfändungsgrenze leben, bekommst du keinen Cent.
Achso OK danke. Weil dir polizei hat mich gefragt ob ich als privat Person Aussagen möchte das bedeutet ob ich schmerzen Geld beantrage. Ich sagte ja und sie meinte OK also das sie dass machen
Lg
Du musst das eh zivilrechtlich einklagen, also such dir einen Anwalt.
Ja davon habe ich schon mal gehört. Da spricht dir das Strafgericht wohl eine Pauschale zu. Das ist recht neu. Kenne mich da leider nicht mit aus...Ich würde mich da auf JEDEN FALL anwaltlich beraten lassen!!!! Das soll nur ein Bruchteil von dem sein was dir beim Zivilgericht zugesprochen wird. Lass dich bei den Verletzungen nicht so billig abspeisen! Gute Besserung!!!
OK danke guter Ratschlag. Aber ein Anwalt kostet zusätzlivh. Sie hat die Aussage verweigert, und bereits mehrere vorstrafen also wird es eh nicht so gut für sie ausgehen.
L. G Melanie
Keine Rechtschutzversicherung? Die sollte man schon haben.
Du kannst ja mal schauen was beim Strafgericht bei rumkommt. Zivilrechtlich hast du ja noch alle Zeit der Welt, um zu handeln und falls du unter 5.000€ bleibst, brauchst du auch keinen Anwalt, weil du noch beim AG landen wirst... Im Internet gibt es übrigens Tabellen über das Schmerzensgeld. An dieser schaut der Richter oder die Richterin was dir ungefähr zugesprochen werden kann. GLeiche da am besten ab was dir zustehen würde. Liebe Grüße und viel Erfolg :)
Hallo danke. Die Dame hat die Aussage verweigert ich weiß noch nicht wie es weiter geht
Ja sowas dauert meistens ein Jahr :-( dass die Aussage verweigert wird, sollte ja nach den Umständen her egal sein. Nervt aber definitiv, weil es alles umständlicher macht.
Was genau ist deine Frage? Willst du die Höhe der Summe die dir zusteht wissen?
das musst du zivilgerichtlich einklagen. Die Höhe bestimmt das Gericht. Willst du ungefähr wissen, gibt es dazu Tabellen im Internet.
Nein die Polizei hat mich als Privatperson in die Anzeige geschrieben das bedeutet das ich auf Schmerzensgeld bestehe.