Bevorstehender Gerichtstermin Vergleich schließen?
Bitte um schnelle Rückmeldung falls sich jemand mit der Thematik auskennt!
Mir steht am Freitag ein Gerichtstermin bevor, indem 5000€ Schmerzensgeld verlangt werden für einen Unfall mit meinem Pferd der noch nicht nachgewiesen wurde.
Heute Abend bekam ich einen Anruf meiner Anwältin, die Gegenseite möchte einen Vergleich schließen.
Zu den Verletzungen: bdsg. Handgelenks Prellung, Stumpfes Bauchtrauma, BWS Prellung, LWS Prellung.
Welche höhe an Schmerzensgeld wäre hier angebracht, falls es überhaupt bewiesen werden kann? Und wie hoch wären die Gerichtskosten in etwa? Zudem würde mich noch interessieren, welche Vor oder Nachteile ich konkret aus dem Vergleich schließen ziehen würde?
Vielen Dank im Vorraus!
5 Antworten
Also ich hätte die gegnerische Anwältin ja gefragt wozu sie ein Vergleich brauch wenn der Gerichtstermin doch schon beschlossen ist^^
Ich würde ja drauf tippen das das sie sich sorgen macht evtl zu verlieren und das mit dem Vergleich einfach umgehen will.
5000€ finde ich recht hoch, der Betrag ist wahrscheinlich so gewählt das er noch vor dem Amtsgericht verhandelt werden kann oder?
Die hohen Schmerzensgeld Zahlungen in den USA kommen ja daher zustande das der Geschädigte das Geld nutzt um Arztkosten usw. zu zahlen das ganze fällt in Deutschland meist weg. In deutschland gibt es oftmals nix und wenn dann evtl mal 500€ oder so...
An deiner Stelle würde ich aber definitiv mit einem Anwalt reden und dich nicht selbst verteidigen!
Das verstehe ich nun nicht, es gibt keine Tierhalterhaftpflicht bei einem Pferd?
Das hört sich ja nun fatal an, wenn wegen 100 EUR/Jahr Beitragsersparnis soviel aus der eigenen Geldbörse auf den Tisch gelegt werden müssen und die Juristin und das Gericht kosten ja auch.
Es sollte der Regress geprüft werden, wenn Dein Makler Dir son Ding verweigert hat.
Das alles sind Fragen, die Dir Deine Anwältin beantworten kann.
Der Vergleich selbst erspart Dir und der Gegenseite ein Gerichtsverfahren.
Mit Vereinbarung des Vergleichs ist der Streit aus der Welt geschafft und alle gegenseitigen Forderung befriedigt.
wenn du dem vergleich zustimmst, ist das quasi ein schuldeingeständnis. das verfahren wird dann eingestellt.
das musst du mit deiner Anwältin besprechen. Die ist in dem Fall drin.