Hilfe vor Gerichtstermin?
Hallo liebe Com. Bin 19 und mitten in der Ausbildung. Leider habe ich bei eBay einen Fehler gemacht und bin an die falsche Person geraten. Unzwar hab ich für was geboten und wie man das ja so kennt bietet man auf mehreres um den gewünschten Artikel zu bekommen. ja nun hatte ich zwischendurch ein besseres Angebot bekommen und wollte den kauf abbrechen (habe den Zuschlag erhalten) so lange rede kurzer sinn der Verkäufer lehnt den Abbruch ab mit der Begründung er könne es nicht abbrechen das der Artikel bereits unterwegs wäre. So naiv wie man mit 19 ist bezahlt man einfach nicht weil man ja 1. nicht mehr den Artikel möchte und 2. ihn auch nicht bekommt solange man nicht zahlt. ja der Verkäufer war da anderes Meinung und ist zum Anwalt und ins Gericht gerannt und hat mich angeklagt. ich mit meinen 19 Jahren hab natürlich jetzt null plan was ich tun muss, wirklich viel Geld habe ich nicht also einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Hat einer einen Rat oder Hilfe was ich tun kann um den fall vielleicht nicht zu verlieren und keine hohen kosten auf mich zu kommen ? Danke im voraus
6 Antworten
Natürlich wirst du den Fall verlieren. Du hast gekauft und nicht bezahlt.
Das ist nicht naiv, das ist strafbar, wie du siehst. Versuche, dich außergerichtlich zu einigen.
Na ja, wenn man wegen eines nicht eingehaltenen Kaufvertrags vor Gericht landet, ist es ja nun nicht nichts. Aber mag sein, dass man es juristisch anders nennen muss.
Es dürfte sich um eine zivilrechtliche Verhandlung wegen Nichteinhaltung / Nichtzahlung eines gem. BGB geschlossenen Kaufvertrags handeln.
Voraussichtliches Ergebnis: Käufer verliert = er trägt alle Kosten des Verfahrens (auch die für den gegnerischen Anwalt) oder es endet mit einem Vergleich und die Kosten werden halbiert.
Auf jeden Fall ist die gekaufte Ware zu zahlen und danach zu liefern.
Genau!
Nicht alles, was verboten/verpflichtend ist, ist auch strafbar. Einfachstes Beispiel: Du machst aus Versehen etwas kaputt - eine Ming-Vase zum Beispiel. Dadurch bist du dann zum Schadenersatz verpflichtet. Aber eine Sachbeschädigung i.S.v. § 303 StGB liegt nicht vor, weil diese nur bei Vorsatz eingreift. Hier handeltest du aber aus Versehen, also maximal fahrlässig.
Hier liegt ziemlich offensichtlich ein Streit zwischen zwei Bürgern über den Abschluss bzw. die Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag vor. Es ist weder strafbar einen Vertrag abzuschließen, noch sich nicht an diesen zu halten. Das müssen dann die Zivilgerichte ausfechten...
Du wirst den Prozess auf jeden Fall verlieren,versuche Dich aussergerichtlich zu einigen,das erspart Dir wenigstens die Gerichtskosten.Versuche eine Ratenzahlung zu vereinbaren,die Kosten des Anwaltes des Gegners wirst Du auch voll zahlen müssen,und je schneller das vom Tisch ist umso geringer werden die Kosten für Dich.
das passiert halt wenn man mehrfach auf den gleichen Artikel bietet.
einige dich, zahl seine Kosten und stell es wieder ein und verkauf´s
Du könntest dir beim Gericht einen Beratungshilfeschein holen. Diesen bekommt man, wenn man ein zu geringes oder gar kein Einkommen hat und auch nur bei bestimmten Rechtsfällen. Geh am besten mal dort vorbei und lass dich beraten. Mit diesem Schein kannst du zu einem Anwalt gehen, zahlst dort einen Eigenanteil von etwa 15 € (variiert evtl je nach Bundesland) und darfst dich einmal beraten lassen. Über das weitere Verfahren informiert dich dann der Anwalt.
Bei einem Gerichtsverfahren kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn du nicht im Stande bist zu zahlen, dann musst du das auch nicht. Jedoch werden etwa 5 Jahre lang regelmäßig deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft und wenn sich diese innerhalb dieser 5 Jahre so bessern, dass du zahlfähig bist, bekommst du einen Bescheid. Es muss nicht die ganze Summe auf einmal bezahlt werden, Ratenzahlungen sind möglich.
Das mal nur zur Info. Aber in dieser Sache bist du wohl im Unrecht. Da lohnt sich das nicht. LG
der Verkäufer lehnt den Abbruch ab mit der Begründung er könne es nicht abbrechen das der Artikel bereits unterwegs wäre.
Hast Du die Ware denn erhalten?
Wann war der Kauf?
Was ist mit Mahnungen bzw. Aufforderungen den Kaufvertrag Deinerseits durch Zahlung zu erfüllen?
Woher weisst Du, dass ein Gerichtstermin festgesetzt wurde?
Naja ich war dumm und habe es ignoriert 🤦♂️ kann dir nicht sagen warum ich so dumm war , naja und letzte Woche war ein Brief vom Gericht drin mit einer Einladung
Der Kauf fand am 04.01 2019 statt
Naja und da ebay selbst den Fall des nicht bezahlten Artikels geschlossen hat , war die Sache für mich erledigt
naja und letzte Woche war ein Brief vom Gericht drin mit einer Einladung
Dann wirst Du um den Gerichtstermin nicht herumkommen.
Wie hoch ist denn mittlerweile die Forderung des Verkäufers im Verhältnis zum ursprünglichen Betrag?
Naja und da ebay selbst den Fall des nicht bezahlten Artikels geschlossen hat , war die Sache für mich erledigt
Tja:
Für den Verkäufer nicht, da Kaufverträge hierzulande immer noch nach dem BGB geschlossen werden und nicht nach irgendwelchen eBay-AGB
Hast Du diese Forderung denn inzwischen bezahlt?
Wenn nein, solltest Du das schleunigst tun, um evtl. doch noch um die Verhandlung herumzukommen.
Dann befolge den Rat von @NoName08154711
Hast Du diese Forderung denn inzwischen bezahlt?
Wenn nein, solltest Du das schleunigst tun, um evtl. doch noch um die Verhandlung herumzukommen.
Naja... Es ist nicht wirklich strafbar. Zumindest wüsste ich gerade nicht wonach es strafbar sein sollte... Es handelt sich wahrscheinlich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung.